Wir ziehen in zwei Wochen um und meine Frage ist die, müssen wir die Böden auswechseln, wenn das im Mietvertrag steht? Es gibt Urteile zu, das diese Klausel unwirksam ist. Genauso wie abtapezieren, da ist Raufaser drauf und laut Urteil muss die nicht runter, sondern es genügt, wenn man drüber streicht.
Wie sieht das jetzt in der Praxis aus?
wieso sollt ihr die Böden auswechseln? Ihr müßt nur die Böden rausreisen wenn vorher keine din waren. Ersetzen müßt ihr die Böden nicht. Ihr müßt auch die Tapeten nicht abreisen, wenn sie in gutem Zustand sind. Wenn vor kurzem erst gestrichen habt, braucht ihr auch nicht zu streichen. Was im Mietvertrag steht spielt keine Rolle
Hallöchen, Ich ziehe auch in ein paar Tagen um... Sind die Böden stark vermutzt? Ist bei mir nämlich der Fall,der Vormieter hat seine Kippen auf dem Fußboden ausgedrückt! Wenn das bei euch auch der Fall ist,muss der Vormieter sich darum kümmern oder der Vermieter. Genauso wie die Wände,die müssen von dem Vormieter weiß übergestrichen werden und wenn ihr auszieht,solltet ihr die Wände auch weiß überstreichen,kann passieren das ihr sonst eure volle Kaution nicht zurück bekommt! Aber ich rate immer,in einen Mieterschutzbund einzutreten,wenn ich Probleme mit der Wohnung hab oder mit dem Vermieter,kümmert sichd er Mieterschutzbund darum. Und immer Fotos von Verschmutzungen des Vormieters machen,sonst werdet ihr bei eurem Auszug noch dafür zur Rechenschaft gezogen und bekommt die Kaution nicht zurück,alles schon erlebt!
es gibt einige neue , mieterfreundliche BGH urteile. manchmal kommt es dabei auf den wortlaut der formullierungen an, ob sie wirksam werden. wenn im mietvertrag renovierungspflicht während der mietzeit und zum ende der mietzeit steht hast du erst mal gute karten, es nicht machen zu müssen. aber das kann in diesem forum nicht mit letzter sicherheit geklärt werden. ich rate darum einem mieterverein beizutreten. das kostet einen kleinen jahresbeitrag (meist 60-80 euro) und bringt dir kostenlose rechtsberatung, oft auch schriftwechsel gegen kleine schreibgeühr. vergiss nicht mietvertrag und ggf. schriftverkehr zum check mitzunehmen.
interessant ist, daß jede renovierungspflicht per gesetz beim vermieter liegt und nur durch eintsprechende klauseln im schriftlichen mietvertrag auf den mieter übertragen werden können. um eben diese rechmäßigkeit der klauseln geht es bei dir, darum ist der wortlaut so wichtig. zu vielen klauseln gibt es spezielle urteile.
p.s. bei boden gehe ich von teppichbelag aus. parkett z.b.wird bereits eindeutig von der rechtsprechung verneint.