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Menschenrechte

gefragt von alexander1990alexander1990 am 18.02.2009 um 22:55 Uhr

Darf man wegen seiner Meinung in Deutschland Strafen erhalten oder gar ins Gefängniss kommen?

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Recht x 35.085 Menschenrechte x 98 Strafen x 61

Hoshie
beantwortet von Hoshie am 18. Februar 2009 22:56
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Solange sie nicht verfassungswidrig ist bzw. andere diskriminiert, sozusagen ihre Rechte einschränkt, dann nicht.


mischok
beantwortet von mischok am 18. Februar 2009 22:55
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hängt davon ab in welcher art diese meinung öffentlich wird. deine meinung darf die menschenwürde von anderen nicht verletzen, dies wäre nämlich deine meinungsentfaltungsgrenze!


ToDieFor
beantwortet von ToDieFor am 18. Februar 2009 22:56
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In Deutschland herrscht Meinungsfreiheit. Aber nur solange man seine Meinung friedlich vertritt.


Moro1
beantwortet von Moro1 am 18. Februar 2009 23:09
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Es kommt darauf an,welches Thema.


cats4life
beantwortet von cats4life am 18. Februar 2009 23:00
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Solange du deine Meinung friedlich vertrittst, ist alles ok.

In Deutschland herrscht Meinungsfreiheit!


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 18. Februar 2009 22:57
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Kommt drauf an.

Eigentlich gilt hier Meinungsfreiheit. Du darfst allerdings nicht gegen die Grundregeln dieses Staates sein und nicht gegen Gesetze verstoßen, da ist die Meinungsfreiheit aufgehoben. (z.B. bzgl. der Nazisymbolik o.ä.)


Larchik
beantwortet von Larchik am 18. Februar 2009 22:56
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Wenn die Meinung nicht gegen andere Grundrechte verstosst...

Kommentar von Simple_avatar2smallichamcomputer am 18. Februar 2009 22:59

Ich vertrat die Meinung die 100 auf der Piste ist nur Grüne Religion, der ich nicht angehöre...und schwupps geblitzt..


tvontheradio
beantwortet von tvontheradio am 18. Februar 2009 22:55
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Definiere "Meinung".

Rechtsradikale Wiederbetätigung gilt nicht als Meinung.

Kommentar von 598519af746b6b058395d14308369beesmallalexander1990 am 18. Februar 2009 22:56

vielleicht ist eine Aussage treffender

Kommentar von E641e1345010e4367578bce3bd24ced9smallLuckyLuke87 am 18. Februar 2009 22:57

natürlich gilt sie das. Es gibt aber Unterschiede zwischen einer Meinung haben und sie öffentlich verbreiten zu wollen

Kommentar von 4440558f1a8b601c5cd2c8685373cb2esmalltvontheradio am 18. Februar 2009 23:05

Ich meinte mit rechtsradikale Wiederbetätigung gilt nicht als Meinung, die keine Strafe als Folge haben kann.


anonym
beantwortet von GaGa94 am 14. April 2009 12:47
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nein man hat das recht auf eine freie Meinungsäußerung un solllte diese auch nutzen. ich habe so einige Meinungen was den Staat anbelangt : warum gibt es gesetze es hält sich eh keiner daran jedenfalls fast keiner und angela merkel als kanzlerin ist total überflüssig es muss sich einiges ändern im Staat un auch im ausland


ichamcomputer
beantwortet von ichamcomputer am 18. Februar 2009 22:57
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Natürlich...wenn Du der Meinung bist - zB ohne zu zahlen das Wahrenhaus zu verlassen, Du der Meinung bist Rot ist nur Empfehlung....


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