Messerlänge für 16 jährige?

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Unter 18-jährige dürfen Messer besitzen, die nicht als Waffen gelten, d.h. Springmesser sind nicht erlaubt.

Führen (= bei sich tragen) dürfen sie nur Messer, die nicht unter das Führungsverbot des § 42a Waffengesetz fallen, es sei denn , es greift eine der Ausnahmen dieses Paragraphen (sogenanntes 'berechtigtes Interesse' = Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient, § 42a Abs 3 Waffg)

Die gleiche wie die eines 38 Jährigen.

Da gibt es keine Unterschiede. Wie lang ein Messer ist, ist völlig egal. Nur wenn es um das öffentliche führen geht gibt es Einschränkungen.

Meiner Meinung nach würde ich ihm garkein Messer empfehlen. Wozu will er es denn mit sich tragen? Normalerweise braucht man keines... Außer man will es benutzen und dann wäre es schon wieder die Sache wofür??

In dem Alter sind die meisten noch etwas zu Grün hinter den Ohren und stellen unbewusst oder in einer Gruppe nicht so tolle Sachen damit an!

Ich würde ihm keines empfehlen!!! Könnte ihm sogar sehr viel ärger ersparen!!!

Normalerweise braucht man keines... Außer man will es benutzen und dann wäre es schon wieder die Sache wofür??>

Im allgemeinen benutzt man Messer, um etwas damit zu schneiden. Keine Ahnung, was Du damit machst.

@PatrickLassan

Man kann es natürlich zum schneiden benutzen.... Jedoch könnte man auch Stechen, werfen, zum zeigen tragen, um stärker zu wirken, um einzubrechen etc... Die Liste ist lang...

@Wuselbaer

Man kann es natürlich zum schneiden benutzen.>

Stimmt, und genau dafür sollte man es auch benutzten. Alle anderen aufgeführten Verwendungszwecke sind für mich Mißbrauch eines nützlichen Werkzeugs.

Eins mit 7 cm Länge was nicht unter das Waffengesetz fällt. Das sind Messer die mit einer Hand bedient werden können Spring- und Butterfly-Messer. Ein Taschenmesser mit Klappklinge, das mit zwei Händen bedient werden muß, wäre das beste.

Eine 7-cm-Regelung gibt's nirgends im Waffengesetz, und man sollte schon zwischen Einhandmessern (Besitz erlaubt), Springmessern (Besitz auf bestimmte Typen beschränkt) und Butterflymessern (Besitz verboten) unterscheiden.

http://www.sjjv.de/index.php/news/5-news/19-waffengesetz

Da solltest du mal nachschauen da steht alles drin auf den cm genau

mfG: J3hu7y

habe es mir durchgelesen aber da steht nichts von messern ab 16 oder ist es egal ob 16 oder 18 ?

@nicolai3000

Solange das Messer nicht als Waffe gilt, ist es egal, ob man 16 oder 18 ist.