Meister Bafög + Kostenerstattung durch AG = Strafanzeige?

2 Antworten

hallo...

Nehmen wir das Beispiel... dein Arbeitgeber hat dir erst im Nachhinein angeboten einen Teil der Kosten zu Übernehmen somit konntest du bzw. hast du beim BAföG Antrag ja auch nichts angeben können.  Eventuell hättest du beim Antrag erwähnen können das..  wie heißt das so schön .. einen Antrag beim Arbeitgeber auf Zuschuss der Kostenübernahme gestellt wurde.. und die Weiterbildungskosten auch zu 50% übernommen wird wenn bestanden wird.

Es wird zusätzlich ein Beleg verlangt, wann ich bei meinem Arbeitgeber die Kostenerstattung beantragt habe. Somit kann ich das so leider nicht angeben...

Das muß in dem Bescheid stehen falls du vor hattes die Erstattung durch den Arbeitgeber zu unterschlagen. Da die Tatsache (das du die 50% vom Arbeitgeber erst erstattet bekommst wenn die Bedingungen eingetreten sind) ja erst noch eintritt und du nicht vor hattes die Information/das Geld zu unterschlagen gibst du einfach an das du es bekommst. Du zahlst die Förderung zurück und alles ist erledigt.