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meine kleine Tochter die vorne im kinderwagen saß hat heute im Rossmann eine Creme geklaut.

gefragt von kirschen83 am 09.10.2008 um 21:18 Uhr

Muss ich jetz wirklich 75 euro zahlen und mit einer Anzeige rechnen?Ich könnte ja wirklich nix dafür und es war auch ersichtlich meiner meinung nach das es meine Tochter geklaut hatte.Sowas gemeines.Komischerweise musste ich gar nix unterschreiben und hab auch gar kein wisch mitbekommen.is das dann überhaupt rechtskräftig?Kann ich da wiederspruch einreichen wenn da was vom Staatsanwalt kommt?


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griechesucht
beantwortet von griechesucht am 9. Oktober 2008 21:20
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Da wird nix mehr hinterher kommen. Das Kind ist nicht Strafmündig.

Kommentar von Cbbbcac8a8964b610e4634a700781d12smallhajottka am 9. Oktober 2008 21:20

sehe ich auch so, DH!

Kommentar von 32235e8dd09cd5392a365dc2394abc09smallgriechesucht am 9. Oktober 2008 21:22

Danke schön.

Kommentar von kirschen83 am 9. Oktober 2008 21:29

das kind ist zwar nicht strafmündig aber ich bin ja verantwortlich für sie.sie kann ja noch nich mal richtig sprechen

Kommentar von 0d20326e6155cae6bb2b510bfc2cc01esmallmedic am 9. Oktober 2008 21:44

falsche aussagen, eltern haften für ihre kinder..

Kommentar von maganz am 9. Oktober 2008 21:48

Die Aussagen sind schon richtig. Dem Kind kann man keine Bereicherungsabsicht (Diebstahl) unterstellen. Du hast allerdings nicht gesagt, was eigentlich genau passiert ist. Wenn das Kind etwas nimmt und die Eltern stellen es zurück - wo liegt da das Problem?

Kommentar von kirschen83 am 9. Oktober 2008 22:00

nein ich(und die anderen)haben es erst gemerkt als wir zur tür raus wollten.als der piepser anging.das is das problem

Kommentar von 32235e8dd09cd5392a365dc2394abc09smallgriechesucht am 10. Oktober 2008 23:05

Auf Baustellen vielleicht. Die Straftat hat das Kind gemacht und genau jenes ist strafunmündig. Auch einem Kind kann man nicht JEDE Sekunde auf die Finger schauen.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 9. Oktober 2008 21:21
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Hast du das nicht vor Ort klären können?

Wenn nicht, dann schreib einen Brief an die Zentrale - ich meine sowas kann immer mal vorkommen, dass Kinder etwas greifen.

Nur die Situation von hier aus beurteilen kann kaum einer


medic
beantwortet von medic am 9. Oktober 2008 21:21
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wenn du nichts unterschrieben hast ist das gut.. normal wird ein protokoll erstellt über den vorgang.. irgendwas stimmt da nicht..

Kommentar von kirschen83 am 9. Oktober 2008 21:27

ja ein protokoll wurde ja erstellt aber ohne unterschrift?ich konnts mir nicht mal durchlesen

Kommentar von 0d20326e6155cae6bb2b510bfc2cc01esmallmedic am 9. Oktober 2008 21:45

so lange du nichts unterschrieb hast, sehe ich da kein problem warte erst mal ab..


anonym
beantwortet von hochglanz am 9. Oktober 2008 21:21
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wenn du die Creme nicht trotzdem behalten hast, dann wird auch nichts kommen - jedoch würde ich mein Kind nicht weiter trainieren = warscherz!


anonym
beantwortet von superwetter am 9. Oktober 2008 21:22
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Würde ich einfach in der Filiale morgen nochmal genau abklären- allein, damit du dir keine Gedanken mehr machst. Aber die Antwort vom suchenden Griechen ist rechtlich in Ordnung. Witzige Tochter übrigens ;-)

Kommentar von kirschen83 am 9. Oktober 2008 21:27

ich kann das ja ni in der filiale abklären hab doch hausverbot ha ha(dan hab ich glei noch ne anzeige am hals)


Tremor
beantwortet von Tremor am 9. Oktober 2008 21:22
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Kommentar von 868baa2c8ad94962c8247a89344afb6csmalltobi2000 am 9. Oktober 2008 21:30

finde ich TOp antwort

Kommentar von kirschen83 am 9. Oktober 2008 21:34

danke für den link da bin ich ja irgendwie beruhigt,ich hoffe nur die olle hat auch die wahrheit in das protokoll geschrieben wo ich ja nich ma drüber gucken konnte.man hat richtig gesehen das ihr das zurecht kam in ihrem langweiligen verkäuferinnenleben

Kommentar von 68e74607c15e37d209b335c0c1b7bde4smallTremor am 9. Oktober 2008 21:37

ich würd dir evtl. noch empfehlen einen anwalt einzuschalten. (rechtschutzversicherung?) und nichts unterschreiben und schon gar nichts zu bezahlen

Kommentar von kirschen83 am 9. Oktober 2008 21:42

aber nen anwalt kostet doch hafen geld oder.da kann ich ja dann glei die 75euro bezahlen.ein anwalt will doch bestimmt viel mehr

Kommentar von 68e74607c15e37d209b335c0c1b7bde4smallTremor am 9. Oktober 2008 22:49

wenn du eine rechtschutz-versicherung hast übernimmt diese die kosten. (vorher klären)


PeterA
beantwortet von PeterA am 9. Oktober 2008 21:25
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wie alt ist deine tochter und weiss sie was klauen ist?

Kommentar von kirschen83 am 9. Oktober 2008 21:30

neee das weiss sie nich.die is anderthalb jahre

Kommentar von 65a31f0a12d40d73f98041b273dce952smallPeterA am 9. Oktober 2008 21:38

nun dann schreib auch nicht sie hat geklaut !!!


Zwiebelbrot
beantwortet von Zwiebelbrot am 9. Oktober 2008 21:22
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Widerspruch kann man immer einlegen, wenn dann was kommt! Allerdings solltest Du Dir im klaren darüber sein, das die Polizei oder der Stasstsanwlt sowas immer als Schutzbehauptung auslegt. Denn sowas passiert tag täglich 1000 fach das Babys oder Kleinkinder was "klauen". Verstehste?


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 9. Oktober 2008 21:34
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Weißt Du was... ich glaube Dir diese Geschichte nicht; Deine Tochter ist 1 1/2 Jahre alt und klaut ausgerechnet eine Creme für 75,- Euro ? ... und Du hast Hausverbot bekommen ? Da "stinkt" was gewaltig !

Kommentar von kirschen83 am 9. Oktober 2008 21:39

75 euro soll ich bearbeitungsgebür zahlen!!!!!! die creme war zwischen 5und 10 euro!!!!!!

Kommentar von F90b73b9fcf28ef702dd61d96784e44bsmallblumenfrau am 10. Oktober 2008 14:42

Bearbeitunsgebühr wofür???? Klingt in der Tat seltsam! Nicht die Sache an sich, sondern der Rest!


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