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Meine Pferde sollen gepfändet werden habe diese im januar aber schon meiner Mutter überschrieben

gefragt von susimiky am 21.05.2009 um 16:21 Uhr

Der GV war da und will meine Pferde pfänden habe diese aber im Januar schon meiner mutter überschrieben, können diese dann trotzdem gepfändet werden, wer kann mir weiterhelfen


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Kittymogul
beantwortet von Kittymogul am 21. Mai 2009 16:23
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dann zeige es ihm das die Pferde überschrieben sind und es müsste reichen. Gehe doch mal zur Schuldnerberatung die können dir gut helfen sodass der Gv nicht mehr kommen brauch es muss dir auch nicht peinlich sein. Aber wenn du es deswegen gemacht hast wegen dem GV und die können es nachweisen dann ist es strafbar


anonym
beantwortet von mialena am 21. Mai 2009 16:24
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wenn es den Pfändungsbeschluss schon vor der Überschreibung gab, hast Du wenig Chancen. Wende Dich an einen Anwalt.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 21. Mai 2009 16:25

Nein der antrag ist ausschlaggebend!


anonym
beantwortet von tatanka40 am 21. Mai 2009 16:26
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wenn es absehbar war, dass du sie überschrieben hast nur um einer pfändung zu umgehen, dann kann es sein dass du tatsächlich schlechte karten hast, ... vor allem wenn man dir nachweisen kann, dass sie immer noch von dir gefüttert , gepflegt, geritten, und vieleicht sogar noch auf deinem grund und boden stehn.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 21. Mai 2009 16:23
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Von wann besteht denn die Forderung des Gläubigers?

Kommentar von susimiky am 21. Mai 2009 16:33

Die forderung kam erst im April rein aber dadurch das ich bei meiner mutter auch noch was abzahle habe ich ihr zur sicherheit die Pferde überschrieben reiten tu ich sie aber noch

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 21. Mai 2009 16:41

Sorry, aber das wird Dir kein Gläubiger abkaufen. Wodurch und wann ist denn die forderung entstanden?

Kommentar von susimiky am 21. Mai 2009 16:44

Wollte ein haus kaufen über Privatfinanzierung und das hat nicht geklappt mit der bezahlerei bin im April auch aus dem Haus ausgezogen, aber die aufgelaufenen Forderungen Bestehen ja immer noch


Habedieehreserv
beantwortet von Habedieehreserv am 21. Mai 2009 16:23
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Du musst dem GV das schriftlich nachweisen, dass die Pferde überschrieben wurden.


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