meine schwester hat die schwanger schaft vor allen geheim gehalten ist hat das baby bekommen und weg gegeben sie weiß noch nicht einmal was es ist möchte gerne wissen ob sie trotzdem jemal die chance hat raus zu finden wo das kind jetzt ist
Nach dreimaligem Lesen Deiner Frage ist mir der Inhalt langsam klar geworden.
Hat Deine Schwester das Baby in einer Klinik bekommen? Dann gibt es auf jeden Fall Dokumente darüber, die beim Jugendamt (? oder einer anderen Behörde) aufbewahrt werden. Allerdings wird die Mutter des Kindes darauf nicht ohne weiteres Zugriff bekommen. Da muß dann schon (später, in vielen Jahren) auch der Wunsch des Kindes bestehen!
Auch wenn sie das Kind in eine Babyklappe gelegt hätte, würde dort dokumentiert, was für ein Baby wann abgegeben wurde. Damit läßt sich auf jeden Fall auch später feststellen, was aus dem Kind geworden ist. Die Babys, die dort abgegeben werden, kommen erst für eine Zeit in Pflegefamilien und werden dann später in eine Adoptionsfamilie vermittelt.
Je nachdem wie lange es her ist, das sie es abgegeben hat, kann sie sich vielleicht ja noch als Mutter bekennen und es "offiziell" zur Adoption freigeben. Das kann man machen ohne das es jemand erfährt ( Familie ect.) Dann bestünde auch die Möglichkeit, zwischendurch mal zu erfahren, wie es dem Kind geht. Und ihr wird auch niemand den Kopf abreißen, wenn sie sich dort nochmal meldet.
Aber da passieren ja schlimme Dinge bei Dir, erst gebärd die Bekannte ihr Baby tot, jetzt ist es die Schwester, die das Baby abgegeben hat. Willst Du uns auf den Arm nehmen, oder ist das etwa ernst gemeint??

Wohl kaum. Anonym ist anonym, zum Schutz aller Beteiligten

Habe mal gehört, das es in der Klappe eine gewisse Zeit noch nicht zur Adoption freigegeben wird, damit sich die Mutter noch anderst entscheiden kann, obs stimmt weiß ich allerdings nicht.
fnmama am 17. März 2009 17:54 ja das stimmt-bis zu einem halben jahr

Soweit ich weiss: Erst, wenn das Kind den Wunsch hat. Oder wenige Wochen nach der Geburt, falls sie es sich doch anders überlegt.

Leider hast Du nicht dazu geschrieben, wie lange es nun her ist. Wenn es noch nicht so lange her ist, würde ich alle Hebel in Bewegung setzen, vielleicht ist es noch nicht zu spät? Notfalls einfach mal zu einem Anwalt gehen.
Sonst muss sie evtl. warten, bis das Kind 18Jahre alt ist.
Trotzdem finde ich, dass es besser ist ein Kind abzugeben, wenn man sich nicht in der Lage findet es selbst aufzuziehen.
Wie viele Kinder werden ausgesetzt oder sogar umgebracht. Das finde ich total Schrecklich.
Ich wünsche Dir und deiner Schwester viel Erfolg.
das kind wird bald schon 2 jahre sie hat es in einem krankenhaus bekommen und ist nach der geburt wieder nach hause gegeangen und hat es dort zurück gelassen
Linda51 am 17. März 2009 18:26 würde dann zum Jugendamt gehen, aber nach 2Jahren ist das Kind vielleicht schon adoptiert. Würde es trotzdem versuchen, vielleicht hat sie Glück.
Da gehört viel Mut zu ,aber es ist besser so als anders rum und für das kind nicht zu sorgen ect.....!ich glaube man hat 4 Wochen Zeit das rückgängig zu machen und später wird es halt schwierig.Warum hat sie nicht eine offizielle Pflegschaft gemacht dann hätte Sie ab und zu Kontakt zu dem Kind halten können und Ihr später sagen können ,was Ihre Gründe waren!

Sag deiner Schwester, dass sie nen riesen Fehler gemacht hat, den sie ihr Leben lang bereuen wird. O_O
kara222 am 17. März 2009 17:51 das war auch so mein Gedanke
Wolpertinger am 17. März 2009 17:52 Ich frag mich immer wie man so etwas ohne irgendwelche Hintergurndinfos beurteilen kann...
laraleandra am 17. März 2009 17:55 genau! vielleicht war es das einzig richtige was sie hätte tun können...

Ich gebe "mentecaptum" recht Wenn es anonym abgegeben wurde dan sieht sie ihr kind warscheinlich nie wieder
Angenommener weise Eine frau geht dahin wo die kinder abgegeben werden und meinte eins dieser babys gehört ihr
Die können das doch nich wissen ob das stimmt oder nich deswegen glaube ich gibts da keine chance
bei der baby-klappe innerhalb von vier wochen und sie muss genau sagen wann sie es abgegeben hat
Die Frage ist doch klar verständlich.Die Rechtschreibung aber nicht. Natürlich hat Sie ein Recht, Ihr Kind wiederzubekommen, wenn Sie es nicht zur ADOPTION freigegeben hat.Wenn Sie natürlich die Adoption eingewilligt hat, sieht es schlecht aus. Ich gehe aber mal nicht davon aus. Sie hat doch Ihr Kind nicht auf dem Basar verschenkt, sondern in die Klappe gesteckt oder anonym geboren oder irgendwo hingebracht. Dann wurde die Zeit usw. aufgeschrieben und man kann und wird das Blut ds Kindes, daß zu der Zeit abgegeben wurde vergleichen mit dem Blut der Freundin. Dann beginnen die ganzen Jugendamtsüberprüfungen und man wird sehen, ob Sie fähig ist, das Kind aufzuziehen. Sollte Sie es allerdings irgendwo ausgesetzt haben, kommt das strafrechtliche noch hinzu.

Wenn alles legal zu Adoption freigegeben wurde, die Familiengerichte entscheiden das, ist eine spätere Recherge unmöglich, zu Schutz den Kindes! Dein Frege erscheint mir aber als sei etwas in Deiner Frage nicht O.K.. Wer ist die richtige Mutter?
wie kann man denn eine schwangerschaft verheimlichen?! also ich meine so ein bauch fällt doch auf und wenn er dann plötzlich verschwindet wieder?!

In einer gewissen zeit kann man sich melden aber ob man das Kind zuückbekommt kann ich auch nicht sagen Kommt wahscheinlich auf den Einzelfall an
es fällt mir schwer zu glauben Deiner Schwester ist diese Entscheidung leicht gefallen, aber sie hat es abgegeben und nicht ausgesetzt, Hut ab. Allerdings dürfte es mehr als schwierig sein, ein solches Kind jemals wieder zu finden. Es wäre besser, sie würde sich damit abfinden, na ja, zumindest soweit es eben geht.
danke sie hat sich damit ab gefunden denn sie ist heute noch der meinung das das ,die richtige entscheidung war. aber ich möchte so gerne wiisen ob es dem kind gut geht
Du wirst einfach darauf vertrauen müssen. Mehr geht nicht, leider

Nein, kann mir nicht vorstellen, dass das funktioniert. Bei einer normalen Adoption werden ja leibliche Eltern und Adoptiveltern schriftlich festgehalten. Wie soll das funktionieren, wenn sie anonym entbunden hat?
Wenn das offiziell abgelaufen ist wird es wohl möglich sein.Aucgh bei einer Babyklappe, wenn man Datum/Uhrzeit usw. weiß evtl.
WER hat WAS gemacht?? Was schreibst denn du da?
lies die frage dann weisst du es
Plitsch: Schreib mal gescheites Deutsch - dann kann man das auch verstehen.
ninja187 am 17. März 2009 17:50 also so schlimm wie ihr es schildert ist es doch wirklich nicht
Die Frage ist unlesbar, insbesondere dadurch, dass sie weder Fragezeichen noch andere Satzzeichen enthält. Man müsste raten, was Du wissen möchtest.
@Michel1974: Und es sind nicht nur die fehlenden Satzzeichen, auch die unsinnige Zerstückelung von Wörtern, das Einfügen von grammtikalisch überflüssigen Wörtern... Man braucht schon so seine Zeit. Völlig unlesbar ist die Frage aber nicht.
Nein, völlig unlesbar ist sie nicht. Aber der Ersteller könnte sich etwas mehr Mühe geben, wenn er eine Antwort erwartet.
na ja wenn du das sagst denke aber trotzdem das,man meine frage gut lesen kann.und auserdem habe ich nicht darum bebeten meiene schreibweise zu kommentieren sondern eine frage gestellt,und darauf möchte ich nur antworten haben
Das ist doch eine sehr gute Frage! Besser als ein Kind abzutreiben, ist es doch, es so zu machen. Ich bin auch an den Antworten interessiert
mentecaptum am 17. März 2009 17:48 Ja, diese Mgl wird viel zu selten in Erwägung gezogen, oder die meisten "kippen" doch noch um.