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meine nachbarin hat einen wasser schaden der jetzt auch bei mir ist wer haftet dafür

gefragt von mrsunny am 02.03.2009 um 22:12 Uhr

Ich wohne in einer doppelhaus hälfte und meine nachbartin hatte eine defekte wasser leitung sie verschwig das nun fangen meine wände an zu schimmeln sehr wahrscheinlich sammelte sich das wasser auf der boden platte und stieg langsam in meine wände .wer komt für meinen schaden auf die nachbarin wohnt zu miete und ich bin eigentümer keiner will dafür gerade stehn was soll ich machen


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Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 2. März 2009 22:22
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Unterscheiden muss man, ob Wasserschaden durch die Nachbarin verursacht (also sie hat im weitesten Sinne Schuld) oder bei der Nachbarin ein Gebäudeleitungswasserschaden entstandt.

Wenn man die eigene Hausratversicherung nutzen kann, wäre dies sinnvoll. Die Hausratversicherung ist nämlich eine Neuwertversicherung. Ein Haftpflichtschaden widerum gemäß Rechtsprechung und BGB nur ein Zeitwertschaden. Also, für einen 10 Jahre alten endgültig unbenutzbaren Teppich bekommt man vielleicht nur noch 15% vom Neuwert (vereinfacht Abnutzung wird abgezogen). Wenn jemand anders schuldig ist, holt sich die Hausratversicherung vom Schädiger den Zeitwertanteil wieder. Am besten also mit dem eigenen Versicherungsvertreter besprechen.

Kommentar von 72d174dfde282a2fd9b4950f7780f763smallBrausepaul am 2. März 2009 22:32

Hier ist mir beim speichern ein Fehler passiert.Ergänzungen sind verschwunden. Das was für eigene Hausratversicherung gilt, soll ebenfalls für eigene Gebäudeversicherung gelten. Auch nimmt die Gebäudevesicherung einen möglichen Schädiger ggf. in Regress. Man hat dann zwar einen eigenen Schadensfall auf seinem Vertrag. Aber wie geschrieben: Neuwertversicherng und vielleicht keinen Streit um Regulierung.


anonym
beantwortet von FridaGT am 2. März 2009 22:13
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Sie haftet, oder ihre Haftpflichtversicherung, wenn sie denn eine hat...

Kommentar von Oliv1971 am 2. März 2009 22:17

Sehe ich auch so. Wenn es nachweisbar ist, dass der Schaden dadurch zustande kam, muss sie (oder Ihre Versicherung) zahlen. Sonst der Eingentümer. Wenn man eine Wohnung kauft, muss man für sowas sowieso eine Versicherung abschließen, sonst spielt die Bank meisst nicht mit. (Zumindest bei uns in Süddeutschland)


jemando
beantwortet von jemando am 2. März 2009 22:14
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deren Haftpflicht, so sie eine hat.


Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 2. März 2009 22:27
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Unterscheiden muss man, ob Wasserschaden durch die Nachbarin verursacht (also sie hat im weitesten Sinne Schuld) oder bei der Nachbarin ein Gebäudeleitungswasserschaden entstandt.

Wenn man die eigene Hausratversicherung nutzen kann, wäre dies sinnvoll. Die Hausratversicherung ist nämlich eine Neuwertversicherung. Ein Haftpflichtschaden widerum gemäß Rechtsprechung und BGB nur ein Zeitwertschaden. Also, für einen 10 Jahre alten endgültig unbenutzbaren Teppich bekommt man vielleicht nur noch 15% vom Neuwert (vereinfacht Abnutzung wird abgezogen). Wenn jemand anders schuldig ist, holt sich die Hausratversicherung vom Schädiger den Zeitwertanteil wieder. Am besten also mit dem eigenen Versicherungsvertreter besprechen.

Kommentar von 72d174dfde282a2fd9b4950f7780f763smallBrausepaul am 2. März 2009 22:33

War doppelt. Ist beim ergänzen fehlerhaft passiert


sweetbaby20
beantwortet von sweetbaby20 am 2. März 2009 22:15
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meine hat einen dachschaden :D


Gadenja
beantwortet von Gadenja am 2. März 2009 22:15
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Leitungswasserschäden trägt die Gebäudeversicherung des Eigentümers.


tischbein
beantwortet von tischbein am 2. März 2009 22:19
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Ggf die Hausratversicherung Deiner Nachbarin, die dann aber nur in Vorleistung treten. Wenn Deine Nachbarin Mieterin ist, und den Schaden verschwiegen hat, könnte die Vers. die Nachbarin in Regreß nehmen. Ansonsten müßte Deine Nachbarin direkt in Haftung treten. Bitte sie doch den Schaden bei ihrem Vers. einzureichen. Alles weitere macht dann diese.

Kommentar von 72d174dfde282a2fd9b4950f7780f763smallBrausepaul am 2. März 2009 22:37

Die Hausratversicherung der Nachbarin ist für deren Hausrat zuständig. Eine evtl. bestehende Privathaftpflichtversicherung ist für Schadensersatz zuständig.

Kommentar von E64b7640fbbf3025976f16b34410a3d3smalltischbein am 2. März 2009 22:53

Ups, die Wohngebäudeversicherung ist Ansprechpartner. Sorry! Gebäudeeigentümer ist Versicherungsnehmer. Mit Nachbarin abklären.


anonym
beantwortet von mrsunny am 2. März 2009 22:20
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sie ist mieterin und es ist eine wasserleitung in der wand kaput gegangen muss sie als mieterin zahlen


Ilsebil
beantwortet von Ilsebil am 2. März 2009 22:20
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ASuch Mieter haben üblicherweise eine private Haftpflichtversicherung...und der Hausbesitzer eine Gebäudehaftpflichtversicherung.....


anonym
beantwortet von mrsunny am 2. März 2009 22:25
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