meine freundin bekam von den stadtwerken der stadt wo sie damals wohnte ne zahlungsmahnung von über 1000 €-. dagegen hat sie einspruch beim amtsgericht eingelegt. nun bekam sie den brief vom amtsgericht einen brief zurück. wo drinstand, das sie 37,50 € gebühren bezahlen soll, nebst 5 % zinsen- soll sie die nun zusammen mit den 1100 € bezahlen oder nur etwa 100 €?? ich blicke da nicht mehr durch

Puh - das ist heftig-:( Also diese Gebühren und Mahnkosten werden obenauf mit dazu addiert - also 1087,50 Euro gemäss deren Ausführungen

WEnn Widerspruch eingelegt wurde,kommt es möglicherweise zu einer Gerichtsverhandlung.
Die Gebühren sind ggf.für die Bearbeitung,Du schreibst nicht,wofür diese erhoben wurden.
Informiert euch sicherheitshalber beim Anwalt.

Ich vermute, der Widerspruch wurde zu spät eingelegt. Denn, meines Wissens muss der Beklagte nix zahlen vor einem rechtsgültigem Urteil. Oder habt Ihr (Gegen-)Klage eingereicht? Ist alles etwas wirr. Wir hier verstehen noch weniger.
ich denke das ist die gebühr für den einspruch,oder glaubt ihr das wäre umsonst?
Der ganze Betrag von 1100. Denn wenn ihr keine bestätigung habt das die Stadtw. das anerkennen, muß gezahlt werden. ich weiß ja nicht warum was gezahlt werden muß, sollte es ungerechtfertigt sein, dann mimm dir einen Anwalt
Bei deiner Frage blicke ich auch nicht durch. Sie soll beim Gericht anfragen, dort gibt es Auskunft.
Ruft doch bei der Bearbeiterin an. Ich denke, dass ihr zunächst nur die Gebühren zahlen müsst, bis eine Entscheidung bezüglich des Einspruchs kommt...

Das muß doch da stehen welcher Gesamtbetrag zu Überweisen ist. Meist ist doch ein Überweisungsvordruck dabei.

sie muss die 37,50 Euro bezahlen.
was ist mit den 5 % zinsen ??? und was ist mit den über 1000 €``???
Ich korrigiere - habe den Einspruch überlesen. Also 37,50 Euro Gebühren und diese 5 % entweder steht das daneben als Summe beziffert oder die meinen wahrscheinlich 5 % zusätzlich auf die Gebühren? also 1,88 Euro + 37,50 Euro = 41,26Euro an das AG für die Bearbeitung