onebot am 01.06.2009 um 22:54 Uhr
Ein Freund (russische Staatsangehörigkeit) will nach seinem MBA-Studium zu mir zu Besuch nach Hamburg kommen. Er hat dann ein Arbeitssuchenden-Visum in der Tasche und möchte sich nach und nach Arbeit & Wohnung suchen. Meine Frage nun: ab wann muss er sich hier melden? Eventuell geht er auch noch Freunde in anderen Städten besuchen und Miete muss er bei mir nicht bezahlen. Besteht dann überhaupt eine Meldepflicht für ihn?
Soweit ich weiß, muss er sich melden, wenn er eine eigene Wohnung bezieht...!?
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doch nach 3 Monaten muß er sich anmelden, oder das Land ( ich weiß nicht genau) für eine gewisse Zeit wieder verlassen. Mußt mal bei der Meldebehörde nachfragen!!
sofern er erst einmal ein besuchsvisum hat, muss er sich noch gar nicht melden. erst, wenn er hier ansässig werden möchte, muss er es der örtlichen stelle melden und sich selbst praktisch als hier wohnender melden
Er braucht eine Meldebescheinigung z.B um ein Bankkonto zu eröffnen.
Also ich würde als erstes eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.