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meine freundin hatte alkoholvergiftung soll die nun die krankenhausgebühr bezahlen ?

gefragt von pRinCeSsquuurL am 03.06.2008 um 19:57 Uhr

meine freundin hatte eine alkoholvergitung und musste ins krankenhaus sie schlief iin einem spielzimmer auf einem klappbett . dann kam eine rechnung von 400 euro die sie ans krankenhaus bezahlen sollte. ist das gerechtfertigt ? oder übernimmt das die krankenkasse ?


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Reply


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 3. Juni 2008 19:59
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Das wäre ja noch schöner. Erst zusaufen und dann auf Allgemeinheit ausschlafen. Was ist denn das für ein soziales Verständnis.

Kommentar von pRinCeSsquuurL am 3. Juni 2008 20:00

sie schlief ya nur auf einem klappbett hat nicht mal medizinische versorgung bekommen

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallEdgar Niklaus am 3. Juni 2008 20:01

Das spielt doch keine Rolle.

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 3. Juni 2008 20:01

Ich finde das auch voll gerechtfertigt. Sie wird untersucht, überwacht. Nicht auf Kosten der Allgemeinheit. DH.

Kommentar von E7833c8129179618ea8f8203252a8524smallvollimleben am 3. Juni 2008 20:06

Hast du mal überlegt wiviel allein der Transport und die anschliessende Reinigung des Krankenwagen kostet???

Kommentar von Cb828dd023c324577483e7015a2a9bdbsmallIBenjaminFG am 20. Juli 2008 13:06

Edgar niklaus du übertreibst es aber ganz schön!!Frechheit


Gozilla
beantwortet von Gozilla am 3. Juni 2008 20:01
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Richtig so! Die Kosten müsste jeder tragen der getrunken hat und ins Krankenhaus muss.

Kommentar von E7833c8129179618ea8f8203252a8524smallvollimleben am 3. Juni 2008 20:11

LG und DH


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 3. Juni 2008 20:00
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Das ist gerechtfertigt und sogar noch viel zu wenig!


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 3. Juni 2008 20:01
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Natürlich muss sie bezahlen. Wer saufen will, sollte auch Geld für sowas übrig haben.

Wegen Kostenersatz Krankenkasse fragen. Oder mit Versichertenkarte zum Krankenhaus gehen und dort direkt klären.


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 3. Juni 2008 20:00
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Nein das übernimmt die Krankenkasse nicht.Als ich noch berufstätig war,bekamen wir jede Nacht bis zu 6 Patienten zum "Ausnüchtern"Wie soll die Krankenkasse und somit wir alle dafür aufkommen,und warum???





steffiffm
beantwortet von steffiffm am 3. Juni 2008 20:02
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Keine Sorge, die wurde schon versorgt. Die Kosten - ja betrachte es als Lehrgeld - smile.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 3. Juni 2008 20:03
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Da hatte sie wohl keine Krankenkassenkarte abei. Sonst übernimmt die Kosten (bis auf Einweisungsgebühr und Tagegeld) die Krankenkasse, außer, sie wurde zur Ausnüchterung und nicht zur Behandlung gebracht. Dann zahlt die Kasse nicht, sondern der betroffene selnst. Dann wurde sie wohl nicht vom Krankenwagen, sondern von der Polzei hingebracht.


gri1su
beantwortet von gri1su am 3. Juni 2008 20:18
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Frag doch die Krankenkasse auch gleich mal, ob sie nicht ebenfalls die Kosten für die Getränke übernimmt, die Deine Freundin zu sich genommen hat.

Wer saufen kann, muss auch für die entstehenden Konsequenzen aufkommen, schließlich ist das gewollt und vorsätzlich. Ich hätte nichts dagen, wenn bei dem Betrag von € 400,-- noch eine weitere Null zu sehen sein würde.

Kommentar von ichdanke am 3. Juni 2008 20:24

Ha Klasse, echt gut!


anonym
beantwortet von balboa100 am 5. Juni 2008 12:09
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So nun möcht ich auch mal was zu diesem Thema schreiben. Ich komm aus dem Fachbereich Rettungsdienst und kann dazu nur sagen, das Betrunkene auch generell Hifsbedürftige sind. Wie oft sind wir mit solchen Fällen konfrontiert.Aber was mich so masslos ärgert ist der Punkt, das die wirklichen hilfsbedürfigen Patienten wie z.B. Herzinfarkte, Schlaganfälle, Verkehrsunfälle etc. durch Betrunkene behindert werden. Denn diese Menschen müssen längere Wartezeiten hinnehmen, weil Autos aus anderen Orten kommen müssen und wertvolle Zeit bis zur medizinischen Versorgung verstreicht. Mit 400 Euro ist sie noch sehr gut bedient, aber in den meisten Fällen erstatten die Krankenkassen diese Beträge. Aber was mich noch mehr stört sind diese enormen Kosten die die Kassen noch zu tragen haben. Ein RTW kostest beispielsweise mit allen Gebühren ca. 600 Euro für einen solchen Fall! Wenn es nach mir ginge, müssten diese Personen selbst dafür aufkommen.Denn diese Personen wissen genau was sie tun, somit müssten diese auch die Konsequenzen tragen. Über die Reinigung hab ich noch garnichts geschrieben, geschweige über die Blockierung eines solchen Rettungsmittels!


anonym
beantwortet von Lola25 am 3. Juni 2008 20:03
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Sorry aber ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass sie das selber bezahlen muss. Bekanter hatte mal einen Suizidversuch unternommen und war auch im Krankenhaus. Da kam keine Rechnung...

Kommentar von ichdanke am 3. Juni 2008 20:05

Was vergelichst du denn hier!?

Party mit Depressionen! Also wirklich, blödsinn, damit kannst du das nicht vergleichen!

DR

Kommentar von Lola25 am 3. Juni 2008 20:07

warum, beide Fälle "passieren" aus purer Dummheit.. Wo soll man da ne Grenze ziehen

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 3. Juni 2008 20:12

@Lola25

Depressionen verbuchst Du unter Dummheit???

Darf ich Dir einen guten Psychater empfehlen??

schnaub vor wut

Kommentar von Lola25 am 3. Juni 2008 20:14

sorry wollt hier niemand verärgern

Kommentar von Lola25 am 3. Juni 2008 20:18

ach ja und noch was. Wieviel Kids betrinken sich aus purer Lust?? Es steht hier nirgends was das das eine depresive handlung war. Also mach mal halb lang

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 3. Juni 2008 20:32

@Lola25

Daß bei den Kids jede Menge Dummheit dabei ist, gebe ich ja voll zu und widerspreche Dir da in keinster Weise.

Aber es ist doch ein Unterschied, ob jemand Depressionen hat, sich deswegen einen ansäuft und dann versucht, sich das Leben zu nehmen, oder ob sich jemand aus Jux und Tollerei zuballert.

Kommentar von Lola25 am 3. Juni 2008 20:39

@1hoss43: damit hast du recht! Allerdings steht in der Frage nichts das der Grund eine Depression war!

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 3. Juni 2008 20:41

@Lola25

Ich meinte die Sache mit Deinem Bekannten. Der wird ja den Suizid nicht aus purer Langeweile begangen haben, oder?

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 3. Juni 2008 20:44

@Lola25

Ich denke, wir begraben nun das Kriegsbeil und vertragen uns wieder. Es ist es nicht wert, sich damit einen schönen Abend zu vergiften.

Einverstanden?

Kommentar von Lola25 am 3. Juni 2008 20:49

@1hoss43: Ok lass uns wieder lieb sein :-) Von meiner Seite aus sorry!

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 3. Juni 2008 20:53

@Lola25

Genau, sind wir wieder lieb. :-)

Der Abend ist zu schön zum streiten, wenigstens hier im Allgäu.

Sorry auch von meiner Seite.

Kommentar von Lola25 am 3. Juni 2008 20:47

@1hoss43: Nein hat er nicht. Aber Sorry wenn jemand bereit ist seinem Leben ein Ende zu machen und alle Hilfen in den Wind schlägt oder sich garnicht erst versucht sich helfen zu lassen ist "dumm". Verstehst du jetzt wie ich es meine? Natürlich sind Depressionen eine ernste Sache (ich weiß wovon ich rede). Aber leichtfertig mit seinem Leben umzugehen ist "dumm" findest nicht auch?

Kommentar von ichdanke am 3. Juni 2008 20:21

@1hoss43 Bravo Recht hast du!

Kommentar von Lola25 am 3. Juni 2008 20:35

ach ja und zu deinem "Psychater-Spruch" ich bin der Meinung Kids trinken oft aus purer Dummheit über den Durst. Falls du immer wieder mal Nachrichten schaust dürfte es dir also nicht entgangen sein. Kein Grund hier so aggresiv zu reagieren!

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 3. Juni 2008 20:40

@Lola25

Komm doch mal von den Kids weg, da stimmen wir vollkommen überein. Was mich so in Rage brachte war, daß Du einen Suizid, dem immer eine Depression vorausgeht, als Dummheit bezeichnet hast statt als Krankheit, die sie nunmal ist!

Kommentar von Lola25 am 3. Juni 2008 20:43

@1hoss43: dann habe ich mich eben falsch ausgedrückt. Ich habe eben für solche Handlungen kein Verständniss weder für Suizid noch für Sauferei!

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 3. Juni 2008 20:07

Das ist ja auch eine andere Sachlage, denn einem Suizidversuch geht meist eine psychische Erkrankung voraus. Ein Vollrausch dagegen ist vorsätzlich und gewollt.

Kommentar von E7833c8129179618ea8f8203252a8524smallvollimleben am 3. Juni 2008 20:07

Was stellst DU denn für Vergleiche an Kopfschüttel!!

Kommentar von Lola25 am 3. Juni 2008 20:10

ui ui ist ja gut. Dann wars eben unpassend. Bin eben darauf gekommen weil bei ihm auch alkohol im Spiel war. SORRY


Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 3. Juni 2008 20:03
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Wer sich so betrinken kann muss auch die Konsquenzen tragen


anonym
beantwortet von Regenmacher am 3. Juni 2008 20:00
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Wenn man in einem Spielzimmer auf einem Klappbett schläft wird man in der Regel nicht betrunken.

Ich denke, dass du uns das Wichtigste nicht erzählst.

Kommentar von pRinCeSsquuurL am 3. Juni 2008 20:02

nein sie kam mit einer alk vergiftung ins krankenhaus und DANN schlief sie zum ausnüchtern auf einem klappbeett im spielzimmer geschlafen


Seelenlos
beantwortet von Seelenlos am 3. Juni 2008 20:08
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Wer säuft und kein Ende findet, muß zahlen - in jeder Hinsicht! Allein!!! / Ein unbezahlter Krankentag, weder vom AG noch der KK, wäre mein Wunsch.


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 3. Juni 2008 20:10
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Schade, daß sie nur 400 Euro bezahlen soll!

Die sollte die Einlieferung, Reinigung und Desinfektion des Rettungswagens auch bezahlen sollen.

Und obendrauf nochmal 200,- Euro für nachgewiesene Dummheit!


critter
beantwortet von critter am 3. Juni 2008 20:24
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Sei froh, dass es nur 400 Euro sind. Bei uns kostet der Krankentransport allein schon 600 Euro.





Wieselchen
beantwortet von Wieselchen am 3. Juni 2008 21:57
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Teures Lehrgeld, aber gerechtfertigt. Ich als ihre Mutter würde sie da selber für aufkommen lassen.

Bitten, dass sie in Raten zahlen kann und dann das nächste Mal aufpassen.

LG

Wieselchen


anonym
beantwortet von jotde01 am 3. Juni 2008 22:17
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klar, soll sie das bezahlen - wer saufen kann soll auch die Folgen tragen (nicht nur den Kater danach)


anonym
beantwortet von wallenstein am 14. August 2008 09:10
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Zitat: "sie schlief ya nur auf einem klappbett hat nicht mal medizinische versorgung bekommen"

Noch so ein Beispiel für verzerrte Wahrnehmung !!!

Alleine die Tatsache, dass sie im Krankenhaus war, ist medizinische Versorgung !!!




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