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Meine Tochter (fast 16) ist ausgezogen

gefragt von angieleinangielein am 20.11.2007 um 8:27 Uhr

Nach einem Streit ist meine Tochter gestern ausgezogen. Ich denke, dass sie bei einer Freundin untergekommen ist. Es geht mir jetzt nur um die rechtlichen Aspekte. Ist es möglich dass sie vorrübergehend dort wohnt, bis sie sich wieder beruhigt hat? Im Moment will sie nicht heimkommen. "Ich kann sie mal", dass waren ihre letzten worte per sms. Ich möchte jetzt eigentlich auch erstmal Abstand. Ist das so möglich, oder ist das Verletztung der Aufsichtspflicht oder sowas? Ich hoffe, es hält mich jetzt niemand für eine Rabenmutter, aber der Abstand ist für beide das Beste im Moment. Starke Pubertätssymtome. Im Januar wird sie 16. Dürfte sie dann "richtig" ausziehen?


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 20. November 2007 08:53
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Solange sie nicht 18 ist hast du die Aufsichtspflicht..das erstmal grundsätzlich. Ich würde aber den Streit nicht überbewerten, denn die Erfahrung sagt, dass nach ein paar Stunden oder vielleicht auch Tagen, sie wieder zurück kommt. Versuche doch mal, dass dich deine Tochteer als allerbeste freundin betrachtet und du nicht die Mama raushängst, die ständig meckert und nörgelt und den erhobenen zeigefinger mit sich rumträgt. Und wenn die Kleine "zickt", dann ignoriere es bzw. reagiere gelassen und versuche ihr eien spiegel vorzuhalten und manchmal ist es gut , sich an seine eigene Jugend zu erinnern und man sieht in den Spiegel, den man jetzt von seinen Kindern vorgehalten bekommt.. Versuche in 1 bis 2 Tagen Kontakt aufzunehmen und trefft euch an einem neutralen, aber belebten Ort und quatscht euch aus, bei Kaffe, Kuchen und Eis..und alles ohne Vorhaltungen und Klagegesänge...Frage sie: Was willst Du, was erwartest Du, Wie siehst Du das, Welche Vorstellungen hast..also offenen Fragen stellen.. und immer nachhaken bei einer Antwort..

Kommentar von Simple_avatar1smallsoust am 20. November 2007 09:30

Eine gute Antwort, aber in einem Punkt möchte ich widersprechen: die Mutter kann nicht "die allerbeste Freundin" sein, jedenfalls nicht in dem Sinn, in dem die Tochter das verstehen würde. - Entweder bin ich für einen Menschen verantwortlich und muss ggf. die Konsequenzen seines Handelns mittragen, oder ich bin mit ihm befreundet, ohne weitere Verpflichtungen.

Eltern sein heißt für mich, versuchen, die Richtung zu weisen und Grenzen aufzuzeigen, soweit das bei einem sechzehnjührigen Kind möglich ist. Natürlich wird das Kind umso mehr Mitspracherecht bekommen, je älter es ist. - Wie gesagt, sonst finde ich die Antwort völlig in Ordnung; nur die Gleichung "Mutter = Freundin? macht mir immer Bauchschmerzen.


comarel
beantwortet von comarel am 20. November 2007 09:12
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Bis zur Volljährigkeit sind entweder Eltern oder Jugendamt verantwortlich. Wenn Schwierigkeiten bestehen, lasse dich beim Jugendamt beraten. Das heißt nicht, dass man als Eltern versagt hat. Rat steht jedem zu, der ihn braucht.


hanna2908
beantwortet von hanna2908 am 20. November 2007 08:36
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So weit ich weiss, ist ein Auszug mit 16 nur möglich wenn Sie in ein Betreutes Wohnen zieht. Das kann dir aber das Jugendamt sagen. Einfach mal nachfragen. Bei der Aufsichtspflicht solltest du mal mit den Eltern der Freundin sprechen, Solange deine Tochter da lebt können die die Aufsichtspflicht aufrecht erhalten.


anjanni
beantwortet von anjanni am 20. November 2007 08:52
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Du solltest Dich schon vergewissern, wo sie "untergekommen" ist und auch mit den Eltern der Freundin Kontakt aufnehmen. Wenn es für die Eltern der Freundin okay ist, daß Deine Tochter dort für einige Zeit wohnt, verletzt Du nicht die Aufsichtspflicht. Es gibt ein Aufenthaltsbestimmungsrecht, und danach kannst Du für Deine Tochter entscheiden, wo sie wohnen soll. Ich kenne viele Familien, bei denen die Kinder vorübergehend oder für länger mal nicht zu Hause wohnten. Statt dessen waren sie dann bei anderen Verwandten oder auch bie Freunden untergebracht. Ich würde allerdings versuchen, mit der Tochter eine Vereinbarung zu treffen (appelliere daran, daß auch Verträge dazu gehören, wenn man für sich selbst Verantwortung übernehmen will). Dazu könnte beispielsweise gehören, daß die Unterbringung bei der Freundin befristet ist, daß sie weiterhin zur Schule geht und Dir auch über ihre Noten Auskunft gibt usw.


jdk77
beantwortet von jdk77 am 20. November 2007 09:02
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Ist vielleicht etwas hart, aber wirkungsvoll. Schloss austauschen. Wenn das Geld ausgeht und sie ihre frisch gewaschenen Klamotten will beruhigt sie sich ganz schnell, wenn sie merkt, dass sie eine riesen Dummheit gemacht hat. Wie will sie sich eine Ausbildung finanzieren? Wie soll ihr Leben aussehen? Vielleicht wäre etwas Unterstützung von den Eltern nicht ganz so dumm, wie sich's momentan anfühlt..... Teenies sind bequem. Sie kommt schon wieder. :)





anonym
beantwortet von mibuckow am 20. November 2007 09:30
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Eigentlich gibt es kein Allgemeinrezept, weil jedes Kind anders reagiert. Aus eigener Erfahrung kann ich aber auch nur sagen, das du an deiner Tochter dranbleiben mußt. Auch wenn es manchmal schwerfällt weil man vielleicht verletzt ist.Reden und gemeinsame Unternehmungen, nur mit deiner Tochter, sind wichtig.Auch wenn sie vielleicht erstmal abblockt... immer wieder versuchen....Viel Glück und nicht aufgeben.

Kommentar von Simple_avatar3smallanjanni am 20. November 2007 11:13

Genau - alle rechtlichen und gesetzlichen Überlegungen sind zwar irgendwie richtig - aber wichtig ist die kommunikative Ebene. Es gibt schon Situationen, wo (räumliche) Distanz mal gut tut. Wichtig ist, den Kontakt nicht aufzugeben und immer zu signalisieren, daß man für sein Kind da ist. Nicht alles durchgehen lassen, aber alles verzeihen können, und nie sein Kind fallen lassen.


lieplink
beantwortet von lieplink am 20. November 2007 08:58
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Ich kann Dir die Frage nicht wirklich beantworten! Aber: Du kannst mich mal.......würde meine Tochter (15 Jahre) niemals zu mir sagen! Das hat u.a. etwas mit gegenseitigem Respekt zu tun!! Irgendetwas läuft da bei Euch grundsätzlich schief!! Jugendliche sind in der Pubertät, die Zeit ist nicht sehr einfach! Aber auch die Eltern müssen lernen und damit umgehen können! Weißt Du, was ich jetzt machen würde?? - Ich würde meine Tochter, in dieser Situation, heute Abend zum Essen einladen! In ein Restaurant gehen, wo sie gern isst, und das Gespräch suchen! - Mir anhören, was ich besser machen kann! - Dann nach einem Kompromiss suchen und eine Lösung finden! Einfach mal "Freundin" sein, ohne Vorwürfe! - Ich würde meine Tochter in dem Alter nicht, ohne Kampf, ziehen lassen!! - Abstand haben wollen finde ich absolut falsch! Denn das ist nämlich der einfache Weg!! "Ich mag Dich im Moment nicht, also geh!" Es ist Dein Kind, (nicht Dein Partner) daß vielleicht sogar neue Grenzen auslotet...und auch braucht! ;-) Viel Glück!!


betrax
beantwortet von betrax am 20. November 2007 09:27
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Außer das du dich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen müßtes, kann man dir hier sicher nichts Vernünftiges raten. Denn wir kennen weder eure Beziehung zu einander noch Anlass des Streites.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 20. November 2007 09:06
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Momentan kannst Du Sie auch von der Polizei zurückholen lassen und überall dort unterbringen, wo es Dir passt: ob eine betreute Jugend-WG, Kinderheim oder gar Psychiatrie. Es steht Dir alles offen. Mit 16 bekommt sie zwar praktisch ein gewisses Mitspracherecht, jede Entscheidung muss aber von den Erzeiehungsberechtigten immernoch genehmigt werden bis sie 18 wird. Daraus ergibt sich allerdings das Problem, das Du für sie verantwortlich bist und auch die Aufsichtspflicht trägst, egal, ob Du weißt, wo sie ist und was sie macht oder nicht!

Ich habe eine vergleichbare Situation selbst erlebt. Das Kind fiel in schlechte Kreise. Drogendealer haben ihr jede Menge Unsinn in den Kopf gesetzt, nur damit das pubertierende Kind von der Familie abzukapseln und sich gefügig zu machen. Es fing mit dem "abhauen" für eine Woche ab, wobei klar war, dass die Tochter wieder kommt, da sie kaum was mitgenommen hatte, aber die Wohnungsschlüssel. Es gab Exzesse, die das "Kind" absichtlich angestellt hatte, um die Eltern unter Druck zu setzen und zu knechten, im Nachhinein mussten sich die Eltern dafür juristisch verantworten... wegen Verletzung der aufsichtspflicht.

Ich meine daher, du solltest entweder selbst schnellstens herausfinden, wo sich das Kind aufhält und ob es zur Schule geht. Wenn das mit der schule nicht funktioniert, solltest Sie auf jeden Fall von der Polizei suchen lassen, sonst kriegst Du auf jeden Fall ärger mit den Behörden. Anschließend würde ich eine Unterbringung in einer staatlichen jugendeindrichtung empfehlen. Wenn das Kind entgleitet und reuig in paar tagen wieder heim kommt, so kann man es mit einer neuen Chance Zuhause versuchen. Ansonsten sollte man sich schon auf die Hilfe staatlicherseits einlassen, obwohl die weder Zaubern können noch ist kiúrzfristig mit der Dankbarjkeit seitens der Jugendlichen zu rechnen. Aber in den mir bekannten Fällen hat das auf die Dauer viel gebracht.

Wichtig ist, dass die Finanzielle Seite von den Aktionen ebenfalls betroffen sein wird. Anlso Unterhalt, Kindergeld, Krankenkasse...

Kommentar von Cdea716c16c6768a507e26d40ed7b5dbsmallbetrax am 20. November 2007 09:24

Also so, wie du schreibst, ist es wirklich nicht. Du kannst keineswegs eine 16jährige unterbringen wo DU willst. Wenn sie nicht in die Psychiatrie will, kriegst du sie da auch nicht rein. Warum auch? Nur weil sie bei Mama abgehauen ist? Betreute Jugend-WG´s und Kinderheime haben auch keine Plätze im Übermaß frei und außerdem sind diese Plätze sehr kostspielig und werden erst nach langer Prüfung durch das Jugendamt genehmigt (oder auch nicht).

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 20. November 2007 09:40

Da habe ich eben meine Erfahrung. Es geht durchaus, wenn man eine erhebliche psychische Störung nachweist... oder das Kind wird in einer Klinik vorübergehend untergebracht, um es zu untersuchen. Einzig, was nicht ohne weiteres geht, ist bei "Kindern" über 16 die Entmündigung. Denn dazu bedarf es eines richterlichen Beschlusses und die machen es sich nicht leicht.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 20. November 2007 09:44

Ein "abhauen" ist ja meist nur die Spitze des Eisbergs und es passiert nicht zu Beginn der Pubertätsprobleme. Außerdem würde es mich wundern, dass das Kind von 'engelein' mit einem Umzugswagen dahergekommen ist und ein leeres Zimmer hinterlassen hatte. Ich denke - und habe das auch selbst duchgezogen, dass man sich als Elternteil nicht erpressen lassen darf!

Kommentar von Cdea716c16c6768a507e26d40ed7b5dbsmallbetrax am 20. November 2007 10:01

Deine Erfahrungen mögen sicher einen echt extremen Fall betreffen. Doch im "Normalfall" sieht es anders aus. Das habe ich im nahen Bekanntenkreis auch gesehen. "Erhebliche psychische Störungen" kann z.B. nur ein Facharzt attestieren. Die kannst DU nicht nachweisen. Selbst einem vorübergehender Aufenthalt zwecks Untersuchung in einer psychiatrischen Abteilung muss vom Jugendlichen ab 14! zugewilligt werden. Und ein Abhauen muss nicht immer zwangsläufig "die Spitze des Eisbergs" sein. Mädels mit 16 sehen kleine Auseinandersetzungen mit den Eltern oft viel dramatischer, als sie sind und reagieren oft auch viel theatralischer, als nötig. Das sind die Hormone. ;-) Wenn sie sich dann erst einmal beruhigt haben, sieht es ganz anders aus.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 20. November 2007 10:16

'engelein' kann zwar Ihrer Tochter erlauben, bei Freundin zu wohnen, aber:

  • Sie bleibt Erziehungsberechtigt;

  • Sie hat das Ortsbestimmungsrecht, zu dessen Durchsetzung sie dritte (z.B. staatliche Organe) beauftragen kann;

  • Ihr obliegt die Aufsichtspflicht!

Die Situation ist solange wie gehabt, bis eine amtliche und formaljuristische Lösung getroffen worden ist. Sollte die Kleine also die schule schwänzen, Drogen konsumieren oder nachchts in der Disco aufgegriffen werden, werden die Eltern vom Staat ordnungsrechtlich und ggf. auch finanziell zur Verantwortung herangezogen.

Ehrlich gesagt, die Eltern sind in dieser Situation nicht zu beneiden!

Kommentar von Cdea716c16c6768a507e26d40ed7b5dbsmallbetrax am 20. November 2007 10:35

ERGO: Wendet sie sich am besten ans Jugendamt. Zumal einige deiner aufgeführten Punkte hinken.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 20. November 2007 13:09

Apropos Jugendamt: Das kann echt ins Auge gehen und die Mitarbeiter dort sind teilweise auh ganz schräg drauf... Man sollte allerdings nicht unversucht lassen.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 20. November 2007 10:01

Wenn man etwas richtig will, dann schafft man es auch. Oft ist der Leidensdruc´k entscheidend und vor allem, wie man den nach außen vermittelt.

Kommentar von Aae55b89c3f266f73ba2d36f48e932b3smallElster79 am 20. November 2007 10:44

also Indy, bevor nicht sicher ist, das meine Tochter überhaupt so einen Blödsinn verzapft, werd ich doch den Teufel zun und sie dafür schon im Vorraus "Bestrafen". In ne Psychatrie muss eine Pupertierende nu wirklich auch nicht schicken, wenn sie einmal abhaut, nach Streit. Da schiesst du wirklich mit Kanonenkugeln auf Spatzen. Damit macht man mehr Kaputt als man rettet!

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 20. November 2007 12:28

Ja, jeder muss das für sich entscheiden! Im mir bekanntem Fall war die sache klar, auch wenn das kind gelogen und das Gegenteril behauptet hatte.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 20. November 2007 10:54
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Jede Kommune hat eine Erziehungsberatung. Frag da mal nach. Bis zur Volljährigkeit bist du für deine Tochter verantwortlich.


anonym
beantwortet von tamani am 20. November 2007 11:10
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Kann deine Sorge sehr gut verstehen.Meine jüngste ist 15.Vor ein paar Wochen auch einfach abgehauen.Drei Nächte voller Sorgen,wo Sie ist,ob was passiert sein könnte.Zur Zeit geht es gerade so.Doch,immer,wenn ihr was nicht passt,droht Sie schon wieder,einfach zu verschwinden.Leicht ist es nicht.Auf jeden Fall darf Sie ohne Einwilligung nicht einfach so von zu Hause wegbleiben.Bis zur Volljährigkeit sind die Eltern Sorgeberechtigt.es gibt Beratungsstellen beim Jugendamt,die ich auch genutzt habe,mit denen man zusammen eine Lösung finden kann.



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