Ich wohne in einer doppelhaus hälfte und meine nachbartin hatte eine defekte wasser leitung sie verschwig das nun fangen meine wände an zu schimmeln sehr wahrscheinlich sammelte sich das wasser auf der boden platte und stieg langsam in meine wände .wer komt für meinen schaden auf die nachbarin wohnt zu miete und ich bin eigentümer keiner will dafür gerade stehn was soll ich machen

Unterscheiden muss man, ob Wasserschaden durch die Nachbarin verursacht (also sie hat im weitesten Sinne Schuld) oder bei der Nachbarin ein Gebäudeleitungswasserschaden entstandt.
Wenn man die eigene Hausratversicherung nutzen kann, wäre dies sinnvoll. Die Hausratversicherung ist nämlich eine Neuwertversicherung. Ein Haftpflichtschaden widerum gemäß Rechtsprechung und BGB nur ein Zeitwertschaden. Also, für einen 10 Jahre alten endgültig unbenutzbaren Teppich bekommt man vielleicht nur noch 15% vom Neuwert (vereinfacht Abnutzung wird abgezogen). Wenn jemand anders schuldig ist, holt sich die Hausratversicherung vom Schädiger den Zeitwertanteil wieder. Am besten also mit dem eigenen Versicherungsvertreter besprechen.
Sie haftet, oder ihre Haftpflichtversicherung, wenn sie denn eine hat...
Sehe ich auch so. Wenn es nachweisbar ist, dass der Schaden dadurch zustande kam, muss sie (oder Ihre Versicherung) zahlen. Sonst der Eingentümer. Wenn man eine Wohnung kauft, muss man für sowas sowieso eine Versicherung abschließen, sonst spielt die Bank meisst nicht mit. (Zumindest bei uns in Süddeutschland)

Unterscheiden muss man, ob Wasserschaden durch die Nachbarin verursacht (also sie hat im weitesten Sinne Schuld) oder bei der Nachbarin ein Gebäudeleitungswasserschaden entstandt.
Wenn man die eigene Hausratversicherung nutzen kann, wäre dies sinnvoll. Die Hausratversicherung ist nämlich eine Neuwertversicherung. Ein Haftpflichtschaden widerum gemäß Rechtsprechung und BGB nur ein Zeitwertschaden. Also, für einen 10 Jahre alten endgültig unbenutzbaren Teppich bekommt man vielleicht nur noch 15% vom Neuwert (vereinfacht Abnutzung wird abgezogen). Wenn jemand anders schuldig ist, holt sich die Hausratversicherung vom Schädiger den Zeitwertanteil wieder. Am besten also mit dem eigenen Versicherungsvertreter besprechen.
Brausepaul am 2. März 2009 22:33 War doppelt. Ist beim ergänzen fehlerhaft passiert

Leitungswasserschäden trägt die Gebäudeversicherung des Eigentümers.

Ggf die Hausratversicherung Deiner Nachbarin, die dann aber nur in Vorleistung treten. Wenn Deine Nachbarin Mieterin ist, und den Schaden verschwiegen hat, könnte die Vers. die Nachbarin in Regreß nehmen. Ansonsten müßte Deine Nachbarin direkt in Haftung treten. Bitte sie doch den Schaden bei ihrem Vers. einzureichen. Alles weitere macht dann diese.
Brausepaul am 2. März 2009 22:37 Die Hausratversicherung der Nachbarin ist für deren Hausrat zuständig. Eine evtl. bestehende Privathaftpflichtversicherung ist für Schadensersatz zuständig.
tischbein am 2. März 2009 22:53 Ups, die Wohngebäudeversicherung ist Ansprechpartner. Sorry! Gebäudeeigentümer ist Versicherungsnehmer. Mit Nachbarin abklären.
sie ist mieterin und es ist eine wasserleitung in der wand kaput gegangen muss sie als mieterin zahlen

ASuch Mieter haben üblicherweise eine private Haftpflichtversicherung...und der Hausbesitzer eine Gebäudehaftpflichtversicherung.....
Hier ist mir beim speichern ein Fehler passiert.Ergänzungen sind verschwunden. Das was für eigene Hausratversicherung gilt, soll ebenfalls für eigene Gebäudeversicherung gelten. Auch nimmt die Gebäudevesicherung einen möglichen Schädiger ggf. in Regress. Man hat dann zwar einen eigenen Schadensfall auf seinem Vertrag. Aber wie geschrieben: Neuwertversicherng und vielleicht keinen Streit um Regulierung.