Das ist nochmal eine Frage zu dem Vorfall, der sich gestern im Berliner Zoo zugetragen hat. Es geht um die Frau, die absichtlich in das Eisbärenbecken sprang. Wenn man es nicht geschafft hätte, diese Frau aus dem Becken zu holen, dann wäre das angreifende Tier erschossen worden. Aber sollte in diesem Fall wirklich diese Regelung Menschenleben vor Tierleben gelten , wenn in das Tierreich eingedrungen wurde ?

Ich fürchte, dass ich da aber keine Lösung finde, die ich wirklich gut fände ... es gibt so Fälle, wo es keinen Königsweg gibt, dieser gehört wohl dazu :-(

aber das ist wahrscheinlich eine diskussion wert, die man endlos lange ausführen könnte...ich sag immer, wer sich in gefahr begibt, der kann auch drin umkommen...
Ja , stimmt genau

Das ist auch meine Meinung
frau ist selber schuld... anscheinend wollte sie es ja sooo
Tier ist nuneinmal Tier. Aber wie verrückt muss man sein um absichtlich in ein Eisbärengehege springen?
LG
Ihre Aussager war, sie wolle mit den Bären schwimmen. Also total ab vom normalen
Das ist wirklich unnormal. ich habe gehört sie musste operiert werden?
LG
Ja, erst wurde sogar was von einer Notoperation gesagt. Einer der Bären hat ihr ein Fleischstück u.a aus dem Arm gerissen.Aber sie soll , wie Zeugen berichteten überwiegend total ruhig gewesen sein,und auch bei den Angriffen nicht geschrien haben. Das kam erst später
Danke, für die Infos. Wie gesagt, sie ist selber verantwortlich, für das was sie tut, vorallem wenn es so etwas Unnormales ist. Sie sollte in die Psychatrie eingewiesen werden. jedoch hat sie ein kind, wie ich gelesen habe, deshalb verstehe ich diese Tat noch viel weniger. Man sollte nicht die Tiere dafür verantwortlich machen.
LG
Ja, das sie ein Kind hat, weiß ich. Hoffe, da wird jetzt nachgehakt. Aber seien wir froh, dass es so ausging.Aber bekomme das irgendwie nicht aus dem Kopf
Ja, das hoffen wir.

frau ist selber schuld... anscheinend wollte sie es ja sooo
so blöd die frau...
selber schuld... sag ich da
Im Zweifel sollte trotzdem eher das Menschenleben gerettet werden. Es muss dazu das Töten des Tieres nicht die einzige Möglichkeit sein.
Gruß wiele

Sollte man den Grad der Fahrlässigkeit einer Person mit ihrer "Lebensberechtigung" in Zusammenhang bringen?
Man könnte die Frage auch abwandeln: Wenn die Feuerwehr zu einem brennenden Haus gerufen wird, in dem sich Menschen in Lebensgefahr befinden, sollten dann die Feuerwehrleute ihr eigenes Leben für die Rettung der Hausbewohner aufs Spiel setzen auch wenn die Hausbewohner den Brand selber grob fahrlässig herbeigeführt haben? Oder sollte man das Haus mitsamt Bewohnern ohne Rettungsversuch abbrennen lassen? Was wäre, wenn die Feuerwehr die Rettung wegen grober Fahrlässigkeit der Bewohner ablehnt und sich später herausstellt, die Bewohner waren gar nicht fahrlässig??
Es handelt sich in deinem genannten Beispiel nicht um Mensch und Tier. Von daher ist das eine nicht mit dem anderen abzuwägen. Ich finde deine Antworten immer sehr hintergründig und sinnvoll, aber heute bist Du am Thema vorbei. Der Verstand eines Tieres lässt sich nicht mit dem eines Menschen messen, und Menschen handeln andersherum nicht immer nach dem Instinkt
heinmueck am 11. April 2009 13:43 Es gibt für die Retter keine Alternative. Sie müssen alles tun, um das Menschenleben zu retten - unabhängig davon, wie fahrlässig die gefährdete Person war.
Meine zusätzlichen Fragen stellen in dem Sinne keine Antwort auf die ursprüngliche Frage dar, sondern sollen nur verdeutlichen, dass bei einer Abwägung, ob und wie jemand aus Lebensgefahr gerettet werden sollte (egal ob die Gefahr durch Tiere, Katastrophen oder andere Menschen hervorgerufen wurde), die Fahrlässigkeit des Gefährdeten keine Rolle spielen darf.
"aber auch bei grober Fahrlässigkeit des Menschen ?" Darauf antworte ich: Ja, auch bei grober Fahrlässigkeit des Menschen!

die frau ust zwar dumm wie ein stein aber das tier hätte eher drann glauben müssen
ich meine nur schon wegen den ganzen klagen und so man hätte den zoo geschlossen und unter umständen viele tiere eingeschläfert
bienyx88 am 11. April 2009 18:10 Was ist das denn für ein Blödsinn? Wegen so etwas wird kein Zoo geschlossen und Tiere werden auch nicht eingeschläfert, sondern wenn überhaupt mal bedarf besteht, von anderen Institutionen aufgenommen. Wo lebst du denn?

Leider gilt das Gesetz des Stärkeren und in der Natur überlebt auch nur der mit der besseren Überlebensstrategie. Dem Tier kann man keinen Vorwurf machen. Aber wenn er erschossen worden wäre, dem Schützen auch nicht. Also ich weiß nicht???


sie war wohl geisteskrank und gottlob für die Tiere ,es ist gut gegangen!!

Wäre schade um den Bären gewesen.Nur weil diese Frau nen Dachschaden hat soll er dann sein Leben lassen.Betäuben wäre da die idealere Lösung!
Danke, schön geschrieben. Hoffe, dass die Zoodirektoren Sicherheitsmaßnahmen verschärfen, und man sich diese Fragen in Zukunft nicht mehr stellen muß.War ja gestern auch nicht das erste Mal im Berliner Zoo.


Sie ist doch freiwillig hinein gesprungen, selbst schuld, wenn sie so dämlich ist.

wenn sich die frau vor einen zug geworfen hätte--währe dann der lockführer erschossen worden??? lg

Was kann das unschuldige Tier dafür, wenn mal wieder ein Mensch durchdreht? Außerdem hätte es ja wohl ausgereicht ,den Bären zu betäuben
Ne, ich werde schließlich auch böse, wenn jemand in mein zuhause eindringt...


Kruemel9 am 11. April 2009 13:12 Weil die Frau zu doof war?

..sehr Weise,aber das Tier zu töten weil ein Mensch den Tod sucht wäre auch nicht die Optimale Lösung,dann eher das Tier betäuben,:-)
Sie suchte nicht den Todd. Die wollte nur mit den Bären schwimmen. Autsch
..Stehende Ovationen,für dich,:-))