Meine Kinder wollen zu mir ziehen. Kann ich das Sorgerecht beantragen?
Hallo zusammen.
Vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich lebe seit August 2010 von meiner Frau getrennt.
Meine Kinder habe ich jedes Wochenende von Freitag bis Meistens Sonntag Mittag. Sie sind sehr gerne bei mir, da sich Ihre Mutter nicht wirklich gut (in meinen Augen) um sie kümmert. Meine Töchter sind 5 und 8 Jahre alt und haben schon des öfteres gesagt, das sie bei mir leben wollen, da Ihre Mutter immer nur mit Ihren Ausländischen Freunden am Chatten ist und kaum Zeit für sie aufbringt.
Sie arbeitet zwar 5 Tage die Woche (so wie ich), aber in Ihrer Freizeit ist sie lieber im Internet. Die Kinder sehen sie nur ca 1,5 Tage die Woche!!!
Ihre Mutter fliegt lieber nach Marokko, als sich um neue Kleidung etc zu kümmern und jammert dann rum das sie nie Geld hat.
Ich habe seit einigen Wochen eine neue Partnerin die zwar 10 Jahre jünger ist als ich, aber auch zwei Kinder hat. Somit wäre gewährleistet, das meine Kinder gut betreut sind wenn ich arbeiten bin. Sie lieben sie abgöttisch,fasst wie eine Ersatzmutter.
Ich möchte nur das Beste für meine zwei Mädels.
Wie stehen die Chancen, das ich das alleinige Sorgerecht als Vater bekomme? Es tut auch ungemein weh, wenn die eigenen Kinder sagen, das sie nicht bei Ihrer Mutter bleiben wollen. Sie will das Sorgerecht natürlich nicht aufgeben.
Ich hoffe das mir da jemand Auskunft geben kann.
Mfg Tobias
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Sicher geht das. Stell über deinen Anwalt einen Antrag beim zuständigen Gericht. Die Kinder sollten vom Gericht auch befragt werden
Logisch will sie das Sorgerecht nicht aufgeben, dann bekommt sie keinen Unterhalt mehr.
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Versuche, Buch zu führen, wann deine Exfrau ihre Kinder vernachlässigt. Das wirst du bei einer Gerichtsverhandlung brauchen.
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Sprich mal mit deiner Ex Frau darüber, mach ihr klar, dass deine Mädels sich durch ihr Verhalten vereinsamt fühlen. Erkläre ihr die Situation mit deiner neuen Partnerin und bring ihr einfach schonend bei, dass es zum Wohle der Beiden währe, da sie somit eine "Ganze" Familie hätten. Sag ihr auch, dass sie jederzeit willommen ist und ihre beiden Töchter zu jederzeit besuchen kann. Kinder sollten genügend Freiraum haben ihr Kindesdasein ausleben zu können. Weiters würde ich dir empfehlen, dich mit deiner Ex Frau mal sehr Tiefgründig und in aller Ruhe zu unterhalten, warum sie ihre Kinder vernachlässigt, weshalb sie dauernd im Internet surft. Um zu vergessen?? Was?? Vielleicht braucht sie einfach mal eine psychologische Unterstützung??.......Sag ihr,dass du und deine Partnerin bereit währet, einstweilen die Kinder bei euch aufzunehmen, bis sich das Verhalten geklärt hat. Und, sollte es keine Besserung geben, du eben um das Sorgerecht anfechten würdest. Aber bitte, sprecht nie negativ mit den Mädels über ihre Mutter, erklärt ihnen einfach, dass ihre Mama ein Problem hat und hetzt sie nicht gegen sie auf, sondern erzieht sie weiterhin harmonisch und allen Fragen mit ehrlichen Antworten. Das ist der Grundstein für ein späteres glückliches Leben.
Kommentar von Einfachich1907 17.04.2011Mit Ihrt kann ich leider nicht reden. Ist Sinnfrei. Sie hat mir vorhin sogar mit der Polizei gedroht.(mir egal)
Die Kinder halte ich total da raus. Ich rede nicht schlecht über Ihre Mutter.Im Internet surft sie nur, weil sie schon immer Auswandern wollte. Vielleiht sucht sie da ja nen Mann. Warum war sie sonst n Marokko.
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Die Sache ist nicht so ganz einfach. Wenn es erstmal ein gemeinsames Sorgerecht gibt, sind die deutschen Familiengerichte immer sehr bemüht, dieses beizubehalten.
Die Mutter Deiner Kinder müsste schon ein gravierendes Fehlverhalten an den Tag legen, damit ihr das Sorgerecht entzogen wird.
Aber Dir geht es wohl eher um das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil des Sorgerechts und gibt dem Sorgeberechtigten das Recht, den Wohnort und die Wohnung des Kindes zu bestimmen.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann auf Antrag vom Sorgerecht getrennt werden wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Es gibt also trotz gemeinsamer elterlicher Sorge die Möglichkeit, ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht für nur einen Elternteil festzulegen. So können die Elternteile das gemeinsame Sorgerecht ausüben, auch wenn nur ein Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Ohne gesonderte Festlegung, haben gemeinsam sorgeberechtigte Eltern immer gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Vor allem wenn die Gefahr besteht, daß ein Elternteil das Kind gegen den Willen des anderen Sorgeberechtigten ins Ausland bringen könnte, wird dem Antrag auf Trennung von Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht durch das Familiengericht entsprochen.Du solltest Dich dahingehend mal von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen.
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Du kannst auf deiner Gemeinde oder bei Vormundschafts-Behörde einen Antrag ausfüllen. Ich weiss zwar nicht, wie das bei euch in Deutschland ist, aber vielleicht gar nicht anders, wie bei uns.
Die Möglichkeit besteht in deinem Fall sehr gut.
Denn wenn es wieder zu einem Gerichtstermin kommt, will der Richter erst von der Mutter sehen, ob sie die nötigen finanziellen Möglichkeiten hat, ihre Töchter genügend zu ernähren, zu unterhalten und auch mit ihnen was zu unternehmen.
Dasselbe wirst du tun müssen. Aber du bist im Vorteil, das du eine neue Frau gefunden hast, die bei dir lebt und diese auch Kinder haben. Alle werden dann eine Aussage machen müssen.
Am Schluss wird der Richter noch deine Kinder befragen, wo sie lieber sein wollen, bei der Mama oder beim Papa.
Und das hat dann am meisten Gewicht.
Aber bis zu einem Gerichtstermin kommen wird, wird wohl deine Ex-Frau den Kindern lügen auftischen, das alles besser wird, sich ab dieser zeit auch mehr um sie kümmern, damit die Kinder das Gefühl bekommen, das es wirklich besser wird. Und falls deine Ex-Frau merkt, das dies mit ihren kurzfristigen Bemühungen nicht fruchtet, wird sie vielleicht den Kindern gar drohen. Wenn sie rabiat ist, gar prügel verteilen oder androhen, das es Prügel gibt.
Ich kenne deine Frau nicht, das ist jetzt nur eine von vielen Möglichkeiten.
Aber ich will mich hier kurz fassen.
Ja, es ist sehr wohl möglich, das du die Kinder unter deiner Obhut bzw. das Sorgerecht kriegen kannst. Das wird aber ein langer, steiniger und schmutziger Weg werden. Wo alle gefordert werden. Dich, deine neue Freundin, deren Kinder und ganz besonders deine Kinder.
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Besprich das mit deinem Anwalt, er soll das beantragen, die Kinder müssen dazu gehört werden. Im Vordergrund steht das Kindeswohl. Die Chancen für das Aufenthaltsbestimmungsrecht , allenfalls auch das alleinige Sorgerecht, stehen nicht schlecht für dich.
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Hallo einfachich1907..
Du könntest das Jugendamt einschalten. Das was du aber hier erzählst, interessiert die nicht im geringsten. Sie würden gezielte und "versteckte Fragen" an deine Kiddies stellen. Mit dieser Methode, bringen sie vieles ans Licht... Wenn das JA auch deiner Meinung ist, wirst du das Sorgerecht übernehmen können.
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Hallo Tobias :-)
Ich bin selber Scheidungskind und habe nach der Trennung bei meiner Mutter gelebt. Mein Bruder hingegen ist bei meinem Papa geblieben (mein Vater hatte meine Mutter erpresst). Mein Vater ist dann nach Norwegen abgehauen und mein Bruder ist zu unseren Großeltern und ist dann aber irgendwann abgehauen, weil es ihm dort nicht besonders gut ging.
Er hat von sich aus gesagt, dass er weg will von dort - das ist ganz wichtig! - und wurde auch nicht so toll behandelt.
Das, was du erzählst, und die Entscheidung deiner Kinder, dass sie zu dir wollen, klingt schon sehr viel versprechend.
Wir sind zum Jugendamt gegangen, haben dort alles geschildert, worauf hin alles in die Wege geleitet wurde für den Sorgerechtsantrag.
Die Frau, die uns beraten hat, hat sich die Umstände angehört und meinen Bruder ein bisschen befragt, bis sie sicher war, dass er wirklich zu uns will. Die haben da auch in der Regel ein Feingefühl für.... die hatte einmal mit meinem Bruder allein geredet, als unsere Großeltern dann dabei war, hat er sich nicht getraut zu sagen, dass er weg will. Aber im Einzelgespräch hat er es dann nochmal betont und dann ging das alles los :-)
Ich würde vorschlagen, du gehst auch mal zum Amt. Vielleicht erstmal anrufen und dann wird man dir schon sagen, ob du die Mädels gleich mitbringen sollst oder erstmal ein Einzelgespräch geführt werden sollte...
Sooo genau kenn ich mich jetzt nämlich auch nicht aus, lass dich von einem Fachmann beraten! Aber es klingt eigentlich recht vielversprechend, würde ich sagen...
Mein Bruder wohnt heute übrigens bei uns - das Sorgerecht haben wir noch nicht, mein Vater in Norwegen ist einfach blöd und kümmert sich nicht - aber auch ohne Sorgerecht darf er sogar offiziell bei uns wohnen! Wie gesagt - einfach mal in Ruhe beraten lassen :-)
Liebe Grüße :)
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ich denke mit 5 und 8 ist man schon alt genug, dass man sagen kann wo man gerne leben möchte. ich würde mich an einen anwalt wenden und der wird die kinder sicherlich auch befragen, was sie wollen und wenn sie sagen lieber bei dir und du dann noch genauestens schilderst, wie es bei der mutter ist und das sie sich selten kümmert, sollte das schon möglich sein.
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Hallo,
ich kenne diese Geschichte von meinem Onkel. Die hatten genau das gleiche Problem. 2 Maedchen mussten mit zur Mutter u. dem boesen Stiefvater. Beide Maedels wurden auch noch schlecht behandelt u. eine musste sogar in psych. Betreuung. Leider denken wirklich die meisten, dass die Kinder bei den Muettern besser aufgehoben seien. Was ein Trugschluss. Mit 14 Jahren koennen die Kinder selber u. frei entscheiden bei wem sie wohnen wollen u. duerfen dann umziehen. Bei juengeren Kindern ist entweder abzuwarten, oder aber das Jugendamt kontaktieren. Die sind gar nicht so schlimm wie alle immer abhetzen. Die wollen eigentlich schon das beste fuer die Kinder. An deiner Stelle wuerde ich einen Termin mit dem Jugendamt machen u. die Kinder mitnehmen. Die pruefen die Situation u. die Familiensituation. Ich wuensche euch viel Glueck.
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such dir einen anwalt und versuch dein glück! das ist es allemale wert!
Kommentar von Einfachich1907 17.04.2011Den habe ich schon. Der begleitet mich durch die Scheidung. Nur vorhin ist es mit ihr eskaliert. Sie hat mich verlassen und macht mir Vorwürfe. Wo ich halt bedenken habe ist, das meine Kinder noch so klein sind. Ob ich überhaupt eine CHance habe die Kinder zu bekommen.
So lange die Kinder bei ihr wohnen, hat sie Anspruch auf Kindesunterhalt. Mit dem Sorgerecht hat das nichts zu tun. Ich glaube auch nicht, dass die 5jährige vom Richter befragt wird, die 8jährige schon.