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Meine Rechte? Forderung Inkassounternehmen.

gefragt von laLuci am 31.10.2009 um 14:59 Uhr

Ich habe grade einen Brief eines Inkassounternehmens erhalten. Es ist eine Forderung (11,85€) vom 25.12.2006. Ich habe nie eine Mahnung erhalten oder sonstiges und soll nun Mahnkosten ich Höhe von 23,50€, Kontogebühren 23,70€, Ermittlungsgebühren und Inkassokosten 57,00€ bezahlen.

Ich weiß nicht um was es in dieser Forderung geht. Welche Möglichkeiten/ Rechte hab ich jetzt. Werde Montag bei dem Inkassounternehmen anrufen und nachfragen.

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Inkassohecht
beantwortet von Inkassohecht am 1. November 2009 12:53
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Rechnungs/Bestellunterlagen anfordern und dann entscheiden. So lange du im Kontakt mit dem Inkassobüro stehst und die Fristen einhälst werden die Kosten auch nicht höher.

Gruß

Kommentar von rainerendres am 1. November 2009 21:03

Die oben aufgeführten gebühren des extern beauftragten Inkassobüros sind nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig (für den Fall das die Hauptforderung unstrittig sein sollte. ICH würde dieForderung mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurückweisen.

STIFTUNG WARENTEST ( 04/06 ) zu Inkassogebühren :

Braucht ein Gläubiger beim Eintreiben einer Zahlung professionelle Hilfe, sollte er statt eines Inkassobüros lieber gleich einen Anwalt beauftragen. Denn der kann auch die Rechtsvertretung übernehmen, falls das Mahnverfahren später vor Gericht geht. Der Gläubiger läuft sonst Gefahr, selbst dann auf den Kosten für das Inkassobüro sitzen zu bleiben, wenn er vor Gericht gewinnt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VII ZB 53/05).

Zwar muss ein Schuldner, der im Zahlungsprozess verliert, dem Gläubiger alle notwendigen Kosten ersetzen. Nicht zahlen muss er aber für vermeidbare Kosten, wie sie bei der Rechtsvertretung durch zwei verschiedene Berater – erst Inkassobüro, dann Anwalt – anfallen.

Arbeitet durchgehend ein und derselbe Anwalt, wird es billiger: Er muss seine Gebühren für das Mahnverfahren nach dem Gebührenrecht auf seine Prozessgebühren anrechnen.


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anonym
beantwortet von gigulino00 am 31. Oktober 2009 15:05
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Forderung vom 25.12.2006 ist seit 31.12.2008 verjährt (ich gehe von einem Privatkauf von einem Händler aus). Vorher schon einmal einen Mahnbescheid bekommen? Nur der wäre als Aufschub der Verjährung gültig. Forderung auf jeden Fall zeigen lassen, aber es scheint mir eher ein unrechtmäßige Forderung, es muß ja irgendwo der Auftraggeber (also der ehemalige Rechnungssteller) angegeben sein, der das Inkassobüro beauftragt hat.An den kann man sich auch wenden. Schlag sie mit ihren eigenen Mitteln: http://www.inkassobuero.de/verjaehrung.php?linkid=6

Kommentar von laLuci am 31. Oktober 2009 15:09

Es steht ein Ursprungsgläubiger drin und das es wohl eine Warenlieferung war. Aber ich weiß nicht um was es geht. Ich habe nie etwas bestellt und auch nie eine Lieferung erhalten.

Mahnungen habe ich nie erhalten. Forderung sind 11.85€, wenn ich etwas bestellt hätte, wäre diese Summe kein Problem.

Kommentar von rainerendres am 1. November 2009 20:56

2006 er Forderungen sind erst am 1.1.2010 verjährt


moosmutzelchen
beantwortet von moosmutzelchen am 31. Oktober 2009 15:03
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Soweit ich weiß, darf eine Mahngebühr erst ab der zweiten Rechnung erhoben werden und das auch nur über 2,50 EUR. Zumindest gabs da mal ein BGH-Urteil.
Da aber auch BGH-Urteile zwar gern als Entscheidungsgrundlage für andere Richter verwendet werden, aber keine allgemeingültige Rechtsnorm darstellen, muss sich das Inkassounternehmen erstmal nicht daran halten.
Ich würde Widerspruch einlegen und erstmal die Rechnung verlangen.

Kommentar von Cba7eba46c731b54637ea209478662casmallInkassohecht am 1. November 2009 12:49

Zweite Rechnung ? Bei solchen Antworten kann man sich echt nur an den Kopt fassen

Kommentar von rainerendres am 1. November 2009 21:06

Inkassohecht da ist der Name Programm !

Warum bewirbst Du Dich nicht beim BDIU als Pressesprecher ?

;)


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 31. Oktober 2009 15:02
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Du mußt nichts zurückschreiben.

Einfach abheften und gelassen zurücklehnen.

Wenn es eine berechtigte und seriöse Forderung gäbe, dann steht da drin, wer was fordert, warum er es fordert und auch, wen das Inkassobüro vertritt.

Kommentar von laLuci am 31. Oktober 2009 15:06

Es steht ein Ursprungsgläubiger drin und das es wohl eine Warenlieferung war. Aber ich weiß nicht um was es geht. Ich habe nie etwas bestellt und auch nie eine Lieferung erhalten.

Kommentar von gigulino00 am 31. Oktober 2009 15:09

Der Forderer muss ja irgendeine Bestellung oder einen Liefernachweis haben, vorlegen lassen.


textilfreshgmbh
beantwortet von textilfreshgmbh am 31. Oktober 2009 15:01
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Zuerst einmal schriftlich Widerspruch einlegen. Inkassoforderungen verjähren erst nach 3 Jahren. Da du nicht weisst um was es geht, verlange schritfl.Nachweise um was es geht.

Kommentar von gigulino00 am 31. Oktober 2009 15:06

Inkasso hat kein ANDERES Recht als der Rechungssteller , er ist nur sein Vertreter, Verjährung wird über das Gesetz geregelt und durch einen gültigen Mahnbescheid gehemmt.


anonym
beantwortet von Elfe79 am 31. Oktober 2009 15:01
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Am besten erstmal anrufen um was es sich handelt und problem schildern...ich hoffe du hast einen rechtsschutz?? das wäre der nächste weg wenn du nicht getan hast oder was vergessen hast du zahlen. viel glück dass sich alles regelt

Kommentar von laLuci am 31. Oktober 2009 15:05

Leider keinen Rechtsschutz. Anrufen werde ich auf jeden Fall.

Kommentar von Elfe79 am 31. Oktober 2009 15:08

Ja tu dass unbedingt bevor der kuckuck kommt und pfänden will, so gings einer nachbarin von uns...vielleicht klärt sich ja alles..


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