ich habe seit letzten jahr einen garten und der stellvertretende vorsitzende vom gartenvorstand sagte ich könne es so lassen.Jetzt soll ich sie doch verkleinern....leider habe ich nichts schriftliches...muß ich es tun? kann ich irgendwo eine genehmigung beantragen das ich es stehen lassen kann?

Hier wäre es schon sehr hilfreich, wenn man das Baureglement der Schreberanlage kennen würde. Wo kein Kläger, da kein Richter. Es hört sich allerdings so an, dass du deinn Kläger gefunden hast. Es leben die Paragraphen auch im Schrebergarten und der Freizeit..
Hallo, ich habe im Augenblick so etwas auch am Hals.Das Bauamt war auch bei mir,nur sind wir kein KLV.Also jetz zu Deiner Frage.Normalerweise mußt Du verkleinern,aber es gibt auch Ausnahmen.Das Bauamt läßt sich auch auf Kompromisse ein.Wenn Du selbst nicht gebaut hast,kann Dir nur der Verein aus der Patsche helfen in dem er dem Bauamt einen Deal anbietet.Sollten andere auch größere Lauben haben ist es für Dich besser da dann gemeinsam gegen das Bauamt und deren Paragraphen vorgehen kann.Gegen einen § gibt es einen gegen §.
Laubengröße incl. Überdachung (Vordach) maximal 24qm. Steht in den Kleingartensatzungen drin.

Solange du, wie du schreibst, nichts schriftliches vom Gartenvorstand hast, brauchst du die Laube auch nicht verkleinern.
Am besten schaust du dir die Satzung des Gartenvereins an, dort sollten die Vorschriften alle drin stehen

Du bist an die Satzung des Vereins gebunden.Weitere Auskunft kann Dir das Bauordnungsamt geben.Ich habe mal gehört,dass der umbaute Raum nicht größer als 30 m3 sein darf,genaues weiß ich aber nicht.