Meine Freundin will für einige Monate in meine Wohnung zu ziehen, bis sie was hier in der Stadt gefunden hat. Kommt von weit weg. Muß ich den Vermieter informieren? Wohl ja, aber kann er auch die Miete erhöhen? Sie verbräuchte ja konkret nur Kaltwasser extra auf Hauses Kosten. Soll ich dem Vermieter ein Angebot machen, bin bereit etwas mehr an Miete zu zahlen. Wieviel 10 oder 20 €/Monat? Oder ist es für ihn hinnehmbar / aktzeptabel, daß das so läuft ohne Extra-Geld. An sich finde ich den Eigentümer in Ordnung. Wie gehe ich vor? Danke
Du bist sehr ehrlich. Weißt Du wieviel ihren Freund/Freundin unangemeldet bei sich wohnen lassen, ohne dass der Vermieter es weiß?
Lass es doch erstmal als "Besuch" und warte ab! Vielleicht findet sie schnell eine Wohnung, dann ist der ganze Wirbel umsonst.
Besuch auch über mehrere Wochen ist erlaubt und muss dem Vermieter nicht mitgeteilt werden!

Sprich mit ihm.
Luise am 5. März 2008 00:35 DH. Finde ich auch.
Melden musst Du es ihm. Da die Dame länger bleibt, muss sie sich auch amtlich melden. Das würde der Vermieter, glaube ich, mitbekommen. Er kann nur dagegen sein, wenn die Wohnung mit z.B. nur 16m2 zu klein ist. Manchmal gibt es auch Sonderregelungen in den Mietverträgen.
Höhere Miete? Nö. Auf keinen Fall. Auch wenn er mit einer höheren Abnutzung argumentiert. Renovieren musst eh meist Du. Aber Du solltest die Vorauszahlung für die Nebenkosten anheben. Rechne das durch und besprich es mit dem Vermieter. Sonst muss er ja für Dich das Geld vorstrecken. Sage ihm auch, wie lange die Freundin voraussichtlich bleiben wird.
Igor Myroshnichenko am 5. März 2008 01:03 Bei unserem Vermiter (kein Privatvermieter) würde ich zu 98% sagen, die hätten es nicht gemerkt, wenn ich eine Person bei mir wohnne gelassen hätte. Meine Sxchwester mit meinem Schwager wohnten bei uns mehr als 1 Monat, weil sie auch eine Wohnung gesucht haben. Es hat sich kein Beschwert. Alle Nachbarn wussten, dass sie bei uns wohnen, der Vermieter hat sich nicht gemeldet. Vorteil, wenn der Vermiter nicht in der nähe wohnt.
Sender am 5. März 2008 01:10 Wenn Deine Schwester und Dein Schwager kein Wasser verbrauchen, dann kann es Deinen Nachbarn ja auch egal sein...
Dr Love am 5. März 2008 07:33 was interessiert denn die nachbarn der wasserverbrauch?
es gibt doch in jeder wohnung wasseruhren und der verbrauch wird tropfengenau abgerechnet!
Wieselchen1 am 5. März 2008 07:51 Und der Müll auch, genauso wie der gemeinsame Strom, Grundsteuern (werden bei uns pro Person abgerechnet) usw....
Sorry, DrLove, aber da bin ich echt egoist, denn andere sehen das auch nicht so großzügig. Mein Sohn wurde vom ersten Tag der Geburt an als vollwertiges Mitglied im Haushalt in alle Nebenkosten mit eingebunden. Und ich soll die Füße still halten, wenn jemand über Monate hinweg noch eine erwachsene Person mit in seinen Haushalt nimmt?
Grundsteuern können doch nicht nach Personen abgerechnet werden! Das sind keine Verbrauchskosten! Aber nicht in jeder Wohnung gibt es Wasseruhren. Und Tropfengenau gehen Wohnungswasserihren bestimmt nicht. Die können bis zu 30% abweichen
Besuch kann ich über mehrere Wochen aufnehmen, ohne dass ich es dem Vermieter melden muss!
Wenn es länger als 3 Monate dauert, dann muss es dem Vermieter gemeldet werden!
Wenn sie länger als 3 Monate bleibt mußt du es dem Vermieter mitteilen. Die Miete kann sich dadurch nicht erhöhen, sondern höchstens die Nebenkosten, aber auch nur wenn nach Personen abgerechnet wird. Ansonsten hast du entweder einen Wasserzähler, der dies berücksichtigt oder es wird nach Quadratmeter umgelegt. Wenn sie sonst keine Wohnung hat, muß sie sich aber beim Einwohnermeldeamt ummelden. Wenn sie vorher bei den Eltern gewohnt hat und es nur ein paar Wochen sind muß sie das aber auch nicht unbedingt tun
Du bringst es auf den Punkt!
Warum mehr Miete? bekommst du dann auch mehr Wohnfläche?
Luise am 5. März 2008 00:35 Pauschal-Wasserkosten sind oben erwähnt. Dazu kommt dann die entsprechende Kanalgebühr. Finde es super-fair, das zu melden.
Wieselchen1 am 5. März 2008 07:51 DH, Luise!
Kanalgebühr? Die ist in den Wasserkosten immer enthalten. Du wirst wohl keinen Liter Wasser ohne Abwassergebühr kaufen können. Zusätzliche Abflüsse werden ja eh nicht erfaßt

Welche Kosten pro Person umgelegt werden, sollte eigentlich in Deinem Mietvertrag stehen. Oder in der Nebenkostenabrechnung?
Diese Kosten können sich natürlich erhöhen.
Solange Deine Freundin noch bei Dir zu Besuch ist (Ummeldung - auch beim Amt? - etwa nach 8 Wochen erforderlich, oder weiß es jemand genauer???), brauchst Du sie auch nicht ummelden/anmelden/demVermieterBekanntgeben.
Sender am 5. März 2008 00:52 Ich stelle gerade fest: es sind doch eher 4 Wochen, bis zu denen man noch von Besuch ausgehen kann...
es gibt keine verbindliche Zeitspanne (steht ja auch so in deinem Link). Ab 3 Monaten gehen die gerichte aber davon aus, daß es sich auf keinen Fall mehr um Besuch handelt

Putze, erst mal meine Hochachtung für deine Ehrlichkeit! Es ist einfach nur fair, wenn deine Cousine mitgemeldet wird und sich an den Nebenkosten beteiligt.
Ich musste damals bei meinem Lebenspartner mit ihm einen Untermietvertrag abschließen, den die Wohnungsbaugesellschaft vorbereitet hatte. Nebenkosten wurden angeglichen und es wurde eine monatliche zusätzliche Gebühr von 20,-- erhoben, wegen dem "größeren Verwaltungsaufwand". Es ist auf jeden Fall bezahlbar.
wenn der Lebenspartner miteinzieht muß man keinen Untermietvertrag abschließen! Das ist vollkommen ungesetzlich. Eine erhöhte Verwaltungsgebühr ist auch nicht tollerierbar, da hierdurch kein höherer Aufwand entsteht als wenn man mit dem Partner gleichzeitig eingezogen wäre. Verwaltungskosten sind nicht umlegbar!!!!
Wieselchen1 am 5. März 2008 15:14 Na klar, und wenn es die einzige Möglichkeit ist, mit deinem Partner in eine Wohnung zu ziehen, klagst du dagegen und hast gar keine Wohnung? Damals war es so und für 20 € mehr im Monat macht keiner ein Fass auf.
ich würde es dem vermieter sagen und ihm die situation schildern das er weiß das sie nur ein paar monate da ist