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meine freundin soll über 1000 € an die stadtwerke zahlen``??

gefragt von parryhotter am 07.07.2009 um 14:02 Uhr

meine freundin bekam von den stadtwerken der stadt wo sie damals wohnte ne zahlungsmahnung von über 1000 €-. dagegen hat sie einspruch beim amtsgericht eingelegt. nun bekam sie den brief vom amtsgericht einen brief zurück. wo drinstand, das sie 37,50 € gebühren bezahlen soll, nebst 5 % zinsen- soll sie die nun zusammen mit den 1100 € bezahlen oder nur etwa 100 €?? ich blicke da nicht mehr durch

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zahlung x 188 amtsgericht x 60 stadtwerke x 32

Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 7. Juli 2009 14:05
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Puh - das ist heftig-:( Also diese Gebühren und Mahnkosten werden obenauf mit dazu addiert - also 1087,50 Euro gemäss deren Ausführungen

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 7. Juli 2009 14:10

Ich korrigiere - habe den Einspruch überlesen. Also 37,50 Euro Gebühren und diese 5 % entweder steht das daneben als Summe beziffert oder die meinen wahrscheinlich 5 % zusätzlich auf die Gebühren? also 1,88 Euro + 37,50 Euro = 41,26Euro an das AG für die Bearbeitung


brunhilde45
beantwortet von brunhilde45 am 7. Juli 2009 14:03
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WEnn Widerspruch eingelegt wurde,kommt es möglicherweise zu einer Gerichtsverhandlung.

Die Gebühren sind ggf.für die Bearbeitung,Du schreibst nicht,wofür diese erhoben wurden.

Informiert euch sicherheitshalber beim Anwalt.


anonym
beantwortet von butty09 am 7. Juli 2009 14:03
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ja der widerspruch wurde abgelehnt...kosten trägt sie


Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 7. Juli 2009 14:20
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Ich vermute, der Widerspruch wurde zu spät eingelegt. Denn, meines Wissens muss der Beklagte nix zahlen vor einem rechtsgültigem Urteil. Oder habt Ihr (Gegen-)Klage eingereicht? Ist alles etwas wirr. Wir hier verstehen noch weniger.


anonym
beantwortet von don4all am 7. Juli 2009 14:07
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ich denke das ist die gebühr für den einspruch,oder glaubt ihr das wäre umsonst?


anonym
beantwortet von Wolkenfee1 am 7. Juli 2009 14:05
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Der ganze Betrag von 1100. Denn wenn ihr keine bestätigung habt das die Stadtw. das anerkennen, muß gezahlt werden. ich weiß ja nicht warum was gezahlt werden muß, sollte es ungerechtfertigt sein, dann mimm dir einen Anwalt


anonym
beantwortet von Regenmacher am 7. Juli 2009 14:05
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Bei deiner Frage blicke ich auch nicht durch. Sie soll beim Gericht anfragen, dort gibt es Auskunft.


Hippokrates
beantwortet von Hippokrates am 7. Juli 2009 14:05
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Ruft doch bei der Bearbeiterin an. Ich denke, dass ihr zunächst nur die Gebühren zahlen müsst, bis eine Entscheidung bezüglich des Einspruchs kommt...


PeterTheodor
beantwortet von PeterTheodor am 7. Juli 2009 14:05
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Das muß doch da stehen welcher Gesamtbetrag zu Überweisen ist. Meist ist doch ein Überweisungsvordruck dabei.


merci27
beantwortet von merci27 am 7. Juli 2009 14:04
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sie muss die 37,50 Euro bezahlen.

Kommentar von parryhotter am 7. Juli 2009 14:05

was ist mit den 5 % zinsen ??? und was ist mit den über 1000 €``???


anonym
beantwortet von alphonso am 7. Juli 2009 14:04
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entweder alles zahlen oder klagen.


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