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meiner freundin gefällt das praktikum nicht !! soll sie azubi-vertrag lieber kündigen??

gefragt von MaiceMaice am 27.06.2007 um 17:26 Uhr

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oje (1)
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Reply


Moench123
beantwortet von Moench123 am 27. Juni 2007 17:35
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Gefällt ihr denn ihr Azubi Job? Wegen einem Praktikum kündigt man doch keinen Azubi Job. Heutzutage kann man doch froh sein, wenn man einen Ausbildungsplatz hat. Da muss man auch mal etwas durchhalten. Man kann nicht gleich immer alles hinwerfen, wenn es mal nicht ganz optimal ist. Ein Praktikum geht ja schließlich auch vorbei und dann ist sie schlauer, was sie nicht will. Wenn sie allerdings im ganz falschen Ausbildungsjob ist, dann sollte sie sich langfristig wirklich eine Alternative überlegen - aber niemals kündigen, bevor man keine Alternative hat!


Kabark
beantwortet von Kabark am 27. Juni 2007 17:44
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Was ist denn so schlimm an Deiner Arbeiterei? Wenn Schulpflicht besteht und die Annahmezusage der Schule da ist, ist's doch kein Problem.

Kommentar von Simple_avatar2smallMaice am 27. Juni 2007 17:46

soll sie kündigen und leiber schule besuchen ??? und wie erklärt sie des berufsberater

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 27. Juni 2007 17:48

Wie gesagt: Wenn Schulpflicht besteht und die Schule die Annahme zugesagt hat, dann braucht der Berater nur informiert und nicht um Genehmigung gebeten zu werden.

Kommentar von Simple_avatar2smallMaice am 27. Juni 2007 17:52

also kann sie einfach den ausbildungsvertrag kündigen?? fängt eigentlich im sepember an!! oder kann sie der zwingen die ausbildung zu beginnen


Indy72
beantwortet von Indy72 am 27. Juni 2007 17:37
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Das kommt immer auf die Umstände an. Was gefällt der Freundin nicht?

Kommentar von Simple_avatar2smallMaice am 27. Juni 2007 17:42

was man dort machen muss und das nur "alte" Leute in der firma arbeiten

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 27. Juni 2007 17:55

Das sind eigentlich keine Gründe, eine staatlich geförderte Ausbildung abzubrechen. Wenn ich richtig erahne, kriegt Sie wohl die staatl. Existenzsicherung (Hartz IV)... Eine kündigung aus den genannten Gründen führt zu einer befristeten Reduzierung der Geldleistungen.

Kommentar von Simple_avatar2smallMaice am 27. Juni 2007 18:00

ne kriegt sie nicht !!!

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 27. Juni 2007 18:45

Dann kann sie die Ausbildung ruhig schmeissen, obwohl es wohl keiner gut findet. Nas macht sich schlecht im Lebenslauf. Und... ganz ehrlich... auch ein starkoch musste als Azubi den Abwasch machen und Kartoffel schälen.


anonym
beantwortet von CarlaBruni am 16. März 2008 12:38
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Mehr Info bitte, wie lange macht sie das jetzt? Kann sich doch alles noch ändern!


anonym
beantwortet von CarlaBruni am 16. März 2008 12:38
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Mehr Info bitte, wie lange macht sie das jetzt? Kann sich doch alles noch ändern!





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