gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


meine tochter 20 ist schwanger hat ausbildung fertig bekommt aber kein geld warum nicht

gefragt von annie62 am 03.08.2009 um 10:10 Uhr

meine 20jährige tochter hat ihre ausbildung beendet ist aber in der 23woche schwanger sie bekommt kein kindergeld und keinen unterhalt von ihren vater ist aber bei ihm wohnhaft gemeldet ich kann ihr nicht viel zahlen da ich noch zwi minderjährige kinder habe die bei mir wohnen und ich selbst nur 1100 euro verdiene sie wa beim amt die sagen sie zahlen nicht nicht mal den mehrbedarf für schwangere warum nicht


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

schwanger (2141)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 3. August 2009 10:10
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Vater braucht auch keinen Unterhalt mehr zu zahlen und Kindergeld sowieso nicht. Sie wird auf Hartz4 angewiesen sein.

Kommentar von annie62 am 3. August 2009 10:13

beim amt war sie die sagen sie hat keinen anspruch da sie bei ihren vater wohnt

Kommentar von 8849b90b4076b4624ac85ce57e8728f5smallFaulesTier am 3. August 2009 10:15

Das is auch richtig so Eltern sind bis zum 27 Lebensjahr dazu verpflichtet sich um ihre Kinder zu kümmern wenn sie in der selben Wohnung wohnen.

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 3. August 2009 10:16

Bis 25!

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 3. August 2009 10:15

Aaaaah, sie ist ja noch unter 25 und wohnt daheim. Normalerweise seid ihr beide für sie zuständig, wenn ihr nicht gerade Hartz4-Empfänger seid. Kinder unter 25 können nicht ausziehen. Sobald das Kind aber da ist, hat sie ein Recht auf eine Wohnung, obwohl sie noch unter 25 ist.

Kommentar von 1f5d6f6f6e06100ebaafe13146e71ab0smallkikkerl am 3. August 2009 10:16

stimmt. wenn sie bei ihrem vater wohnt, wird sein gehalt angerechnet. unterhalt vom Erzeuger musssie aber verlangen auch wenn durchs gericht


anonym
beantwortet von doris11 am 3. August 2009 10:11
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

UNterhalt vom Vater ist wohl nicht nötig,..und wenn sie ihre Ausbildung beendet hat,bekommt sie auch kein Kindergeld....

Kommentar von 1f5d6f6f6e06100ebaafe13146e71ab0smallkikkerl am 3. August 2009 10:16

falsch! Vater muss unterhalt zahlen wenn er in deutschland lebt und arbeitet. ansonsten kann er im gefängnis landen

Kommentar von ModelD am 3. August 2009 10:20

hä O.O wieso das wenn sie bei ihm wohnt muss der garnix zahlen -.-

Kommentar von doris11 am 3. August 2009 10:21

der Vater der Schwangeren? gar nix mehr,..sie hat bereits eine Ausbildung hinter sich,....der Vater des Babys,.ja nach der Geburt...

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 3. August 2009 10:26

Nee, der Erzeuger des Kindes muß vorher blechen - nicht erst nach der Geburt!

Die Unterhaltspflicht beginnt regelmäßig sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin. Falls die Kindesmutter infolge der Schwangerschaft an einer (bereits ausgeübten oder geplanten) Erwerbstätigkeit gehindert ist, beginnt die Unterhaltspflicht sogar schon vier Monate vor dem Geburtstermin.

http://www.scheidung-online.de/kindesmutter.htm


DonRamon
beantwortet von DonRamon am 3. August 2009 10:11
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kindergeld bekommt man erst wenn man Kinder hat, nicht wenn man schwanger ist!


cheezy
beantwortet von cheezy am 3. August 2009 10:12
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kindergeld gibt es grundsätzlich nur bis zum 18. Lebensjahr. Man bekommt es nur länger, wenn man sich noch in der Ausbildung befindet, was deine Tochter ja nicht mehr ist.

Mit dem Unterhalt bin ich mir auch nicht ganz so sicher, aber der muss glaube ich auch nur bis zur Beendigung der Ausbildung.


anonym
beantwortet von ingridshaus am 3. August 2009 10:13
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Was ist denn das für ein Durcheinander. Wieso soll der Vater Unterhalt bezahlen und wofür Kindergeld, wenn sie schon 20 ist. Der Vater des ungeborenen Kindes hat zu zahlen und zwar für das Kind, wenn es zur Welt gekommen ist. Als Mutter von 3 Kindern kennst Du Dich aber sehr wenig aus. Deine Kinder soll zum Jugendamt und zum Arbeitsamt gehen, dort wird man sie genau beraten.

Kommentar von annie62 am 3. August 2009 10:18

ich habe vier kinder und da ich immer gearbeitet habe und nie auf ein amt angewiesen war kenne ich mich mit ämtern nicht aus dass meine tochter kein kindergelanspruch mehr hat weiß ich es geht nu darum wovon sie leben soll da ich zu wenig geld verdiene um sie zu unterstützen der kindsvater hat die vaterschaft beim jugendamt anerkanntund beglaubign lassen


liveDetihW
beantwortet von liveDetihW am 3. August 2009 10:13
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Frage sollte man dem Amt stellen hust Und vorallem welches Amt ? Normal nach der Ausbildung ,wenn se nich übernommen worden ist ,ab zum Arbeitsamt arbeistlos melden usw und dort alles klären ..ggf Widerspruch einlegen gegen den Bescheid ...und Anspruch auf Unterhalt ,Kindergeld hat sie nimmer nach beendeter Ausbildung


anonym
beantwortet von Chris1968 am 3. August 2009 10:13
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es gibt unter Anderem Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt


anonym
beantwortet von chmoti88 am 3. August 2009 10:15
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

kindergeld bekommt man in der regel nur wenn man in der ausbildung ist und über 18 ist. Sie ist aber mit der lehre fertig also wird sie für sich kein Kindergeld mehr erhalten! erst wieder für ihr eigenes kind wenn es auf der welt ist und sorry aber wie lange soll denn ein vater unterhalt zahlen??? wenn sie bei ihm gemeldet ist lebt sie ja auch bei ihm dann braucht er sowieso keinen unterhalt zahlen


kikkerl
beantwortet von kikkerl am 3. August 2009 10:15
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

weil dein gehalt angerechnet wird. schließlich seid ihr eine bedarfsgemeinschaft, zumindest in ihrem fall. wegen unterhalt MUSS man den Vater verklagen, das verlangt dir sogar das amt. selbst wenn du hartz4 beantragst. erst muss der Kindsvater zahlen, sofern er in deutschland lebt. wenn er dann bezahlt wird das auch als unterhalt angerechnet, bzw mehrbedarf als schwangere kriegt sie dann sowieso nur wenn sie grundsicherung hat. Grundsicherung kriegt sie wie gesagt nur wenn deiner Mutter ihr Geld und das Geld vom Vater angerechnet wurde, somit aber nicht die Grundsicherung gedeckt wird. ist die Grundsicherung gedeckt kann sie ewtl Mietzuschuss beantragen. Kindergeld erhält sie auch nur wenn das Kind auf der Welt ist, das regelt dann die Hebamme. Das Kindergeld wird dann aber auch als einkommen angerechnet.


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 3. August 2009 10:17
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sobald die Kinder ihre Ausbildung beendet haben, entfällt für Eltern die Verpflichtung, Unterhalt zu zahlen.

Offenbar hat Deine Tochter den Sachbearbeitern im Amt nicht verständlich machen können, daß sie Geld benötigt. Sie sollte sich da genauer ausdrücken.

Sie könnte sich auch an den angehenden Vater wenden. Der muß sowieso Unterhaltsleistungen für das Kind bezahlen. Und wenn er nicht bezahlt, könnte das Jugendamt das Geld vorstrecken und er bekommt dann die Rechnung mit Zinsen und Zinseszinsen. Diese Forderungen des Staates verjähren m.w. nicht so schnell wie andere …


Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 3. August 2009 10:17
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wende dich mal an ein Hartz Forum normal müsste sie zur Arge wenn sie nicht übernommen wird.

Es gibt einige Hartz Foren (google)

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 3. August 2009 10:18

anonym
beantwortet von ModelD am 3. August 2009 10:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wie die anderen schon sagen bekommt sie für sich kein kinergeld mehr und selbst wenn müsste ihr vater ihr das nicht auszahlen so lang sie bei ihm wohnt. mit dem unterhalt das verstehe ich auch nicht ganz weil im normalfall doch die partei zahlen muss die nicht im haushalt lebt also wärest das in dem fall du ?! ansonsten würde ich ihr reten auszuziehen da bekommt sie dann mehr als genug geld vom amt.

den das problem kenn ich selbst habe bei meiner ersten schwangerschaft auch noch daheim gewohnt und das hies es vom amt nö du bekommst nix aber als ich ausgezogen bin haben die alles bezahlt von umzug über einrichtung und dann harz4 mit schwangeren mehrbedarf.

Kommentar von annie62 am 3. August 2009 10:24

meine tochter wohnt in würzburg ich im saarland wie gesagt ich verdiene nur 1100 im monat und habe noch zwei minderjährige kinder bei mir ich unterstütze meine tochter wo ich nur kann nur mein exmann hat noch nie unterhalt gezahlt sie ist zwar in seiner wohnung gemeldet aber er lebt bei seiner freundin

Kommentar von ModelD am 3. August 2009 10:49

so lang sie aber bei ihm gemeldet ist hat er keine pflichten zumal sie volljährig ist hätte sie oder du unterhallt gewollt hätte sie bei dir wohnen müssen


netty88
beantwortet von netty88 am 3. August 2009 10:29
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Zum Arbeitsamt.Nach der Ausbildung hat sie Anspruch auf Alg und spaeter auf hatz4.

Deine Tochter sollte sich mal bei den Katholischen Frauen oder Caritas in eurer Stadt melden.In bestimmten Faellen gibt es dort einen Zuschuss.


anonym
beantwortet von taufi666 am 6. September 2009 16:44
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Deine Tochter hat bis zu dem Termin der Entbindung Anspruch auf ALG II. Das Einkommen ihres Lebenspartners wird angerechnet. Bis zum Tag der Entbindung für 2 Personen. Sie kann aber bei der Caritas Zuschüsse für die Erstausstattung des Kindes beantragen. Dort muss sie den Kauf nachweisen. So weit bekannt bekommt sie auch Beihilfen für Schwangerenkleidung. Dann bekommt sie Mutterschaftsgeld. Nach Geburt des Kindes bekommt sie Kindergeld. Und sie hat Anspruch auf Alimente. Diese soll sie beim Jugendamt berechnen lassen (geht nach Berliner Tabelle und Einkommen des Erzeugers) Vaterschaftsanerkennung unbedingt vom Jugendamt bestätigen lassen. Auch wenn sie sich noch vertragen. Das ist wichtig. Dann Antrag auf ALG für 3 Personen berechnen lassen. Gleich nach der Entbindung - bitte keine Zeit verstreichen lassen. Und Wohngeld parallel beantragen.


anonym
beantwortet von AllesKacke am 13. Dezember 2009 23:51
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

...hä... also ich weiß nicht wie das in der schwangerschaft ist aber sie müsste doch anspruch auf arbeitslosengeld 1 haben da sie ja erst ihre ausbildung beendet hat....


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.