Ich will was verkaufen und mein Papa war mal bei e Bay.Seit 5 Jahren ist das Konto nun nicht mehr benutzt.Merken die, wenn jemand schon gestorben ist oder kann man das Konto noch nehmen?

Richte dir doch mit deinem Opa oder deiner Tante ein Konto bei Ebay ein. Dann wickelt ihr zusammen den Verkauf ab. Es wird ja auch Geld fließen und du musst Gebühren zahlen. Dafür brauchst du doch auch ein Bankkonto.

Du solltest dein eigenes Ebay-Konto verwenden. Außerdem musst du voll/unbeschränkt geschäftsfähig sein. Will heißen: mindestens 18 Jahre alt. Siehe AGB, §2, Satz 2, unter http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html
Habe ich versucht die nehmen mich nicht an.
Und warum nehmen die dich nicht an?

eine dumm antwort, aber log dich doch einfach ein und tue damit was du willst. solange du immer brav verkaufst, kaufst und die gebühren bezahlst fällst du in dem elektronischen system nicht auf. wenn du aber mist baust wird dich das warscheinlich einiges mehr ärger kosten.

Nein! Woher sollen die das wissen?
Indy72 am 27. August 2007 14:59 Aber das wäre ein Verstoß gegen dei AGB bzw. EULA von ebay.

Die Frage ist doch nicht ob die was merken, sondern ob es rechtmäßig ist, und das ist es nicht. Du darfst noch gar nicht bei ebay verkaufen, genau wie mokinys schreibt, da Du noch keine 18 bist.
Ich finde die Antwort von Wolfgang schon sehr verwunderlich, einen solchen Tip zu geben. Indy72 hat es durch den Kommentar noch gerade mal eingeschränkt und ich hoffe manfred13 liest es dann auch richtig.
Das ist ungerecht weil es meine Sachen sind zum Verkaufen.Schade.
engelhaar am 27. August 2007 15:36 Ich kann Deinen Unmut ja verstehen, aber vielleicht kannst Du ja mit Deinem Opa zusammen die Sachen verkaufen. Hast Du denn nun einen PC bekommen?

Wenn du unter anderem Namen etwas kaufst oder verkaufst ist es Betrug. Da es das Konto von deinem Dad ist darfst du es nicht nutzen. Frag doch einen Bekannten, ob er es für dich verkauft.
Ich bin kein Betrüger mein Papa ist tot da betrüge ich doch nicht.Er hätte mir geholfen.
Katzentatze am 27. August 2007 15:27 Aber es wäre unter seinem Namen und nicht unter Deinem und somit wäre es Betrug. ich hab die Gesetze ja nicht gemacht.

Versuche es doch mal und du wirst es sehen.
Es ist ja noch da aber wenn ich was verkauf einstelle?Es steht nichts zu den Gesetzen da.Es ist auch weil wenn die wissen das er gestorben ist,wundern die sich .
Wolfgang Joost am 27. August 2007 15:01 Ist er denn schon tot, wenn ich mal fragen darf?
Ja meine Eltern sind vor 5 Jhren verunglückt.Von meiner Tante weiß ich jetzt den Name und das Paßwort ist mein Name.Ich bekomme kein Name bei e Bay.
Wolfgang Joost am 27. August 2007 15:10 Mein aufrichtiges Beileid. Ich würde dann lieber selbst ein Konto eröffnen.
Ich habe ein Schülerkonto und will auch die gebühren bezahlen.Danke.
Frage doch deinen Opa, dann bist du auf der sicheren Seite. Erkläre ihm, warum du die Sachen verkaufen willst. Bei Ebay kannst du ja deine Bankdaten angeben aber das Ebaykonto muss dein Opa eröffnen.