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Meine Katze hat in der Tierarztpraxis einen Schaden verursacht

gefragt von ilands am 12.11.2008 um 9:29 Uhr

Bei meinem Tierarztbesuch im Sommer hat meine Katze heftig auf den Tierarzt in der Praxis reagiert und ist vom Behandlungstisch gesprungen. Trotz meines Einwandes man möge die Katze kurz in Ruhe lassen, sie kommt dann freiwillig zu mir, wollten der Tierarzt + Helfer sie einfangen. Dabei ist eine Flasche die auf einem Nebentisch stand kaputt gegangen. Der Tierarzt verlangte damals 20 € Schadenersatz, die ich auch bezahlt habe. Heute habe ich eine Rechnung über 188 € für diese Flasche bekommen!! Was kann ich tun - solche Dinge haben doch nichts auf dem Tisch zu suchen, sie standen ja von einer vorherigen Behandlung noch da.


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zahraa
beantwortet von zahraa am 12. November 2008 09:31
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der tierarzt müsste normalerweise wissen das tiere anders sind als menschen.und das sie heftier reagieren und das da was zu bruch geht ist auch normal.unverständnis für den tierarzt. bezahl erstmal nicht und erkundige dich doch mal ob das alles in ordnung ist was der macht.

Kommentar von Dd632432270339099daa2ce7bdf2ecafsmalldoddo am 12. November 2008 09:37

Ich habe mich bei meinem Tierarzt soeben telefonisch erkundigt und folgende Antwort erhalten: Das unvorhersehbare Verhalten von Tieren in der Praxis gehört zum Berufsrisiko des Tierarztes , ebenso Bissverletzungen , und dafür kann nicht der Tierhalter haftbar gemacht werden. Tierärzte sind meist gegen solche Fälle versichert.

Kommentar von 0dcb9f33d9edd2433ee47ac297839ee2smallBiggi2000 am 12. November 2008 09:38

So sehe ich das auch. DH

Kommentar von 45502f6b02563050eedcc750e383a0ffsmallzahraa am 12. November 2008 09:40

dann ist es reine abzocke was der arzt macht.

Kommentar von Simple_avatar10smallKumani am 12. November 2008 09:48

Sorry, wenn ich mich hier einfach rein quetsche aber es ist so das DU zu 100% NICHT haftbargemacht werden kannst! Ich habe bei einem Tierarzt gearbeitet als Tiermedizinischefachangestellte und musste auch sowas schon mitbekommen. Bisse und auch Schäden. Der Tierarzt haftet selber für solche "Unfälle" sprich ist VERSICHERT also würde ich an deiner stelle ganz schnell wiederspruch einreichen und dir einen Anwalt suchen. Der Arzt denkt natürlich das du keine Ahnung hast und daher dich abzocken kann. Also DU bist im RECHT!

Kommentar von 73d8c0f79cf5ca93f287806655998330smallmoccajoghurt am 12. November 2008 09:39

owned @ tierarzt DH

Kommentar von 08b03e3b0655dd59086a89bded551dd2smallEselin am 12. November 2008 09:43

@ doddo: gute Idee - für dich ein DH dafür


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 12. November 2008 09:30
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Nicht zahlen. Rechtsanwalt. Es war eine unfähige Behandlung, bzw. deren Ansatz... Er hat schließlich eine Art Aufsichtspflicht für seine Patienten. Ferner hat er sein Equipment in entsprechnder Entfernung aufzustellen, wo er , sein Personal und auch die Patienten sicher vor Schäden, gleich welcher Art sind.

Fordere die gesamte Kohle zurück. Sei es auch nur um die Ehre !

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 12. November 2008 09:30

zustimm

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 12. November 2008 09:31

Bei 188€? Erstmal anders versuchen


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 12. November 2008 09:30
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was hast du für einen merkwürdigen Tierarzt? schon die 20 Euro waren nicht nötig;

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 12. November 2008 09:34

Kurz und bündig. So isses.


hoppelpoppel
beantwortet von hoppelpoppel am 12. November 2008 09:30
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ich würde die ansprüche einfach zurückweisen. genausso wie du es oben geschildert hast. sollen sie doch zum anwalt gehen...fraglich, ob sie es machen, für den preis. und dann: tierarzt wechseln ;)


anonym
beantwortet von allesist am 12. November 2008 09:31
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Du kannst nicht für die Fehler deiner Katze zur verantwortung gezogen werden. Der Tierartzt der Praxis sollte eigentlich wissen wie man mit Tieren umgeht - und wenn er sie jagt sodass sie noch hecktischer herumrennt und alles zerstört, ist er daran schuld.


zaubermaus036
beantwortet von zaubermaus036 am 12. November 2008 09:30
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Frag mal bei deiner haftpflichtversicherung nach, denn katzen sind da mitversichert. Läßt sich dann vielleicht schon schnell klären.

Kommentar von 08b03e3b0655dd59086a89bded551dd2smallEselin am 12. November 2008 09:34

War auch mein Gedanke.

Kommentar von Simple_avatar9smallseehasenbraut am 12. November 2008 09:49

warum sollte mal wieder eine versicherung für die blödheit von einem anderen bezahlen. das war eindeutig die unfähigkeit des TA. Soll sein kram doch wegräumen bevor eine katze jagen will.


MikeMolto
beantwortet von MikeMolto am 12. November 2008 09:31
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Ich denke, das das der Tierarzt bezahlen muß. Du hast ihn ja darauf aufmerksam gemacht, dass er dem Tier etwas Ruhe lassen soll. Außerdem sollte die Praxis versichert sein, denn solche Schäden kommen bestimmt sehr oft vor. Ich würde das Geld nicht bezahlen.


mcchris
beantwortet von mcchris am 12. November 2008 09:32
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Der Tierarzt wird wohl Versichert sein, NICHT ZAHLEN.


Kapstadt
beantwortet von Kapstadt am 12. November 2008 09:33
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Wenn Du sofort Schadenersatz geleistet hast dann frage ich mich allen Ernstes, was der Tierarzt jetzt noch von Dir will. Eine Quittung hast du ja bestimmt nicht gefordert oder erhalten, oder ? Gab es evtl. die Tierarzthelfern als Zeugen ? Was war in der heruntergefallenen Flasche drin und aus welchem Material war sie ? Kristall ? Das ist aber eine komische Sache !!!


juezi
beantwortet von juezi am 12. November 2008 09:33
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wenn mich nicht alles täuscht, sind Katzen z.Z. noch über die Haftpflcht versichert. Aber, was Du da berichtest, würde ich nicht bezahlen, auch ein Tierarzt hat sorgfaltpflicht, und man lässt keine zerbrechlichen Gegenstände rumstehen. Tiere sind halt unberechenbar.


Melina79
beantwortet von Melina79 am 12. November 2008 09:36
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Das würd ich auch nicht bezahlen. Für solche fälle wird der Tierarzt versichert sein. Find das ne ziemliche Frechheit von ihm.


myzyny03
beantwortet von myzyny03 am 12. November 2008 09:36
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nach meiner meinung ist mit dem behandlungshonorar auch das betriebliche risiko des tierarztes abgedeckt, sodass er kein recht hat, schadenersatz zu verlangen, schon alleine deshalb, weil der schaden ja offensichtlich durch sein eigenes fehlverhalten verursacht wurde. es ist nun mal so, das die tiere beim arzt nervös sind. rede noch mal mit ihm, sage, du bezahlst nichts mehr, zur not zum anwalt!


Topismama
beantwortet von Topismama am 12. November 2008 09:39
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Du hättest diese 20 € nicht bezahlen sollen sonder hättest es über deine privathaftpflicht laufen lassen sollen da sind nämlich katzen mitversichert weiß kaum jemand ist aber so hast du denn eine quittung über die 20€?????


anonym
beantwortet von zetix am 12. November 2008 09:46
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Ich glaube, die Tierazrtpraxen sind gegen sowas pflichtversichert. Frag doch einfach mal telefonisch bei deren Berufsverband nach, wie es da mit so einer Versicherung bei Tierarztpraxen allgemein aussieht ?


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 12. November 2008 09:31
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Schwieriger Fall.
Ich würde erstmal den Tierarzt wechseln und meistens zahlt das die Versicherung.
Laß dir ne genaue Kostenaufstellung geben und gehe mal zur Verbraucherzentrale (ich will hier nicht gleich mit nem Anwalt kommen, da 188€ sehr gering ist)

Kommentar von ananasie am 12. November 2008 10:52

sie ist im recht, ich würds drauf anlegen, dass der tierarzt zum anwalt geht. wenn der den prozess verliert zahlt er nämlich auch. und das is ziemlich sicher!


Topismama
beantwortet von Topismama am 12. November 2008 09:49
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geht dem doc seine praxis so schlecht dass er sich seine kohle ergaunern muss???? wat is denn dat für ne type da würd ich aber auch nicht mehr hingehen frag doch mal beim tierärtze verband nach ob das überhaupt zulässig ist wat der kollege treibt


MrCharly
beantwortet von MrCharly am 23. November 2008 12:14
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Meine Katze hat der Tierärtin die Kralle durch die Oberlippe gehauen, so dass sie an der Rückseite herausgekommen ist. Nur durch mein schnelles Eingreifen (Katzenbeinchen festgehalten und Kralle vorsichtig herausgezogen) konnte schlimmerer Schaden bei der Ärztin verhindert werden. [Sie wollte das Tier drehen um die Unterseite anzuschauen. Ich sagte ihr, dass das das Tier nicht mag. Sie solle vorsichtig sein.] Sie reinigte die Wunde mit Alkohol. Damit war die Sache erledigt. Keine Schmerzensgeldforderung o.ä.!!


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