Meine Mutter ist verstorben. Es existiert kein Testament: meine Schwester blockt jedes Gespräch ab. Wie gehe ich am besten vor?

10 Antworten

Beantrage einen Erbschein - und sie wird bestimmt bereit für ein Gespräch sein.

Suche einen Anwalt auf. Scheint anders nicht zu gehen. Mein Beileid.

anders7777  17.06.2014, 14:29

Besser ist ein Notar.

Zitat: Erbschein, Nachweis der Erbfolge

Der Erbe kann sein Erbrecht durch einen vom Nachlassgericht gebührenpflichtig ausgestellten Erbschein bescheinigen lassen. Der Erbschein weist die Rechtsnachfolge aus, nicht aber wem die einzelnen Nachlassgegenstände zustehen. Die Erben bilden eine sog. Erbengemeinschaft und müssen sich selbst über den Nachlass auseinandersetzen, ggf. über einen Notar, insbesondere wenn Grundeigentum in den Nachlass fällt.

Zum Nachweis der Erbfolge reicht in den meisten Fällen anstelle eines Erbscheines eine beglaubigte Kopie der vom Nachlassgericht eröffneten letztwilligen Verfügung nebst Eröffnungsprotokoll aus, wenn es sich um ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag handelt, in dem die Erben genau bezeichnet sind. Ein handschriftliches Testament wird selten als Erbnachweis akzeptiert.

Grundsätzlich ist ein Erbschein erforderlich, wenn der Erblasser Grundeigentum hinterlässt und kein notarielles Testament oder Erbvertrag die Erbfolge eindeutig regelt. Auch Banken, Versicherungen und ähnliche Institutionen lassen sich die Erbfolge in der Regel durch einen Erbschein nachweisen. Der Erbschein wird nur auf Antrag erteilt; bei einer Erbengemeinschaft ist es ausreichend, wenn einer der Miterben den Antrag stellt. Da der Erbscheinsantrag Angaben enthält, die an Eides statt zu versichern sind, ist er beim Nachlassgericht oder einem Notar zu beurkunden.

Gefunden und alles unter: http://www.justizportal.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13295&article_id=56770&_psmand=50#erbschein

lastgasp  17.06.2014, 14:33

wenigstens eine gehaltvolle Antwort mit Quellennachweis, die ich um einen Hinweis ergänzen möchte. Für den Auftritt beim Familiengericht und die Beantragung des Erbscheines halte ich einen teuren Notar erst einmal für überflüssig. Das kann man wunderbar über den Rechtspfleger erledigen....

Erst über den Erbschein bekommt man überhaupt Informationen über die Vermögenswerte und kann dann immer noch einen Rechtsverdreher agieren lassen.

anders7777  17.06.2014, 15:03

Rechtspfleger ist zunächst einmal gut.

anders7777  19.06.2014, 09:41

Die Bild von heute, 19.06.2014, berichtet über die Erbschaft.

Lass das einen Anwalt machen, die wissen, was da zu tun ist.

Ich finde es immer schlimm, wenn schon kurz nach dem Tod um das Erbe gestritten wird.

Lass doch Deine Schwester erst mal zur Ruhe kommen - sie hat ja mit der Pflege schon genug hinter sich. Dann setzt Euch mal bei einer Tasse Kaffee zusammen und beratschlagt - vielleicht ist ja gar kein Erbe mehr da, was verteilt werden kann.

So haben wir das gemacht, nachdem meine Mutter verstorben war.