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Meine Sat-Anlage wurde beschädigt, kann ich meinen Vermieter jetzt haftbar machen?

gefragt von Kopfball79 am 20.11.2008 um 22:18 Uhr

Ich wohne im Erdgeschoss eines Miethauses, jetzt wurde mir zum wiederholten Male die Sat-Anlage beschädigt. Diesmal wurde mir sogar das LmB geklaut. Bleibe ich jetzt wieder auf den kosten sitzen? Oder kann ich damit rechnen das mein Vermieter jetzt zahlt.


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anonym
beantwortet von carlotac1 am 20. November 2008 22:19
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Warum soll denn der Vermieter dafür zahlen? Hat er die Anlage kaputt gemacht?

Kommentar von Kopfball79 am 20. November 2008 22:25

Weil sie hintem am Haus angebracht. Ich hatte schon gefragt ob man nicht eine gemeinschafts Sat-Anlage aufs Dach stellt, nur das wollte er auch nicht. Und der Vermieter hat doch ne Versicherung, die zahlt doch für Schäden am Haus? Die Sat-Anlage war doch an seinem Haus befestigt.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 20. November 2008 22:59

''Die Sat-Anlage war doch an seinem Haus befestigt.''

Das ist aber kein Grund, dass der Vermieter sie bezahlen muss, wenn sie beschädigt wird/abhanden kommt. Frag mal hier http://www.recht.de/phpbb/ im Forum Mietrecht, was die dazu sagen. (Das Wort 'Forum' ist deshalb betont, weil nur das Forum dort kostenlos ist. Dies als Erklärung, weil hier tatsächlich mal ein user rumgeplärrt hat, ich hätte ihn damit auf ne kostenpflichtige Seite gelockt)

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 20. November 2008 22:26

Wär ja noch schöner. Der Vermieter zahlt auch nicht wenn Dein Auto gekaut wird. Warum sollte er auch. Wenn den Schaden irgendjemand zahlt dann doch wohl Deine Versicherung.

Kommentar von Kopfball79 am 21. November 2008 00:13

Wenn man mir verbittet die Sat-Anlage aufs Dach anzubringen, dann solln sie jetzt auch gefälligst für den Schaden aufkommen. Aber schon komisch wenn du ein Auto mit einer Sat-Anlage vergleichst, wußte nicht das man mit einem Auto Fernsehsender empfangen kann.


saudo2000
beantwortet von saudo2000 am 21. November 2008 12:22
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Ich habe das Gefühl, entschuldigen Sie bitte, aber Sie haben einen KOPFBALL zu viel getätigt. IHRE ANLAGE gleich IHRE VERSICHERUNG, Schluss aus, BASTA !!! Seien Sie froh, das Ihr Vermieter noch keine Gemeinschaftsanlage auf das Dach gesetzt hat, das "dürfen" Sie nämlich monatlich eine Gebühr (Modernisierungskosten)an ihn zahlen und diese Kosten sind schnell höher als eine neue Sat - Anlage (Kosten komplett mit Res. ca. 100 €)Anlage.

Kommentar von Kopfball79 am 23. November 2008 21:13

Und wofür hat dann der Vermieter eine Gebäudeversicherung?? Und dafür zahle ich ja auch einen gewissen Teil, den der wird in den Nebenkosten angegeben. Also muss diese jetzt doch auch zahlen??


hapebue
beantwortet von hapebue am 20. November 2008 22:19
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private haftpflicht diebstahl

Kommentar von 022fcdfc49b3efae3e48bc4fa0bf00b1smallhapebue am 20. November 2008 22:20

Fernsehkanäle | Zattoo

Untenstehend finden Sie die 237 Kanäle, die Zattoo zurzeit anbietet, .... NDR 1 Radio MV, Deutsch, Radio. NDR 1 Welle Nord, Deutsch, Radio ...

http://zattoo.com/de/tv-channels

Kommentar von Kopfball79 am 20. November 2008 22:26

Wieso soll ich dafür meine eigene Haftpflicht in anspruch nehmen. Der Vermieter hat doch eine, denn schließlich war die Sat-anlage ja an seinem Haus befestigt

Kommentar von Obelhicks am 20. November 2008 23:22

aber dafür mußt du den dieb kriegen

Kommentar von Kopfball79 am 21. November 2008 00:03

ja, klar ich laufe jetzt durch die Strßen und suche den Dieb. Sehr Witzig


bloodymary2410
beantwortet von bloodymary2410 am 20. November 2008 22:19
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Ist die Sat-Anlage denn vom vermieter installiert worden oder von dir privat? Wenn sie von dir ist musst du bezahlen, oder versichern lassen gegen Vandalismus

Kommentar von Kopfball79 am 21. November 2008 00:05

Nein, von mir selber und das nur weil der Vermieter verweigerte sich aufs Dach zu tun. Und sie ist am Haus und das Haus gehört dem Vermieter, also tritt jetzt seine Versicherung ein. Denn es ist ein Schaden an seinem haus entstanden.


bitmap
beantwortet von bitmap am 20. November 2008 22:19
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Ich sehe den Zusammenhang zum Vermieter hier [bis jetzt] nicht. grübel

Kommentar von Kopfball79 am 20. November 2008 22:30

Ich hatte schon mal gefragt ob mannicht eine gemeinschafts Sat-Anlage aufs Dach stellt, das wollte er nicht und jetzt habe ich zum zweiten Mal den Ärger damit und sehe nicht wieder alleine für den Schaden auf zu kommen. Den schließlich war sie ja an seinem Haus befestigt

Kommentar von Simple_avatar4smallangie760 am 20. November 2008 22:34

Wo hätte er sie denn anbringen lassen sollen?Er war doch aber so nett und hat sie angebracht.Du legst es wirklich darauf an,daß der Vermieter für die Kosten aufkommen soll.Das verstehe ich nicht. Meines Erachtens wirst Du damit keinen Erfolg haben.

Kommentar von Kopfball79 am 21. November 2008 00:08

Er hat garnichts angebracht, ich habe selber einen Fernsehtechniker kommen lassen, der mit die Sat-Anlage angebracht hat. Meinem Vermieter ist es scheiß egal, hauptsache die Miete kommt pünktlich. Ich habe dort nur noch Ärger, weil sie jetzt jeden nehmen Hauptsache sie bekommen ihre Wohnungen voll


Tekken76
beantwortet von Tekken76 am 20. November 2008 22:20
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Deine Privathaftplicht übernimmt das

Kommentar von Kopfball79 am 21. November 2008 00:10

Die übernimmt nur wenn ich einen Schaden angerichtet habe und nicht wenn mir einen Schaden zugefügt wurde.


angie760
beantwortet von angie760 am 20. November 2008 22:31
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Da hat doch der Vermieter nichts mit zu tun.Der hat sie doch nicht kaputtgemacht.Für solche Fälle ist die Haftpflichtversicherung zuständig.

Kommentar von Kopfball79 am 20. November 2008 22:36

Toll, wenn man aber keine Haftpflicht hat. Wie soll man das denn von Hartz IV bezahlen??

Kommentar von Simple_avatar4smallangie760 am 20. November 2008 22:40

Tja,dann sieht es schlecht aus für Dich.

Kommentar von Kopfball79 am 20. November 2008 23:55

Wieso schlecht für mich. Die Sat- Anlage ist ja am Haus angebracht und wenn was am Haus beschädigt wurde dann tritt doch die Versicherung des Vermieters in Kraft.

Kommentar von Simple_avatar4smallangie760 am 21. November 2008 17:32

Es hat einfach keinen Zweck,mit Dir darüber weiter zu diskutieren.Du bleibst bei Deiner Meinung,also führ sie aus und dann wirst Du sehen,wie es endet.


DonBrush
beantwortet von DonBrush am 20. November 2008 23:16
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Wenn schon, dann übernimmt das deine Hausratversicherung, NICHT Haftpflicht! Wenn du eine Hausratversicherung hast, schau nach, ob da Waren ausserhalb deiner Wohnung mitversichert sind. Wahrscheinlich nicht, oft muss man das separat in den Vertrag nehmen.

Dein Vermieter hat nichts mit der Angelegenheit zu tun, es ist dein Eigentum und darum musst du dich kümmern. Rede nochmals mit dem Vermieter, ob du ev. die SAT Anlage doch aufs Dach montieren darfst, damit sowas nicht nochmals passiert. Falls ja, gibt es Montage Vorschriften, die genau eingehalten werden müssen. Sonst kommt dann ev. doch noch die Haftpflicht ins Spiel... ;)

Kommentar von Kopfball79 am 20. November 2008 23:52

Meine Haftpflicht bzw. Hausrat bezahlt nur wenn ich den Schaden verursacht habe und nicht wenn mir Schaden zugefügt wurde. außerdem ist der Vermieter ja auch Versichert, falls was am Haus beschädigt wird oder so. Und die sat-Anlage war ja am Haus angebracht.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 20. November 2008 23:25
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haftpflicht zahlt immer nur wenn es die von dem schädiger ist. krieg den dieb und du hast eine chance. ansonsten hausrat wenn sie es mitversichert.

wie kommst du so harnäckig auf die idee der vermieter müsste bezahlen? wenn dir eine taube auf die schüssel sch....aut. muß er sie auch nicht saubermachen. der sch... dir was.

Kommentar von Kopfball79 am 20. November 2008 23:49

Weil, der Vermieter hat ja auch eine Versicherung, die eintritt wenn was am Hausbeschädigt wurde und die sat-Anlage war ja außen am Hausangebracht. Also müßte die Versicherung des Vermieters jetzt einspringen.

Kommentar von Obelhicks am 21. November 2008 18:00

das macht sie auch wenn es ein sturmschaden ist und die schüssel dem vermieter gehört.

wenn du ein auto least und dir fährt einer rein und begeht fahrerflucht....willst du dann den schaden vom leasingunternehmen ersetzt bekommen? ich glaube mit dieser einstellung findest du in deutschland keine 5 leute.

Kommentar von Kopfball79 am 20. November 2008 23:57

Weil, der Vermieter hat ja auch eine Versicherung, die eintritt wenn was am Hausbeschädigt wurde und die sat-Anlage war ja außen am Hausangebracht. Also müßte die Versicherung des Vermieters jetzt einspringen.


albatros
beantwortet von albatros am 21. November 2008 16:55
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hallo kopfball, warum fragst du, wenn du es doch besser weist? es ist doch eindeutig so, die sat-anlage gehört nicht zur mietsache, damit geht diese den vermieter und dessen versicherung überhaupt nichts an. er ist auch nicht verpflichtet, eine sat-anlage für seine mieter zu installieren. er könnte es, aber das wäre eine modernisierung und da müsstest du regelmäßig dafür löhnen. in der regel ist es im mietvertrag eindeutig geregelt, dass mieter keine sat-anlage installieren dürfen. wenn er es gestattet hat, sei froh. wenn nun da vandalen schaden anrichten oder langfinger zupacken, ist das einzig deine sache. kannst mal bei deiner hausratversicherung nachfragen, ich glaube aber kaum, dass sie leisten. kommt drauf an, ob du evtl. eine erweiterte haushalt- bzw. hausratversicherung hast. bei der einfachen ist vandalismus nicht mitversichert.

Kommentar von Obelhicks am 21. November 2008 18:03

für 10 euro gibt es strahler mit bewegungsmelder. eine billige alternative um weiterem unfug vorzubeugen.


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