Meine Tochter hat eine Abmahnung von Waldorf und Frommer erhalten. Besteht irgendeine Möglichkeit, dagegen anzugehen OHNE einen Anwalt in Anspruch zu nehmen?

6 Antworten

Hallo DagsJ,

ich hoffe du hast mittlerweile schon etwas unternommen. Abmahnungen sollte man nämlich nicht ignorieren.

Du wirst beim googeln ja schon auf verschiedenste Informationen gestoßen sein. Durch die Einschränkung der Störerhaftung in der letzten Woche war Filesharing ja wieder in allen Medien.

Ich würde als allererstes mal mit deiner Tochter klären, ob sie das Filesharing tatsächlich begangen hat. Eventuell auch ihren Computer durchsuchen. Kinder mögen das ja nicht unbedingt zugeben.

Als zweites könntest du natürlich aus dem Internet eine Standard-Unterlassungserklärung ziehen, die an Walldorf-Frommer schicken und bezahlen. Ich halte das aber für keine gute Idee: https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/modifizierte-unterlassungserklaerung/

Ein Anwalt kommt meistens (trotz Bezahlung) im Endeffekt günstiger. Die Forderungen der Abmahn-Kanzlei sind nämlich häufig völlig überzogen, und nur ein Fachanwalt kann einschätzen, welche Summen da konkret angemessen sind.

Wohnt deine Tochter eigentlich noch bei dir? Oder alleine? Oder in einer WG? Was hat sie für einen Internet-Anschluss? Und wie war der Router gesichert? Wer war noch im Haus, als das angebliche Fiesharing passiert ist? Das sind alles relevante Fragen...

Gegen eine Abmahnung muss man nicht "vorgehen". Man sollte sie prüfen und Fehlern ggf. schriftlich entgegnen. Andererseits kann es bei drohender Kündigung auch sinnvoll sein, eine fehlerhafte Abmahnung erst vor dem Arbeitsgericht anzugreifen. Die wenigsten Abmahnungen sind korrekt verfasst.

Klar ist, dass eine Abmahnung arbeitsrechtlich auf ein korrektes Verhalten des Arbeitnehmers hinwirken soll und NICHT der Kündigungsvorbereitung dienen soll! Das sehen aber Arbeitgeber oft anders, aber damit scheitern sie vor Gericht regelmäßig.

Also mach folgendes:

1. Prüfen, ob die Anschuldigung halbwegs stimmt. Ist sie grundsätzlich wahrheitsgemäß, sollte man sein Verhalten ändern und nichts weiter tun.

2. Enthält die Abmahnung Fehler, kann man entweder widersprechen oder sich diese für das Gericht (Kündigungsschutzklage) merken.

Eine korrekte Abmahnung ist so aufgebaut:
- was ist passiert (sehr detailliert)
- was wäre die korrekte Verhaltensweise gewesen
- was erwartet man künftig vom AN
- und was passiert, wenn der AN sein Verhalten nicht ändert.

Fehlt einer der 4 Punkte oder ist der erste Punkt nicht detailliert wahrheitsgetreu dargelegt worden, ist die Abmahnung wertlos für den Arbeitgeber.

Eine Abmahnung bekommt man nicht einfach so. Sicherlich hat sie was angestellt. Wenn Du uns das auch noch verraten könntest, könnten wir eher Rat geben. 

Um was geht es genau? Man kann sich beim Betriebsrat Hilfe suchen und eine Rücknahme der Abmahnung fordern!

Die Abmahnung einfach nicht unterschreiben.

Da wird sie nicht mit durchkommen. Filesharing: Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer bei Urheberrechtsverletzungen