gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Meine Schwester wurde vergewaltigt

gefragt von AnnyAngel am 29.07.2009 um 13:54 Uhr

Hallo ich habe mal eine Frage,

meine Schwester wurde als Kind zwischen ihrem 6 und 13 Lebensjahr mehrfach von ihrem Erzeuger vergewaltigt (wir haben unterschiedliche Väter) sie hat mir alle stellen gezeigt und es mir detailliert beschrieben und ich glaube ihr auch. Der Täter lebt mitlerweile nicht mehr in Deutschland (Dänemark) und meine Schwester will ihn nicht anzeigen weil sie zu viel Angst vor ihm hat und glücklich ist das er nicht mehr in Deutschland lebt und ihn nie wieder sehen muss. Nun meine Frage kann ich ihn auch anzeigen wegen Vergewaltigung? Welche Strafe würde er in etwa bekommen ( er ist auch mehrfach vorbestraft und hat lange Zeit im Gefängnis gesessen) ob er noch auf bewährung ist weiß ich nicht. Er streitet aber die Taten ab und sagt sie würde nur Lügen.

Oder ist es so vielleicht besser, also ihn nicht anzeigen??

Lg Anna


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Vergewaltigung (73)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


swallowtail
beantwortet von swallowtail am 29. Juli 2009 13:56
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Damit müsste aber das Opfer einverstanden sein.

Wichtiger wäre eine umfassende psychologische Betreuung für das Opfer, damit sie dies verarbeiten kann und normal weiter leben kann.

Wendet euch doch mal an den Weißen Ring.

Kommentar von anjanni am 29. Juli 2009 13:57

Ja, die Betreuung finde ich auch ganz wichtig.

Kommentar von 74c9e3cd9eee8627b4fed326dfffe1ccsmallBlackSun1 am 29. Juli 2009 13:58

Normal wird nichts mehr! Nur etwas besser...


Weitere gute Antworten


BlackSun1
beantwortet von BlackSun1 am 29. Juli 2009 13:55
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ANZEIGEN allein für ihre Seele!!!


Podencotina
beantwortet von Podencotina am 29. Juli 2009 13:56
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Anzeigen könntest Du - aber SIE müsste aussagen. Schließlich ist sie einzige Zeugin. Und wenn sie das nicht will - dann passiert ihm nix.

Kommentar von hoffnungsglueck am 29. Juli 2009 14:15

Eben!


anonym
beantwortet von anjanni am 29. Juli 2009 13:56
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich denke, daß Du ihn auch anzeigen kannst. Deine Schwester würde aber auf jeden Fall als Zeugin vernommen.

Auf jeden Fall solltest Du behutsam auf Deine Schwester einwirken, daß sie ein Therapie macht. Spurlos ist das nämlich sicherlich nicht an ihr vorübergegangen!


Nellina
beantwortet von Nellina am 29. Juli 2009 13:57
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Zeige ihn an! Ich finde es Klasse, wie Du Dich um sie kümmerst.

Helfe ihr, da durchzukommen. Solche Menschen sollen wirklich lebenslang hinter Gitter.



Masoud53
beantwortet von Masoud53 am 29. Juli 2009 13:58
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nur sie kann ihn anzeigen,da sie es nicht will,geht wieder ein Kinderschänder straffrei aus und tut es IMMER wieder!!!Stell ihn bloss,mach es öffentlich,so dass sich andere vor ihm schützen können!!!Lass seinen Namen im Netz als Warnung umgehen!

Kommentar von hoffnungsglueck am 29. Juli 2009 14:16

Nein, das stimmt nicht. Vergewaltigung ist ein sogenanntes 'Offizialdelikt', das von jedem zur Anzeige gebracht werden kann.


anonym
beantwortet von Wuschelwestie am 29. Juli 2009 13:59
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Deine Schwester braucht Hilfe, um diese Erlebnisse zu verarbeiten. Sonst hat sie ein beschissenes restliches Leben. Und dieser Mensch muss daran gehindert werden, weiterhin hilflose Schutzbefolene zu missbrauchen. Der gehört aus dem Verkehr gezogen - für immer.


Willlllli
beantwortet von Willlllli am 29. Juli 2009 14:00
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Do solltest das S.c.h.w.e.i.n auf jeden Fall anzeigen, vielleicht macht er es immer noch! So könntest du viele Mädchen vor so etwas Schlimmen schützen. Es wird Deiner Schwester helfen wenn sie sieht das er (hoffentlich) hart bestraft wird. Sprich aber erst mit Ihr, sie wird aussagen müssen. Allerdings kann könnte man dieses auch vernünftig regeln, so dass sie nicht im GErichtssaal auftreten muß.


reiterhexe
beantwortet von reiterhexe am 29. Juli 2009 13:56
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Anzeigen kannst ihn natürlich aber Deine Schwester ist die einzige Zeugin des Ganzen.

An sich würd ich immer so ein Schwein anzeigen weil ja auch die Gefahr besteht dass er das immer wieder tut. Und schlimm genug wenn schon Deine Schwester so leiden mußte


anonym
beantwortet von Consider am 29. Juli 2009 13:57
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ihr werdet es kaum beweisen können. Wird zu 90% wegen geringer Beweislast fallen gelassen. Zu viel Zeit ist vergangen..


anonym
beantwortet von beastly78 am 29. Juli 2009 13:56
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wie alt ist Deine Schwester jetzt? Bzw. wie viel Jahre liegt das alles zurück?

Kommentar von anjanni am 29. Juli 2009 13:58

Wenn Du auf die Verjährung anspielst: Die setzt erst mit ihrem 18. Geburtstag ein und dauert 20 Jahre (also bis sie 38 ist)...

Kommentar von beastly78 am 29. Juli 2009 14:02

Nee ich meinte eher ob das noch alles ganz frisch ist oder ob sie jahrelang dieses Schicksaal für sich behalten hat. Ich würde ihn nur anzeigen, wenn deine Schwester damit einverstanden ist und du ihr zur Seite stehst


tinschen
beantwortet von tinschen am 29. Juli 2009 13:56
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Natürlich könntest du ihn anzeigen.Damit ziehst du aber deine Schwester voll mit rein,da sie ja dann aussagen müßte.Ist ein heikles Thema.


Bertotto
beantwortet von Bertotto am 29. Juli 2009 14:03
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Solche Menschen müssen zumindest die Unannaehmlichkeiten des Prozesses und der vorherigen Verhöre zu spüren bekommen. Besser natürlich plus spaeterer Haftstrafe, wenn es noch zu beweisen ist. Falls nicht, der Makel in den Akten bleibt spaetestens bei den Behörden und Ermittlern uhnd macht so einen kleinen Beitrag zur Sicherung anderer Menschen aus. Denn nur wer bekannt und verdaechtig ist, kann bei weiteren Vorfaellen in Erwaegung gezogen werden und bei Bingo dann aus dem Verkehr! ♥lichst Bert Otto (mit dem Schwesterchen unbedingt zu einem guten Therapeuten gehen.)


Sandysky79
beantwortet von Sandysky79 am 29. Juli 2009 14:10
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo

Vielleicht redest du nochmal mit deiner Schwester. Zeigt sie ihn nicht an könnte er aneren Kindern und jungen Frauen sowas antun was er ihr angetan hat. Aber sie muss bereit adfür sien. Denn alles muss sie nochmal vor dem Richter auspacken und dann auch noch bei der Polizei wenn sie ihn anzeigt. Zeigst du ihn an.. wird deine Schwester als Zeugin geladen und muss auch Aussagen. Sie msus selber dazu bereit sien. Gut wäre wenn sie zu einem Physologen geht sich da auspricht und dann wenn sie Kraft genug hat den Weg geht der für sie am besten ist. Grüsse Natascha


anonym
beantwortet von AnnyAngel am 30. Juli 2009 11:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo und danke für eure Antworten. Meine Schwester ist jetzt 16 jahre alt es liegt also 3 jahre zurück seit dem letzten vorfalle. Natürlich würde ich das vorher mit ihr besprechen, denn sonst würden wir beide uns noch streiten und das will ich nicht denn sie ist mir sehr wichtig. Bezüglich einer wiederholungs tat, deshalb habe ich auch gefragt denn ER hat jetzt noch eine neue Tochter und wir haben sehr viel Angst das sie das gleiche Schiksal ereilen wird. Aber leider wissen wir nicht wie wir kontakt zu seiner neuen aufnehmen können um sie vor ihm zu warnen,

Eine Therapie, da haben wir viel drüber gesprochen und sind auf einem guten weg das sie sich überwindet das durchzustehen.

Danke noch mal

Lg ANNA



anonym
beantwortet von Qualke am 14. August 2009 16:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich glaube ihr ebenfalls denn ich glaube es gibt zu wenige Menschen die so etwas schreckliches zum Spaß sagen.Ihr Erzeuger hat ihre Würde, ihre Kindheit und ihre guten Vorstellungen zu Geschlechtsverkehr zerstört.Solche Menschen wie ER werden es nie bereuen das sie vergewaltigt haben und zwar weil sie psychisch gestört sind. Hier in Deutschland geht der "Lebenslange Haft" nur 20 Jahre und für solche Arschlöcher gehört das Wort Lebenslang auch eig zur Tat. Der Typ sollte ewig im Gefängnis schmorren um zu kapieren das er dumm ist.Ich kann einfach nicht fassen was er getan hat und sich dabei bestimmt gefreut hat!!! Wenn ihr ihn nicht anzeigt verbreitet er auch bei anderen Mädchen so einen Schmerz.ANZEIGEN!!!


anonym
beantwortet von danistyler66 am 19. August 2009 23:15
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also, als erstes müsste sie zu einen Psychologen um den jahrelangen Schock zu überwinden und wenn sie bereit ist um den zweiten Schritt zu machen sollte sie das Schwein unbedingt anzeigen.Ich weiß das ich arbeite als Psychologe.


anonym
beantwortet von heinz3110 am 12. Oktober 2009 10:28
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich könnte Ihnen helfen.Ich habe nämlich ein merkwürdiges Hobby.Ich versuche solche Täter auf zu spüren.Ich würde Ihnen auch gerne helfen.Melden sie sich und schreiben mir eine mail an heinz3110@yahoo.de


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.