Muss ich jetz wirklich 75 euro zahlen und mit einer Anzeige rechnen?Ich könnte ja wirklich nix dafür und es war auch ersichtlich meiner meinung nach das es meine Tochter geklaut hatte.Sowas gemeines.Komischerweise musste ich gar nix unterschreiben und hab auch gar kein wisch mitbekommen.is das dann überhaupt rechtskräftig?Kann ich da wiederspruch einreichen wenn da was vom Staatsanwalt kommt?

Da wird nix mehr hinterher kommen. Das Kind ist nicht Strafmündig.

Hast du das nicht vor Ort klären können?
Wenn nicht, dann schreib einen Brief an die Zentrale - ich meine sowas kann immer mal vorkommen, dass Kinder etwas greifen.
Nur die Situation von hier aus beurteilen kann kaum einer

wenn du nichts unterschrieben hast ist das gut.. normal wird ein protokoll erstellt über den vorgang.. irgendwas stimmt da nicht..
ja ein protokoll wurde ja erstellt aber ohne unterschrift?ich konnts mir nicht mal durchlesen
medic am 9. Oktober 2008 21:45 so lange du nichts unterschrieb hast, sehe ich da kein problem warte erst mal ab..
wenn du die Creme nicht trotzdem behalten hast, dann wird auch nichts kommen - jedoch würde ich mein Kind nicht weiter trainieren = warscherz!
Würde ich einfach in der Filiale morgen nochmal genau abklären- allein, damit du dir keine Gedanken mehr machst. Aber die Antwort vom suchenden Griechen ist rechtlich in Ordnung. Witzige Tochter übrigens ;-)
ich kann das ja ni in der filiale abklären hab doch hausverbot ha ha(dan hab ich glei noch ne anzeige am hals)

tobi2000 am 9. Oktober 2008 21:30 finde ich TOp antwort
danke für den link da bin ich ja irgendwie beruhigt,ich hoffe nur die olle hat auch die wahrheit in das protokoll geschrieben wo ich ja nich ma drüber gucken konnte.man hat richtig gesehen das ihr das zurecht kam in ihrem langweiligen verkäuferinnenleben
Tremor am 9. Oktober 2008 21:37 ich würd dir evtl. noch empfehlen einen anwalt einzuschalten. (rechtschutzversicherung?) und nichts unterschreiben und schon gar nichts zu bezahlen
aber nen anwalt kostet doch hafen geld oder.da kann ich ja dann glei die 75euro bezahlen.ein anwalt will doch bestimmt viel mehr
Tremor am 9. Oktober 2008 22:49 wenn du eine rechtschutz-versicherung hast übernimmt diese die kosten. (vorher klären)

wie alt ist deine tochter und weiss sie was klauen ist?
neee das weiss sie nich.die is anderthalb jahre
PeterA am 9. Oktober 2008 21:38 nun dann schreib auch nicht sie hat geklaut !!!

Widerspruch kann man immer einlegen, wenn dann was kommt! Allerdings solltest Du Dir im klaren darüber sein, das die Polizei oder der Stasstsanwlt sowas immer als Schutzbehauptung auslegt. Denn sowas passiert tag täglich 1000 fach das Babys oder Kleinkinder was "klauen". Verstehste?

Weißt Du was... ich glaube Dir diese Geschichte nicht; Deine Tochter ist 1 1/2 Jahre alt und klaut ausgerechnet eine Creme für 75,- Euro ? ... und Du hast Hausverbot bekommen ? Da "stinkt" was gewaltig !
75 euro soll ich bearbeitungsgebür zahlen!!!!!! die creme war zwischen 5und 10 euro!!!!!!
blumenfrau am 10. Oktober 2008 14:42 Bearbeitunsgebühr wofür???? Klingt in der Tat seltsam! Nicht die Sache an sich, sondern der Rest!
sehe ich auch so, DH!
Danke schön.
das kind ist zwar nicht strafmündig aber ich bin ja verantwortlich für sie.sie kann ja noch nich mal richtig sprechen
falsche aussagen, eltern haften für ihre kinder..
Die Aussagen sind schon richtig. Dem Kind kann man keine Bereicherungsabsicht (Diebstahl) unterstellen. Du hast allerdings nicht gesagt, was eigentlich genau passiert ist. Wenn das Kind etwas nimmt und die Eltern stellen es zurück - wo liegt da das Problem?
nein ich(und die anderen)haben es erst gemerkt als wir zur tür raus wollten.als der piepser anging.das is das problem
Auf Baustellen vielleicht. Die Straftat hat das Kind gemacht und genau jenes ist strafunmündig. Auch einem Kind kann man nicht JEDE Sekunde auf die Finger schauen.