Biggi2007 am 20.09.2007 um 13:50 Uhr
Meine Tochter meint 2 Katzen müßte Sie beim Vermieter nicht angeben, sondern nur Hunde.Ich aber bin der Meinung,Katzen müßen, ebenso wie Hunde, vom Vermieter,von vornherein erlaubt werden. Denn oft steht doch in Mietverträgen:Keine Haustiere.Ich gehe davon aus, daß damit Hunde und Katzen gemeint sind. Wer kann mir helfen unseren Streitpunkt zu klären ?

Erstens sollte Deine Tochter doch wohl schon vor Anmietung der Wohnung gefragt haben, ob Haustiere gestattet sind, oder? Spätestens wenn sie den Mietvertrag vor der Nase hat, sieht sie, was von Haustieren darin vermerkt ist. Sind generell keine Haustiere erlaubt, sollte sie spätestens jetzt mit dem Vermieter darüber sprechen - vorsichtshalber. An sich sind jedoch nur Hunde "genehmigungspflichtig".

Wenn in einem Mietvertrag steht: "Keine Haustiere erlaubt" muss auf jeden Fall Absprache mit dem Vermieter erfolgen (egal, ob es sich um Katzen, Hunde, Ratten oder Vögel handelt)

Nur wenn die Katze ein Freigänger ist, darf der Vermieter sein Veto einlegen. Gegen reine Stubentiger darf er m.E. mittlerweile nichts mehr haben, abgesehen von diesen Fällen, bei denen in einer kleinen Wohnung 20 Tiere gehalten werden.
Kleintiere wie Wellensittiche, Hamster, Meerschweinchen und Kanarienvögel dürfen in die Wohnung, ohne dass jemand gefragt werden müsste – und unabhängig davon, was dazu im Mietvertrag steht.
Das Schicksal von Hund oder Katze hingegen hängt von der Billigung des Vermieters ab.
(http://www.daserste.de/moma/servicebeitrag_dyn~uid,nw9d7zv0x1b74fg3~cm.asp)
Auch Goldfische sind Haustiere und klar der Vermieter muss darüber in Kenntnis gesetzt werden.
Der Vermieter sollte in jedem Fall von vornherein Bescheid wissen, das die Tochter 2 Katzen hat um Unstimmigkeiten aus dem Weg zu gehen.

Der potentielle Vermieter sollte in jedem Fall gefragt werden, ob Katzenhaltung erlaubt ist. Sonst ist die Enttäuschung später groß, wenn er das selbst oder durch liebe Mitmieter herausbekommt und verlangt dass die Katzen abgeschafft werden oder sogar die Kündigung schreibt.