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meine Mutter hat 2 Einfamilienhäuser, eins ist vermietet in dem anderen wohnt mein Sohn, allerdings

gefragt von tina1960tina1960 am 22.01.2009 um 20:31 Uhr

läuft der Erbpachtvertrag für das Grundstück aus und die Stadt will 160.000€ dafür, die wir leider nicht haben. Meine Mutter, der beide Häuser gehören, ist seit 2 Monaten im Altenheim. Müssen wir das Haus verkaufen , wegen der hohen Altenheimkosten, oder könnten wir das Haus trotzdem beleihen um das Grundstück zu kaufen? Wir würden 2 kleine Wohnungen in dem Haus vermieten und damit die monatlichen Raten bezahlen können. Allerdings hat meine Mutter nur eine Rente von 1100€ und die Einnahmen der Miete, des anderen Hauses. Wenn Sie allerdings in Pflegestufe 2 kommen sollte, würde das Heim monatlich 2600€ kosten Ich würde natürlich gerne beide Häuser für meine Kinder erhalten...seht ihr eine Möglichkeit???

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Eigentum x 265 Altenheim x 78

Froeschle123
beantwortet von Froeschle123 am 8. Februar 2009 19:38
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Jetzt erst habe ich gesehen, dass du schon mal eine ähnliche Frage drin hattest. Du bekommst doch noch bei Pflegestufe 2 1.279 Euro von der Pflegeversicherung. Mit der Rente sind das schon 2.379 Euro. Wenn du da die Miete von dem anderen Haus dazurechnest, müssten doch die Heimkosten gedeckt sein.


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 23. Januar 2009 00:39
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Die Grundstückskosten kommen mir ziemlich hoch vor. Im Normalfall ist es doch so, daß die Grundstücke aus Erbpachtverträgen den Pächtern zu Vorzugspreisen angeboten werden. Hier kann ich echt keinen Vorzugspreis erkennen und so groß können die Grundstücke wohl nicht sein.


Heiko075
beantwortet von Heiko075 am 22. Januar 2009 20:39
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Ist denn niemand im Stande die Mutter zuhause zu pflegen? 1. hätte sie das verdient und 2. spart man das Geld fürs Heim. Ich arbeite in nem Pflegeheim und weiß wie die Menschen dort verheizt werden. Es gibt auch private Pflegerinnen die dir die Pflege für einiges weniger anbieten als ein Heim

Kommentar von 3e14b12c3322f8ba850062aca257dc9fsmalltina1960 am 23. Januar 2009 16:58

herzlichen Dank für deine Antwort. Könntest du mir im Raum 45149 Essen vielleicht private Pflegerinnen empfehlen? LG Tina


anonym
beantwortet von tigeroli am 22. Januar 2009 20:34
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Solche spezifischen Fragen solltet Ihr wirklich einem Anwalt stellen. Es gibt da soviele Möglichkeiten der Darstellung, dass hier kaum jemand wirklich hilfreich und vor allem für Euch sicher antworten kann.

Besprecht als erstes die Kosten für die Erstberatung. Die sind verhandelbar. Und die Investition für so ein Gespräch lohnt sich bei einem Fachanwalt auf jeden Fall!


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