^Meine Freundin wurde letzte Woche von einem privaten Arbeitsberater bleidigt. Sie sehe wie eine Schlampe aus! Welche Rechte hat sie trotz HARTZ IV.
Oh je! Also erstmal: sie hat alle Rechte, trotz Hartz IV. Sie kann ihn natürlich anzeigen wegen Beleidigung, aber da wird vermutlich Aussage gegen Aussage stehen, da sie ja keinen Zeugen hat. Ganz schöne Frechheit würd ich sagen!
Angeblich hat er das bei anderen Frauen auch schon gemacht!

Erstmal hat das Einkommen nichts mit den Rechten zutun und zweitens,
wird sie da ohne Beweise nichts machen können.
Die Leute sind eben Arschlöcher da.
Mehr als dieses Schimpfwort...

Die Aussage des privaten Arbeitsvermittlers ist auf jeden Fall eine Beleidigung i.S.d. § 185 StGB, egal was vorgefallen ist. So geht man einfach nicht mit Menschen um. Wenn Zeugen da sind auf jeden Fall Strafanzeige erstatten.
Ansonsten bei der Agentur für Arbeit Dienstaufsichtbeschwerde einlegen. Ein solches Verhalten muss Public gemacht werden.
Zwei Ebenen:
Die Aussage ist eine Beleidigung für die der Berater angezeigt oder bei seinem Chef angeschwärzt werden könnte.
Wenn der Berater nicht gerade ein Vollidiot ist hat er wohl ein Grund für so eine Aussage. Manche Menschen wollen es einfach nicht kapieren, wenn man ihnen freundlich sagt: "Ihre Kleidung ist aus Gründen xyz nicht geeignet wenn Sie diesen Job bekommen wollen". Nur mal als Anregung zum Nachdenken.
Was nicht heißen soll, dass man den Inhalt als Beleidung rüberbringen muss.
Ich nehme an, dass du mit Hartz IV eigentlich Arbeitslosengeld II meinst.
Die Bezieher von Arbeitslosengeld II haben die gleichen Rechte, wie jeder andere Deutsche Staatsbürger auch.
Sprich, Sie kann eine Anzeige wegen Beleidigung schalten.
Die Würde des Menschen ist unantastbar und das hat mit Hartz IV nicht das geringste zu tun!
Auch der private Arbeitsberater hat einen Vorgesetzten! Also antreten und die Sachlage schildern! Gruß Dieter

Hat sie Zeugen? Wenn nicht, kann sie sich das Kompliment an die Mütze stecken! Da steht Aussage gegen Aussage und da kommt auch für einen Hartz IV Empfänger, der übrigens ebenso seine Rechte hat, wie jeder andere auch, nix bei raus!

sollte ihm eine reinhauen.dann hat er auch keine zeugen
hat nix mit harz4 zu tun das macht man einfach nicht,soll mit ihm reden und evtl.über eine anzeige wegen beleidigung nachdenken,aber was ist denn im vorfeld vorgefallen????

Wenn sie dafür Zeugen hat, anzeigen. Ansonsten Dienstaufsichtsbeschwerde - weiß aber nicht, ob das bei privaten Arbeitsvermittlern zieht.
Nur weil mann Hartz 4 empfänger ist , muss man sich nicht alles gefallen lassen. Ich würde mich bei dem Vorgesetzten beschweren oder einen Anwalt einschalten. Wir sind doch kein FREIWILD!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Sie war ganz normal und sauber angezogen. Sie trägt nicht mal Turnschuhe, sondern Ballerinas.
Er hat sie gefragt, ob sie schon mal geschieden war, sie antwortete darauf, was das ihn angehen würde! Dann bezeichnete er sie einfach mir nichts dir nichts als Schlampe.

Ehe man die Frage beantwortet sollte man wissen was vorgefallen ist. Sonst ist es subjektiv.