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meine gartenlaube ist 26,25 qm groß muß ich sie verkleinern ?

gefragt von pit1206 am 08.03.2008 um 10:35 Uhr

ich habe seit letzten jahr einen garten und der stellvertretende vorsitzende vom gartenvorstand sagte ich könne es so lassen.Jetzt soll ich sie doch verkleinern....leider habe ich nichts schriftliches...muß ich es tun? kann ich irgendwo eine genehmigung beantragen das ich es stehen lassen kann?

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gartenlaube x 23

solf1
beantwortet von solf1 am 8. März 2008 10:47
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Hier wäre es schon sehr hilfreich, wenn man das Baureglement der Schreberanlage kennen würde. Wo kein Kläger, da kein Richter. Es hört sich allerdings so an, dass du deinn Kläger gefunden hast. Es leben die Paragraphen auch im Schrebergarten und der Freizeit..


szuki
beantwortet von szuki am 3. Mai 2008 09:58
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Hallo, ich habe im Augenblick so etwas auch am Hals.Das Bauamt war auch bei mir,nur sind wir kein KLV.Also jetz zu Deiner Frage.Normalerweise mußt Du verkleinern,aber es gibt auch Ausnahmen.Das Bauamt läßt sich auch auf Kompromisse ein.Wenn Du selbst nicht gebaut hast,kann Dir nur der Verein aus der Patsche helfen in dem er dem Bauamt einen Deal anbietet.Sollten andere auch größere Lauben haben ist es für Dich besser da dann gemeinsam gegen das Bauamt und deren Paragraphen vorgehen kann.Gegen einen § gibt es einen gegen §.


wauwie
beantwortet von wauwie am 8. März 2008 13:58
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Laubengröße incl. Überdachung (Vordach) maximal 24qm. Steht in den Kleingartensatzungen drin.


Lola60
beantwortet von Lola60 am 8. März 2008 10:49
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Solange du, wie du schreibst, nichts schriftliches vom Gartenvorstand hast, brauchst du die Laube auch nicht verkleinern.

Am besten schaust du dir die Satzung des Gartenvereins an, dort sollten die Vorschriften alle drin stehen


dragon100
beantwortet von dragon100 am 8. März 2008 10:49
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Du bist an die Satzung des Vereins gebunden.Weitere Auskunft kann Dir das Bauordnungsamt geben.Ich habe mal gehört,dass der umbaute Raum nicht größer als 30 m3 sein darf,genaues weiß ich aber nicht.


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