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Meine Tochter 16 wohnt bei mir, hat sich aber entschieden zur Oma zu ziehen, wen steht Kindergeld zu

gefragt von snicky1 am 02.03.2009 um 17:40 Uhr

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fnmama
beantwortet von fnmama am 2. März 2009 17:40
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deiner tochter


schildi
beantwortet von schildi am 2. März 2009 17:40
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der Oma dort lebt sie ja

Kommentar von 48a71c7045f2062bd92e66ec93ccda51smallscader1 am 2. März 2009 17:42

Richtig. Das KG steht immer demjenigen zu, bei dem das Kind im Haushalt lebt, bzw. wo es gemeldet ist.

Kommentar von 87a73daddebd4175e34986d199114d40smallminiwo am 2. März 2009 17:43

Nein nicht wo es gemeldet ist, sondern wer es übermässig erzieht und durchfüttert und wer dem Kind alles kauft was es braucht

Kommentar von 48a71c7045f2062bd92e66ec93ccda51smallscader1 am 2. März 2009 17:45

Ich spreche aus Erfahrung, und du? Ich BW, event. liegt es am Bundesland. Wäre ja in Deutschland nicht ausgeschlossen

Kommentar von Mietnormade am 2. März 2009 18:17

Wenn Du aus Erfahrung sprechen würdest dann wüsstest Du aber das das Kindergeld den Eltern überwiesen wird und nicht dem Kind. Und selbst wenn das Kind bei der Mutter im Haushalt lebt hat der Vater Anrecht auf halbiges Kindergeld. Entgegen Deiner Vermutung haben die Eltern das Anrecht auf Kindergeld und die Kinder Anspruch auf Unterhalt. Üblicherweise mindert der Unterhaltszahler den Unterhaltsanspruch um halbiges Kindergeld. Deswegen bekommt der Elternteil mit Kind meist das komplette Kindergeld.


anonym
beantwortet von Divine38 am 2. März 2009 17:40
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Das Kindergeld ist für den Unterhalt des Kindes gedacht. Also der Oma. Plus Unterhalt von Dir, da Du ja nicht mehr die betreuende Person bist.

Kommentar von Mietnormade am 2. März 2009 18:07

Das Kindergeld ist eine Ausgleichszahlung des steuerfreien Existenzminimums und steht den Eltern zu. Auch wenn es Kindergeld heißt. Das Kind bekommt Unterhalt.


GabrielBlack
beantwortet von GabrielBlack am 2. März 2009 17:40
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Genaugenommen deiner Tochter. Allerdings wird das Kindergeld i.d.R. den Eltern ausgezahlt, welche es zum Wohle des Kindes ausgeben sollen.


Chamaeleon1205
beantwortet von Chamaeleon1205 am 2. März 2009 17:40
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der tochter



kittykat77
beantwortet von kittykat77 am 2. März 2009 17:40
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Der Person die das Kind hauptsächlich versorgt, also der Oma


holsch
beantwortet von holsch am 2. März 2009 17:41
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Deinem kind


anonym
beantwortet von alex5678 am 2. März 2009 17:41
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der tochter, es heißt ja kinder geld, also das geld ist für das kind


blabla093
beantwortet von blabla093 am 2. März 2009 17:41
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der oma- sie muss deine tochter ja dann "durchfüttern" und klamotten usw.kaufen


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 2. März 2009 17:40
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der Oma


LittleGirl
beantwortet von LittleGirl am 2. März 2009 17:41
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Denke Oma und/oder Tochter


miniwo
beantwortet von miniwo am 2. März 2009 17:42
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Kindergeld gehört der Person, die das Kind hauptsächlich betreut/erzieht, im essen gibt und es kleidet,.. also dann die Oma,.. zusätzlich kann es sein, je anch Verdienst, das Du Unterhalt zahlen musst.


Wolli61
beantwortet von Wolli61 am 2. März 2009 17:42
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Der Tochter.Muß es eventuell der Oma geben.


Igitta
beantwortet von Igitta am 2. März 2009 17:43
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Der Oma.


ullagio
beantwortet von ullagio am 2. März 2009 17:44
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Der Oma



vollimleben
beantwortet von vollimleben am 2. März 2009 17:44
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Nicht Dir,nicht der Oma,dem KIND!


Diablo69
beantwortet von Diablo69 am 2. März 2009 17:51
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also eigentlich dem kind bzw der oma!


Masoud53
beantwortet von Masoud53 am 2. März 2009 17:51
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der Oma,sie kommt doch für den Lebensunterhalt des Kindes auf.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 2. März 2009 18:05
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Das Kindergeld steht den Eltern zu das Kind bekommt ja Unterhalt. Ansonsten kann der Unterhaltsanspruch um das Kindergeld reduziert werden.


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