hexen111 am 01.05.2008 um 19:21 Uhr
Bekomme in letzter Zeit wieder öfter Anrufe von irgendwelchen Instituten die Meinungsumfragen durchführen oder durchführen wollen.Natürlich wird nie eine Nummer angezeigt. Jetzt hab ich gehört,das sie gar nicht mehr anrufen dürften ohne das die Nummer angezeigt wird,sondern nur mit Nummernanzeige. Stimmt das??

Es mag zwar unhöflich klingen, aber nach "Ich habe kein Interesse!" lege ich sofort auf, egal ob mit oder ohne Nummernanzeige. Da ich nicht um diese Anrufe gebeten habe, deshalb empfinde ich diese als Belästigung!

Also, diese Anrufe sind sicher uns allen lästig, es sei denn, wir studieren die Psyche des Anrufers u. stellen ihm gern Fragen.. (; Pardon. Etwas albern. Also, diese Anrufe sind überhaupt nicht zugelassen (mit dem Deckmäntelchen der Umfrage ist das so eine Sache, die rufen ja dann später wieder an, um gezielt zu werben). Es ist gut zu sagen, dass man A) nicht um den Anruf gebeten hat, B) darum bittet, dass alle personenbezogenen Daten gelöscht werden umgehend und man C)keine weiteren Anrufe wünscht, sich D) gern den genauen Namen u. die Institutsbezeichnung wünscht, weil man sich vorbehält, rechtliche Schritte einzuleiten [es gibt bei der Verbraucherberatung diese kostenlosen Karten, wo sie diese Adressen sammeln]. Seit ich das so gemacht habe eine Zeit lang, ist nun Ruhe und Frieden eingekehrt. (-: (Ich trage mich auch nicht auf einer Robinson-Liste ein, um das zu erhalten, was mir auch ohne dem zusteht: ein Recht auf keine unerwünschten Anrufe, sondern auf Ruhe.) Besten Gruß und hoffentlich auch bald Ruhe, Gelatine

Per Telefon sind Meinungsumfragen ohne Einverständnis unzulässig - Landgericht Berlin 15 S 1/06, Urteil vom 06.02.2007
Die Revision ist zuzulassen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat (§ 543 II Nr. 1 ZPO).
http://www.lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/persoenlichkeitsrecht/213/5/5
Der Hamburger Internetprovider Freenet AG hat vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen 30 C 807/05-87) eine Klage wegen unerlaubter Telefonwerbung anerkannt. Das Gericht verurteilte ihn daraufhin zur Unterlassung weiterer Anrufe "zum Zweck der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung". (...)
Auf Rückfrage des Kunden hatte das Unternehmen erklärt, dass die Telefonwerbung bei laufender Geschäftsbeziehung zulässig sei.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Telefonwerbung gegenüber Privatpersonen allerdings als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht grundsätzlich verboten. Sie ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn der Angerufene zuvor ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis mit einem solchen Anruf erklärt hat. Daran ändert, anders als bei Post- oder E-Mail-Werbung, eine laufende Geschäftsbeziehung in der Regel genauso wenig wie eine in vorformulierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthaltene Einwilligungsklausel. In jedem Fall wird die Post- oder E-Mail-Werbung, ebenso wie der Verkauf von Kundendaten an Dritte, unzulässig, wenn der Kunde dem widersprochen hat.
(heise.de 19.01.2006)

Jawohl. Das stimmt. Gilt aber, glaube ich, noch nicht richtig. (Bin kein Jurist; sie haben dieses Recht schon erkannt, aber in Demokraturen wirken selbst Wahrheiten erst nach der Einspruchsfrist....)
Meines Wissens stimmt das. Deshalb sage ich bei diesen Anrufen: Erst wenn sie ihre Nummer einschalten, dann rede ich weiter

Eigentlich ist dies lt. Datenschutz Verboten.deshalb sieht man ja auch deren Nummern nicht mehr. im Internet immer darauf achten , das b. gewissen Bestellungen z.b nicht nach der Rufnummer gefragt wird! Telefonnummern sind etwas ganz privates