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Meisterprüfung erforderlich oder nicht?

gefragt von manu1979manu1979 am 24.02.2009 um 13:51 Uhr

Ich bin gelernte Friseurin und möchte dies nun als Nebengewerbe anmelden. Eine Bekannte von mir hat sich bei der Handwerkskammer erkundigt und die haben nun gesagt, ich bräuchte einen Meister. So weit ich weiß, brauche ich den nur, wenn ich ausbilden möchte, aber nicht, wenn ich das als Nebengewerbe betreibe. Könnt ihr mir da helfen? Oder habt ihr noch weitere Tipps? Danke

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Handwerk x 660 Selbstständigkeit x 335 Meister x 106

simikra
beantwortet von simikra am 24. Februar 2009 13:52
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wenn du einen Mobilen Service machen möchtest nur Hausbesuche brauchst du keinen Meisterbrief

Kommentar von 48b60efa6ce9deb327f0fd25002f70acsmallmanu1979 am 24. Februar 2009 13:53

Genau das habe ich vor. Der Meinung war ich nämlich auch.

Kommentar von D5b46ffd00130bdb6718feb0d5af54e4smallsimikra am 24. Februar 2009 13:55

meine Freundin hat auch so einen mobilen Service und die hat nur ihre Gesellenprüfung und 5Jahre Berufserfahrung gebraucht viel erfolg

Kommentar von 48b60efa6ce9deb327f0fd25002f70acsmallmanu1979 am 24. Februar 2009 13:57

Dankeschön. Macht sie das hauptberuflich?

Kommentar von D5b46ffd00130bdb6718feb0d5af54e4smallsimikra am 24. Februar 2009 14:02

ja hauptberuflich die ist den ganzen tag on tour;-))


bulli66
beantwortet von bulli66 am 24. Februar 2009 13:53
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hallo :-) du hast schon recht. meister in diesem gewerbe nur dann wenn du ausbildest. als ein mann (frau) betrieb im nebengewerbe, ist ein meisterbrief nicht notwendig


Alleyne
beantwortet von Alleyne am 24. Februar 2009 13:53
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Ich meine auch, dass man nur einen Meister braucht, wenn man ausbilden will. Ist erst ein paar Jahre so. Es sei denn, dies wurde schon wieder geändert.

Kommentar von 48b60efa6ce9deb327f0fd25002f70acsmallmanu1979 am 24. Februar 2009 13:55

Ich dachte dieses Gesetz wäre vor ein paar Jahren eben geändert worden, dass man nur einen Meister benötigt, wenn man ausbilden will.


Tremor
beantwortet von Tremor am 24. Februar 2009 14:04
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Alle Handwerke dürfen im Reisegewerbe auch ohne Meisterbrief ausgeübt werden.

http://www.buhev.de/2002/10/reisegewerbe.html


LaurenzDO
beantwortet von LaurenzDO am 24. Februar 2009 14:02
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brauchst keinen Meister !!!


Teify
beantwortet von Teify am 24. Februar 2009 13:59
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Ich bin selber Meister und soweit ich das kenne , kann man die Erlaubnis bekommen mobil zu arbeiten mit der Auflage zu einem bestimmten Zeitpunkt die Meisterprüfung nachzuholen.Aber die Handwerkskammer kann dir da die beste Auskunft geben.


orkrist
beantwortet von orkrist am 24. Februar 2009 13:54
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schau mal hier:

http://www.ohne-meister.de/

und am besten erkundigst du dich selber bei den zuständigen handwerkskammern und schickst keine bekannten vor

Kommentar von 48b60efa6ce9deb327f0fd25002f70acsmallmanu1979 am 24. Februar 2009 13:55

Ich habe nicht geschickt, aber sie hat was Ähnliches vor und hat für mich einfach mitgefragt. Trotzdem danke


JoScho
beantwortet von JoScho am 24. Februar 2009 13:52
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Nein Einen Meisterbrief benötigst Du unbedingt, wenn du ausbildest. So ist es bei anderen Handwerksbetrieben. Ruf mal Deine Handwerks-Kammer an.


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 15. März 2009 00:20
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Wenn du in diesem Forum Rat in einer Rechtsfrage möchtest, musst du unbedingt angeben, welchen Staat deine Anfrage betrifft. Sonst ist ganz einfach keine seriöse Beantwortung möglich.

Kommentar von 48b60efa6ce9deb327f0fd25002f70acsmallmanu1979 am 15. März 2009 00:36

Naja wenn nicht extra erwähnt, dann meistens Deutschland. Ist auch im Profil nach zu lesen.


Nellina
beantwortet von Nellina am 24. Februar 2009 13:51
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Ja, Du brauchst die Meisterpruefung oder Du stellst jemanden ein, der sie hat.


anonym
beantwortet von berlin am 24. Februar 2009 13:51
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hey,

da hat deine freundin recht. du musst dafür einen meister haben.

grüße


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