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Meine Freundin wurde von einem privaten Arbeitsberater beleidigt. Was kann Sie machen?

gefragt von zitscherle am 17.06.2009 um 11:28 Uhr

^Meine Freundin wurde letzte Woche von einem privaten Arbeitsberater bleidigt. Sie sehe wie eine Schlampe aus! Welche Rechte hat sie trotz HARTZ IV.

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RECHT x 35.221

mischaleck
beantwortet von mischaleck am 17. Juni 2009 11:36
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Ohne Grund sagt er das nicht.


Folienkartoffel
beantwortet von Folienkartoffel am 17. Juni 2009 11:31
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ihn mal fragen, wie seine Frau aussieht


anonym
beantwortet von cantsaygoodbye am 17. Juni 2009 11:30
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Oh je! Also erstmal: sie hat alle Rechte, trotz Hartz IV. Sie kann ihn natürlich anzeigen wegen Beleidigung, aber da wird vermutlich Aussage gegen Aussage stehen, da sie ja keinen Zeugen hat. Ganz schöne Frechheit würd ich sagen!

Kommentar von zitscherle am 17. Juni 2009 11:32

Angeblich hat er das bei anderen Frauen auch schon gemacht!


20DaSa03
beantwortet von 20DaSa03 am 17. Juni 2009 11:30
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Anzeigen wenn sie Zeugen hat


GrueneFee
beantwortet von GrueneFee am 17. Juni 2009 11:30
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Erstmal hat das Einkommen nichts mit den Rechten zutun und zweitens,

wird sie da ohne Beweise nichts machen können.

Die Leute sind eben Arschlöcher da.

Kommentar von zitscherle am 17. Juni 2009 11:32

Mehr als dieses Schimpfwort...


InfoDieter
beantwortet von InfoDieter am 18. Juni 2009 08:57
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Die Aussage des privaten Arbeitsvermittlers ist auf jeden Fall eine Beleidigung i.S.d. § 185 StGB, egal was vorgefallen ist. So geht man einfach nicht mit Menschen um. Wenn Zeugen da sind auf jeden Fall Strafanzeige erstatten.
Ansonsten bei der Agentur für Arbeit Dienstaufsichtbeschwerde einlegen. Ein solches Verhalten muss Public gemacht werden.


EGon42
beantwortet von EGon42 am 17. Juni 2009 11:35
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Zwei Ebenen:

  • Die Aussage ist eine Beleidigung für die der Berater angezeigt oder bei seinem Chef angeschwärzt werden könnte.

  • Wenn der Berater nicht gerade ein Vollidiot ist hat er wohl ein Grund für so eine Aussage. Manche Menschen wollen es einfach nicht kapieren, wenn man ihnen freundlich sagt: "Ihre Kleidung ist aus Gründen xyz nicht geeignet wenn Sie diesen Job bekommen wollen". Nur mal als Anregung zum Nachdenken.

Was nicht heißen soll, dass man den Inhalt als Beleidung rüberbringen muss.


anonym
beantwortet von Choosen am 17. Juni 2009 11:34
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Ich nehme an, dass du mit Hartz IV eigentlich Arbeitslosengeld II meinst.

Die Bezieher von Arbeitslosengeld II haben die gleichen Rechte, wie jeder andere Deutsche Staatsbürger auch.

Sprich, Sie kann eine Anzeige wegen Beleidigung schalten.

http://dejure.org/gesetze/StGB/185.html


anonym
beantwortet von Hitzack am 17. Juni 2009 11:32
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Die Würde des Menschen ist unantastbar und das hat mit Hartz IV nicht das geringste zu tun!

Auch der private Arbeitsberater hat einen Vorgesetzten! Also antreten und die Sachlage schildern! Gruß Dieter


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 17. Juni 2009 11:32
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Hat sie Zeugen? Wenn nicht, kann sie sich das Kompliment an die Mütze stecken! Da steht Aussage gegen Aussage und da kommt auch für einen Hartz IV Empfänger, der übrigens ebenso seine Rechte hat, wie jeder andere auch, nix bei raus!


rudigard
beantwortet von rudigard am 17. Juni 2009 11:30
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sollte ihm eine reinhauen.dann hat er auch keine zeugen


anonym
beantwortet von hexenrw am 17. Juni 2009 11:30
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hat nix mit harz4 zu tun das macht man einfach nicht,soll mit ihm reden und evtl.über eine anzeige wegen beleidigung nachdenken,aber was ist denn im vorfeld vorgefallen????


MikeMolto
beantwortet von MikeMolto am 17. Juni 2009 11:29
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Ohne Zeugen sieht es schlecht aus.


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 17. Juni 2009 11:29
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Wenn sie dafür Zeugen hat, anzeigen. Ansonsten Dienstaufsichtsbeschwerde - weiß aber nicht, ob das bei privaten Arbeitsvermittlern zieht.


anonym
beantwortet von casamia am 26. August 2009 11:49
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Nur weil mann Hartz 4 empfänger ist , muss man sich nicht alles gefallen lassen. Ich würde mich bei dem Vorgesetzten beschweren oder einen Anwalt einschalten. Wir sind doch kein FREIWILD!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


anonym
beantwortet von zitscherle am 18. Juni 2009 08:29
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Sie war ganz normal und sauber angezogen. Sie trägt nicht mal Turnschuhe, sondern Ballerinas.

Er hat sie gefragt, ob sie schon mal geschieden war, sie antwortete darauf, was das ihn angehen würde! Dann bezeichnete er sie einfach mir nichts dir nichts als Schlampe.


almmichel
beantwortet von almmichel am 17. Juni 2009 11:55
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Ehe man die Frage beantwortet sollte man wissen was vorgefallen ist. Sonst ist es subjektiv.


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