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der Oma dort lebt sie ja
scader1 am 2. März 2009 17:42 Richtig. Das KG steht immer demjenigen zu, bei dem das Kind im Haushalt lebt, bzw. wo es gemeldet ist.
miniwo am 2. März 2009 17:43 Nein nicht wo es gemeldet ist, sondern wer es übermässig erzieht und durchfüttert und wer dem Kind alles kauft was es braucht
scader1 am 2. März 2009 17:45 Ich spreche aus Erfahrung, und du? Ich BW, event. liegt es am Bundesland. Wäre ja in Deutschland nicht ausgeschlossen
Wenn Du aus Erfahrung sprechen würdest dann wüsstest Du aber das das Kindergeld den Eltern überwiesen wird und nicht dem Kind. Und selbst wenn das Kind bei der Mutter im Haushalt lebt hat der Vater Anrecht auf halbiges Kindergeld. Entgegen Deiner Vermutung haben die Eltern das Anrecht auf Kindergeld und die Kinder Anspruch auf Unterhalt. Üblicherweise mindert der Unterhaltszahler den Unterhaltsanspruch um halbiges Kindergeld. Deswegen bekommt der Elternteil mit Kind meist das komplette Kindergeld.
Das Kindergeld ist für den Unterhalt des Kindes gedacht. Also der Oma. Plus Unterhalt von Dir, da Du ja nicht mehr die betreuende Person bist.
Das Kindergeld ist eine Ausgleichszahlung des steuerfreien Existenzminimums und steht den Eltern zu. Auch wenn es Kindergeld heißt. Das Kind bekommt Unterhalt.

Genaugenommen deiner Tochter. Allerdings wird das Kindergeld i.d.R. den Eltern ausgezahlt, welche es zum Wohle des Kindes ausgeben sollen.
Der Person die das Kind hauptsächlich versorgt, also der Oma
der tochter, es heißt ja kinder geld, also das geld ist für das kind

der oma- sie muss deine tochter ja dann "durchfüttern" und klamotten usw.kaufen

Kindergeld gehört der Person, die das Kind hauptsächlich betreut/erzieht, im essen gibt und es kleidet,.. also dann die Oma,.. zusätzlich kann es sein, je anch Verdienst, das Du Unterhalt zahlen musst.

der Oma,sie kommt doch für den Lebensunterhalt des Kindes auf.
Das Kindergeld steht den Eltern zu das Kind bekommt ja Unterhalt. Ansonsten kann der Unterhaltsanspruch um das Kindergeld reduziert werden.