Der GV war da und will meine Pferde pfänden habe diese aber im Januar schon meiner mutter überschrieben, können diese dann trotzdem gepfändet werden, wer kann mir weiterhelfen

dann zeige es ihm das die Pferde überschrieben sind und es müsste reichen. Gehe doch mal zur Schuldnerberatung die können dir gut helfen sodass der Gv nicht mehr kommen brauch es muss dir auch nicht peinlich sein. Aber wenn du es deswegen gemacht hast wegen dem GV und die können es nachweisen dann ist es strafbar
wenn es den Pfändungsbeschluss schon vor der Überschreibung gab, hast Du wenig Chancen. Wende Dich an einen Anwalt.
Volker13 am 21. Mai 2009 16:25 Nein der antrag ist ausschlaggebend!
wenn es absehbar war, dass du sie überschrieben hast nur um einer pfändung zu umgehen, dann kann es sein dass du tatsächlich schlechte karten hast, ... vor allem wenn man dir nachweisen kann, dass sie immer noch von dir gefüttert , gepflegt, geritten, und vieleicht sogar noch auf deinem grund und boden stehn.

Von wann besteht denn die Forderung des Gläubigers?
Die forderung kam erst im April rein aber dadurch das ich bei meiner mutter auch noch was abzahle habe ich ihr zur sicherheit die Pferde überschrieben reiten tu ich sie aber noch
Volker13 am 21. Mai 2009 16:41 Sorry, aber das wird Dir kein Gläubiger abkaufen. Wodurch und wann ist denn die forderung entstanden?
Wollte ein haus kaufen über Privatfinanzierung und das hat nicht geklappt mit der bezahlerei bin im April auch aus dem Haus ausgezogen, aber die aufgelaufenen Forderungen Bestehen ja immer noch
Du musst dem GV das schriftlich nachweisen, dass die Pferde überschrieben wurden.