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Meine Tante zahlt ihre Arcor Rechnung nicht. Nun soll ich zahlen. Was kann ich machen?

gefragt von CeydaCeyda am 01.12.2008 um 20:15 Uhr

Bis Februar war ich wohnhaft bei meiner Tante und ihrem Ehemann. Ich bin seit 5 Jahren in Deut schland ( 21 J.) und gehe zur Schule. Letztes Jahr wurde ein Arcor Vertrag gemacht, auf meinen Namen. Das Geld wird vom Konto meiner Tante abgezogen. Jedoch gab es familäre Probleme, sodass ich Anfang dieses Jahres ( Febrar) auszog. Kontakt habe ich auch abgebrochen. Jetzt habe ihc erfahren, dass meine Tante seit Monaten nicht das Geld zahlt und Arcor mit gerichtlichen Schritten droht. Das Problem ist aber, dass das Geld von mir verlangt wird. Ich habe meiner Tante gesagt, dass sie das Geld zahlen soll. Sie meint sie würde das nicht machen und ich solle das Geld zahlen. Die Summe beträgt ca 600€ Muss ich das Geld zahlen, weil der Vertrag auf meinem Namen läuft? Gibt es eine Möglichkeit, dass meine Tante das Geld zahlt`?

MFg


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albundysohn
beantwortet von albundysohn am 1. Dezember 2008 20:17
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Du mußt das Geld bezahlen, wenn es deine Tante nicht freiwillig zahlt.

Kommentar von E5e6e9d99a8233e2f4b90bae93752d14smallCeyda am 1. Dezember 2008 20:18

Also gibt es keine Alternative. Das Geld wird bzw wurde immer von ihrem konto abgezogen. Das kann man doch nachweisen. Keine Chance?

Kommentar von Ed1c325e42cd9f51de5fc77f2fa97c19smallwolfgang1956 am 1. Dezember 2008 20:19

Keine Chance!

Kommentar von F840fe4acf5ffd27d0a823e349b0fa55smallalbundysohn am 1. Dezember 2008 20:20

Daß sie es mal bezahlt hat, bedeutet nicht, daß sie es immer zahlen muß. Es gibt da kein Gewohnheitsrecht


albundysohn
beantwortet von albundysohn am 1. Dezember 2008 20:17
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Du mußt das Geld bezahlen, wenn es deine Tante nicht freiwillig zahlt.


Brittchen
beantwortet von Brittchen am 1. Dezember 2008 20:17
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Dein Name,Deine Unterschrift,Dein Pech,so leid es mir tut,aber da bleibt Dir nichts anderes übrig als das zu zahlen und daraus zu lernen,egal ob Familie oder Freunde,unterschreibe nichts,wofür Du irgendwann mal aufkommen müsstest


wolle59
beantwortet von wolle59 am 1. Dezember 2008 20:18
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Du mußt zahlen da du der Vertragspartner bist.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 1. Dezember 2008 20:18
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Du bist Vertragspartner von Arcor, deswegen hat Arcor das Recht das Geld von Dir zu verlangen.

Du solltest unbedingt einen Anwalt aufsuchen.


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 1. Dezember 2008 20:19
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Da hast Du leider Pech gehabt, wie es so schön heißt. Der Vertrag läuft auf Deinen Namen. Frau sollte sich vorher überlegen, mit wem man streitet. Arcor verlangt das Geld zurecht von Dir.

Kommentar von E5e6e9d99a8233e2f4b90bae93752d14smallCeyda am 1. Dezember 2008 20:20

Die betreiben eine Trinkhalle und sind einer guten finanziellen Lage. Ich widerrum bin Schülerin und bekomme Hartz vier. Toll


andreas48
beantwortet von andreas48 am 1. Dezember 2008 20:19
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die bist der Vertragsnehmer und damit zahlungspflichtig...


anonym
beantwortet von Clrainbow774 am 1. Dezember 2008 20:21
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Grundsätzlich mußt du zahlen.

Du kannst höchstens evtl. dann aus dem Vertrag rauskommen, wenn du nachweisen kannst, dass du umgezogen bist und Arcor in deiner neuen Wohngegend nicht verfügbar ist - und selbst da kann es noch Probleme geben, falls Arcor stur bleibt.

Du kannst Arcor höchstens um eine vorzeitige Kulanzkündigung bitten, wenn Du nachweist, dass du dort nicht mehr wohnst, evtl. gegen eine Unkostengebühr. Ansonsten bist du so lange gebunden, bis die Mindestvertragslaufzeit rum ist. Vergiß bitte nicht rechtzeitig zu kündigen.

Kommentar von E5e6e9d99a8233e2f4b90bae93752d14smallCeyda am 1. Dezember 2008 20:23

Ich bin umgezogen. Bin jedoch nicht in der finanziellen Lage mir en Pc oder Laptop zu kaufen. Wohne im Zentrum.

Kommentar von Clrainbow774 am 1. Dezember 2008 20:25

Nun, das wird Arcor wenig interessieren. Du kannst den Anschluss an deinem neuen Wohnort verlegen, somit kann deine Tante wenigstens nicht mehr auf deine Kosten surfen und du hast ein Internet. Wenn du allerdings kein Geld für ein LapTop hast, hast du leider Pech gehabt.

Versuch es doch mal mit einer außerordentlichen Kulanzkündigung. Aber so wie ich Arcor kenne, bleiben die eher stur.

Kommentar von Clrainbow774 am 1. Dezember 2008 20:30

Du sag mal, du schreibst, dass sich die Summe auf 600 Euro beläuft.... Kann es sein, dass der Vertrag schon 2 Jahre alt ist? Somit dürfte die Mindestvertragslaufzeit um sein und du kannst kündigen. Allerdings: Die 600 Euro mußt leider du berappen und wenn du die nicht zahlst, kannst du mächtig Ärger kriegen, von der Schufa angefangen bis hin zur Eidesstaatlichen Versicherung und Insolvenz.

Wenn Arcor dir nachweisen kann, dass du einen Vertrag abgeschlossen hast, ohnedem, dass du in der Lage warst, die Rechnung zu zahlen, kann dir auch ein Strafverfahren drohen. Ich würde mal mit Arcor reden, ob sie nicht Ratenzahlung akzeptieren.

Kommentar von E5e6e9d99a8233e2f4b90bae93752d14smallCeyda am 1. Dezember 2008 20:32

Die haben mir das so gesagtg. Ich weiß nur dass die ab feb nicht mehr gezahlt haben.

Kommentar von Clrainbow774 am 1. Dezember 2008 20:35

aber dann kann die Summe unmöglich bei 600 Euro liegen. Bei Arcor zahlt man doch höchstens 30 Euro/Monat. Das wären doch dann ca. 300 Euro?


anonym
beantwortet von laudi am 1. Dezember 2008 20:22
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NEIN. DU und Arcor habt ein Rechtsverhältnis. Du hast dem Vertrag zugestimmt und haftest dafür, bzw. mußt dafür gerade stehen. Du kannst Ihn höchstens kündigen und Ihn in deine neue Wohnung schalten lassen. Wenn Du da auch schon einen hast PECH! ACHTUNG: Wenn Du nicht bezahlst folgt Schufa-Eintrag und Du wirst BEI KEINEM ANDERN Telefonanbieter mehr ein Tel. bekommen. (Telekom, Tele2 Freenet und wie sie alle heißen) Auch einen neuen Handyvertrag ist nicht drin.... Also weitreichende Folgen....

Kommentar von E5e6e9d99a8233e2f4b90bae93752d14smallCeyda am 1. Dezember 2008 20:29

Mhm. Verträge kann ich nicht abschließen. ALso Handyverträge. Mein Aufenthaltserlaubnis ist befristet. Wird immer um ein jahr verlängert. Bei Arcor ging es. Die haben gar nicht darauf geachtet. Kann ich damit was nicht maqchen=?

Kommentar von Clrainbow774 am 1. Dezember 2008 20:33

Kleiner Tipp: Wenn du wieder nach Hause gehst, wird dir Arcor nicht viel anhaben können. Wenn Arcor dir einen Mahnbescheid schickt und du unter der angegebenen Adresse nicht mehr auffindbar bist, wird Arcor wohl Pech gehabt haben. Das weiß ich, weil ich in einer Anwaltskanzlei gelernt habe. Da sind viele Schuldner verschwunden, indem sie einfach umgezogen sind (innerhalb Deutschland!) und sich einfach polizeilich nicht gemeldet haben. Die sind in den seltensten Fällen erwischt worden.

Kommentar von E5e6e9d99a8233e2f4b90bae93752d14smallCeyda am 1. Dezember 2008 20:34

Das ist nicht meine absciht. Habe vor noch ein paar jahre hier zu bleiben und noch zu studieren. Ich bin befristet hier und muss jäghrlich verlängern. Aber dennoc hhaben die ien vertrag gemacht. kann ich was dagegen unternehemn?

Kommentar von Clrainbow774 am 1. Dezember 2008 20:38

Sorry, wenn ich mich wiederhole. Du mußt zahlen, weil du der Vertragspartner bist. Du kannst höchsten fristgerecht zum nächstmöglichen Termin kündigen. Allerdings wundere ich mich ehrlich gesagt schon, dass du als Studentin kein Internet brauchst.... Du könntest den Anschluß jederzeit in deine neue Bleibe verlegen.


Schneckle
beantwortet von Schneckle am 1. Dezember 2008 20:24
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Mitgehangen, mitgefangen! So schnell wie möglich kündigen und nie wieder für andere solch einen Vertrag unter Deinem Namen abschließen. Kommt ja fast einer Bürgschaft gleich.


anonym
beantwortet von jimpo am 1. Dezember 2008 20:24
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Du hast unterschrieben,also mußt Du auch zahlen.Kündige zum bestmöglichem Zeitpunkt,oder geh in einen Arcor Laden.Du kannst sonst richtigen Ärger kriegen.


anonym
beantwortet von llynya2005 am 1. Dezember 2008 20:35
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du hast den vertrag mit 16 unterschrieben? da warst du doch noch nicht mal voll geschäftsfähig...ich konnte das damels nur mit zustimmung meines vormundes(bin zum größten teil bei meiner oma aufgewachsen)informier dich mal beim jugendamt ob das damals recht war oder nicht.jugendamt deshalb weil du damals noch minderjährig warst.wenn nicht dann anwalt aber informier dich auch da bei ihm vorher wegen der bezahlung.lg

Kommentar von E5e6e9d99a8233e2f4b90bae93752d14smallCeyda am 1. Dezember 2008 20:38

Mein Pass wird jährlich verlängert. Ich darf eigentlich keine vertreäge abschließ0en. Arcor war das aber egal.

Kommentar von Clrainbow774 am 1. Dezember 2008 20:41

Wieso darfst du keine Verträge abschließen, wenn du volljährig bist? Wenn du zum Zeitpunkt des Abschlusses 16 warst, läuft der Vertrag seit 5 Jahren. Somit kannst du doch jederzeit kündigen, weil die Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen ist.

Kommentar von E5e6e9d99a8233e2f4b90bae93752d14smallCeyda am 1. Dezember 2008 20:49

Mein Aufenthaltsberechtigung ist auf ein Jahr beschränkt. Muss es jedes Jahr verlängern. Handy verträge darf ihc nicht machen weil die ja zwei jahre dauern. Aber bei Arcor war das kein Problem.

Kommentar von Clrainbow774 am 1. Dezember 2008 20:39

Nein, sie schreibt doch, dass sie 21 Jahre alt ist....

Kommentar von llynya2005 am 1. Dezember 2008 20:51

ja,sie ist jetzt 21 der vertrag kam aber vor 5 jahren zustande also mit 16

Kommentar von Clrainbow774 am 1. Dezember 2008 21:02

Interessante Rechtslage..... Hm, würd mich schon interessieren.... Also, ich habe Anwaltsgehilfin gelernt und da hieß es, wenn Formfehler nicht gerügt werden, gelten sie als "geheilt". Als sie 16 war und der Vertrag eingehalten wurde (Tante zahlte), wurde er möglicher Weise "geheilt". Sie zahlt seit Feb. mehr und da war sie schon volljährig...

Könnte sein, dass der Vertrag nichtig ist, könnte aber auch sein, dass er "geheilt" wurde...

Vielleicht wäre er noch anfechtbar? Das müßte ein Richter entscheiden. Aber leider befürchte ich, fehlt das Geld für einen Anwalt.

Kommentar von E5e6e9d99a8233e2f4b90bae93752d14smallCeyda am 1. Dezember 2008 21:11

Der vertrag wurde letztes Jahr gemacht. Nicht mit 16. Mein aufenthaltsgenehmigung ist auf ein jahr beschröänkt. muss ich jährlich verlängern. dürfte keine verträge machen

Kommentar von Clrainbow774 am 1. Dezember 2008 21:15

Also, wenn du aufgrund deiner Befristung keine Verträge machen darfst, könntest du zivilrechtlich vielleicht sogar durchkommen (Vertrag ist nichtig). Allerdings könnte man dir strafrechtlich wegen Betrug einen Strick draus drehen. Du hast einen Vertrag gemacht, obwohl du eigentlich nicht darfst. Weiß nicht so recht....

Kommentar von Clrainbow774 am 1. Dezember 2008 20:46

Sorry, aber wenn sie die Rechnung nicht zahlen kann, wird sie sich erst recht keinen Anwalt leisten können. Ich hatte unlängst einen Unfall und da war mein Anwalt teuriger als die Arcor-Rechnung.

Kommentar von llynya2005 am 1. Dezember 2008 21:02

es gibt 1 Kostenloses beratungsgespräch(hatte ich selbst schon)dabei kann man ja auch mit dem anwalt wegen Bezahlung reden...


anonym
beantwortet von llynya2005 am 1. Dezember 2008 20:57
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geh zum Anwalt,das du keine Vertäge unterschreiben darfst da können sich die Leute von Arcor auch nicht darüber hinwegsetzten

Kommentar von E5e6e9d99a8233e2f4b90bae93752d14smallCeyda am 1. Dezember 2008 21:03

Könnte funktionieren? Also Handyverträge darf ich nicht abschließen. Fakt ist, dass ich eine WOhnung habe. Aber hierbei hat mir die Polizei geholen und die Ausländerbehörde. Arcor ist was anderes, dauert ja auch zwei jahre. Könnte gehen?

Kommentar von llynya2005 am 1. Dezember 2008 21:14

Versuch es einfach,ich wünsch dir auf jeden fall das es Gut ausgeht.


Uhrliebhaber
beantwortet von Uhrliebhaber am 10. Dezember 2008 17:00
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Entweder kann ich nicht lesen, oder... In der Mitteilung zur Fragestellung von ceyda steht n i c h t, w e r mit Arcor einen Vertrag geschlossen hat. Wenn es die Tante war, so müsste diese bis zur rechtskräftigen Kündigung weiterzahlen. Wenn der Fragesteller selbst unterschrieben hat, müsste man tatsächlich wissen, inwieweit er schon geschäftsfähig war. Von 7 bis 18 Jahren ist man als M i n d e r j ä h r i g e r beschränkt geschäftsfähig. Rechtsgeschäfte mit den Minderjährigen belastender Wirkung (die dürfte ja vorliegen) unterliegen grundsätzlich der Genehmigungspflicht des gesetzlichen Vertreters (meist die Eltern). Schließt der Minderjährige dennoch ein derartiges Rechtsgeschäft ohne Einwilligung des gesetzlichen Vertreters ab, wird dieses zunächst s c h w e b e n d unwirksam. Verweigert der gesetzliche Vertreter die Genehmigung, wird das Geschäft nachträglich unwirksam. Das heißt, dass der Minderjährige nicht zahlen muss.


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