Meine Tochter ist mein leben.
Seit der Trennung von meiner ex, wir sind nicht verheiratet gewesen, Lebt meine Tochter (3) jahre alt bei mir. nun zu mein Problem . Sie hat das alleinige sorgerecht. sie Ist am 17.6.09 Ausgezogen, und seit diesen tage lebt meine tochter bei mir. Meine tochter ist auch Polizeilich bei mir gemeldet, ich bekomme kindergeld und unterhaltsvorschuss. Nun erpresst mich meine ex bei jeder kleinigkeit mir das kind wegzunehmen. Meine tochter ist hier geboren, wir haben haus mit garten. sie lebt 100 kilometer entfernt. ihre jetzige wohnung ist gekündigt.( Plattenbau) und sie muß bis zum 30.11 aus der wohnung raus.Sie hat aber noch keine neue Wohnung. Anna (13 Jahre) ihre Tochter wollte nicht mehr bei ihr bleiben, mit der begründung; mama hat doch sowieso nie zeit für mich, Sie ist jetzt im Heim. was soll ich machen?? Kann sie mir meine tochter sofort Wegnehmen. Sie ist doch das wichtigste in meinen leben.
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Hallo.... Also, Hand aufs Herz, spare Dir den Weg zum Jugendamt, schnapp dir das Telefonbuch und sich dir sofort eine Anwältin, Frauen sind pfiffiger, mit Fachrichtung Familienrecht. Mache sofort einen Termin und teile alles mit. Deine Anwältin muss sofort einen Eilantrag ans Gericht stellen. Auf Grund der Tatsache, das ihr weder verheiratet seit, noch dazu das alleinige Sorgerecht bei deiner Ex liegt, hast du keinerlei Chance ohne den Antrag deine Tochter bei dir zu behalten. Deine Ex kann jede Sekunde bei dir auftauchen und dein Kind mit nehmen, egal wohin, wenn es sein muss sogar mit ins Ausland. Die Polizei kann nichts machen, weil das Sorgerecht alles nennt und deiner ex alle Entscheidungsvollmacht alleine hat. Ich will dir keine Angst machen, im Gegenteil DU MUSST ANGST HABEN, das sie Ihre Drohung wahr macht. In dem moment wo du das Jugendamt kontaktierst, werden sie dir genau das selbe wie ich sagen, auch denen die Hände gebunden sind. Du musst deine Anwältin alles einleiten lassen und solange der Antrag nicht dem Gericht vorliegt auch still schweigen bewahren. Du musst das Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen und die geteilte Sorge ebenso, ausserdem wird deine Anwältin dir erklären wie sie die Sicherheit deines Kindes im Eilverfahren abdecken kann, so das deine Ex dir das Kind nicht weg nehmen kann..... Ich frage mich wie blauäugig du dich bisher auf sowas einlassen konntest, ich lobe dein Verhalten als Papa enorm und du alle Vorraussetzungen für einen guten Gerichtsausgang hier bereits nennst und nichts dagegen spricht, bis auf die kleine übersehende Gefahr, das deine Ex durch das alleinige Sorgerecht bis zum Gerichtsbeschluss machen kann was sie will... Vergiss nicht dem Anwalt zu sagen, das du jetzt den Antrag stellst weil sie dir mit Kindeswegnahme droht, wenn du nicht nach ihrer nase tanzt.... das sieht kein richter besonders gerne,... Also zeit genug hast du verschwendet, auf auf und morgen gleich in aktion trten ok... halt mich auf dem laufenenden.... Hole dir am besten gleich vom Kindergarten eine Stellungnahme, das du dich um das Kind kümmerst, macht sich alles gut für deinen Antragsausgang..... Lg Maxime
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Geh zum Jugendamt, schildere deinen " Fall", und beantrage das Sorge- UND Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich wünsche dir viel Erfolg.
Kommentar von TonimamaTonimama 15.11.2010Genau das wollte ich auch sagen!!!Mach das möglichst bald, damit der Krimi für Euch 2 zu Ende geht!!!
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Nun mach Dir mal keine Sorgen. Du hast zum einen denkbar gute Voraussetzungen, um das Kind bei Dir aufwachsen zu lassen und Deine Ex hat zum anderen denkbar schlechte Voraussetzungen.
Führ das, was Du hier schreibst, an und niemand nimmt Dir das Kind weg.
Sie beweist schon bei dem großen Kind, dass sie keine gute Mutter ist.
Kommentar von sumbasumba 15.11.2010hat sie - sie hat das alleinige sorgerecht. sie geht hin und holt das kind, wenn nötig mit polizeigewalt zurück zu sich.
Kommentar von HunftsollHunftsoll 15.11.2010Was hast Du damit zu tun?Seltsam.
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Hey,Cowboy.Take it easy....So wie du es schilderst,stehen deine Chancen doch gut,mach dir da mal keine zu grossen Gedanken,als Mutter hat sie nicht gerade geglänzt und du bist für die Maus da.Also alles im grünen für euch.Geh trotzdem mal zum Jugendamt um alles ins trockene zu bringen.Wünsche euch alles gute.Gruß vom Countryman aus Berlin.Keep it Country!!
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Beantrage erst das Sorgerecht.Das Jugendamt kann dich dabei unterstützen.Neuerdings braucht die Mutter nicht mehr zustimmen.Anschließend klage das Aufendhaltsbestimmungsrecht ein.Nehme dir am Besten einen Rechtsanwalt zu Hilfe.
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3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Nimm dir einen Anwalt und klage das Sorgerecht ein. Deine Tochter lebt schon so lange bei dir, ich glaube kaum, dass du das Sorgerecht nicht bekommst. Handle schnell, damit du Gewissheit hast und nicht durch falsche Aktionen wichtige Türen zuschlägst. Alles Gute für dich und deine Tochter!
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Man sollte schlafende Hunde nicht aufwecken.Wenn du zum Jugendamt gehen solltest,wirst du da erstmal nichts erreichen,ganz im gegenteil das wäre nur eine Sinnlose zeitverschwendung von dir.Gehe zum Anwalt und beantrage das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht,der Anwalt soll ein eilverfahren machen um wohle des Kindes,und das die Mutter vor hat das Kind zu sich zu holen.Erzähle es dem Anwalt genau so wie du hier schreibst,und das die Mutter auch keine Wohnung hat,und sie dir auch Droht das Kind zu holen,aber wohin mit der kleine weiß sie selber noch nicht.Und du das Begründet dir nun Sorgen machst.Du hast gute Chancen die kleine bei dir zu behalten,jedoch mußt du aber sofort reagieren,und ganz Dringlich machen.Der Anwalt soll gleich einen Eilantrag stellen,so das die kleine erstmal bei dir abgesichert ist.Und wenn du das gemacht hast,erst dann kannst du Später zum Jugendamt gehen,und den vorfall Schildern.Zuerst würde ich jedoch auf den vorübergehenden Beschluss vom Richter abwarten,und das Jugendamt dann informieren.Wenn du einfach so zum Jugendamt gehen solltest so wird das Jugendamt die Mutter informieren um Gespräche zu führen.Somit Riskierst du das die Mutter auf die schnelle die kleine holt.
Kommentar von Maxime1975Maxime1975 15.11.2010Daumen hoch Tempres1...Hier sprechen Mamis.....!!!
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Es gibt zum Glück ja inzwischen auch bessere Rechte für den leiblichen Vater, wenn man nicht verheiratet war. Lass' Dich beraten. Vielleicht kannst Du ja das alleinige Sorgerecht beantragen. Ich würde aber wahrscheinlich erst einen Antrag stellen, wenn Dein Kind schon längere Zeit bei Dir ist, damit die Ämter wissen, dass Du Dich schon über einen langen Zeitraum allein um sie kümmerst.
Im übrigen glaube ich, dass Deine Ex kein Interessse daran hat, dass Kind zu sich zu nehmen. Sie will ihr Leben genießen, und zwar ohne Kind, sonst hätte sie es mitgenommen. Lass' Dich nicht erpressen, aber lass' Dich auch nicht provozieren. Die Zeit arbeitet für Dich und Dein Kind.
Klär' aber auf jeden Fall die rechtliche Seite ab!
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Antwort von LinaMaus2010 15.11.20101 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Vielleicht kannst Du dir ja auch Rat beim Jugendamt holen... Die werden Dir bestimmt auch weiterhelfen können. Ich denke auch, dass sie dir Ratschläge geben können ob und wie Du das alleinige Sorgerecht erreichen kannst.
Außerdem gibt es auch noch das Aufenthalstbestimmungsrecht, und da weiß ich auch nicht, wie es bei dir steht. Das sollte vielleicht auch geklärt werden.
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schreib deine geschichte bitte bei vatersein de rein, damit väter in der ähnlichen situation sich anhaltspunkte und mut holen!!
Herzlichen Glückwunsch!!!
Doch sei auf der Hut!
Wenn Mama eines Tages nen guten ZankAnwalt findet, nimmt jedes Gericht ihren Antrag auf übertragung des Aufenthaltsbestimmugnsrechtes an!!
Regele den Umgang zwischen Kind und Mutter!!!
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Antwort von cowboy2 16.12.2010
Juchuuuuu. Ich hatte gesternGerichtsverhandlung. Und ich habe gewonnen. Ich habe mit sofortiger wirkung Das aufenthaltsbestimmungsrecht. Und das halbe sorgerecht zugesprochen bekommen. Mein anwalt sagte von vornerein ,er stelle einen eilantrg. Ich bin der Glücklichste Vater den man sich vorstellen kann. Ich möchte allen die mir hilfreich zur seite standen von ganzen herzen danken D..A..N..K..E Euer Dieter Und Cheyenne
Kommentar von el1711el1711 23.12.2010Ganz herzlichen Glückwunsch!!! Chappeaux Chappeaux!!!
Genau so ist es Maxim:)
Frauen sind pfiffiger! DH! :-D @Cowboy, maxime hat recht, Du musst schnell sein!! Geb deiner Ex keine Infos, sei schlau!
Jetzt hab' ich erst gesehen, dass die Kleine ja schon seit über einem Jahr bei Dir ist (hatte leider nicht auf die Jahreszahl geachtet). Wenn Du Unterhaltsvorschuss bekommst, müsste das Jugendamt ja schon Kenntnis davon haben, dass die Kleine ununterbrochen ihren Aufenthalt bei Dir hat, denn wenn ich mich nicht irre, kommt das Geld doch von denen, oder!? Du hast auf jeden Fall gute Karten und - wie Maxim schon rät - nimm Dir eine Anwältin.
Wenn Du erreicht hast, was Du Dir wünscht, dann teil es unter diesen Kommentaren mit, denn darüber freuen sich sicher alle hier mit Dir. Ich weiß...die Mühlen der Ämter mahlen langsam. Ich nehme diese Frage auf meinem Merkzettel und werde bestimmt immer wieder nachschauen. Viel Glück - das muss einfach klappen!
WAUW....DH, das nenne ich mal einen echt toooollen Beitrag...... Freut mich das du....lg maxime