Meine Frau ist ausgezogen, was ist zu beachten

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Als erstes musst du unterscheiden lernen, denn juristisch sind das verschiedene Verfahren:

  • gemeinsame Schulden
  • Trennungsunterhalt
  • Kindesunterhalt, Kindergeld
  • Sorgerecht
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinn
  • Umgangsrecht

Der Reihe nach: Schulden aus der Ehezeit sind gemeinsame Schulden! Liste dir mal deine Schulden auf, erstelle einen Tilgungsplan und dann gehe zu einem der öffentlichen Schuldenberater. Der wird dir bei der Entschuldung helfen, außerdem kann dir der Scheidungsanwalt helfen, dass die gemeinsamen Schulden nicht vollständig auf dir sitzen bleiben!

Nach Reformierung des Ehegattenunterhalts kann deine Frau nur in der Trennungszeit von dir Unterhalt verlangen, wenn überhaupt. Dabei kann sie darauf verwiesen werden,d ass sie selber arbeiten gehen muss und dass sie ihre Bedürftigkeit durch Kündigung des 400€-Jobs selber herbeigeführt hat. Hier brauchst du dringend einen Anwalt.

Das Kind hat gegenüber dem Elternteil, bei dem es NICHT lebt, einen unterhaltsanspruch. Ob das Elternteil leistungsfähig ist, ist dabei irrelevant, der Midestunterhalt steht in der Düsseldorfer Tabelle! Deine Ex ist verpflichtet arbeiten zu gehen... sie hat aber selber ihren Job gekündigt, das wirkt sich für sie negativ aus im Unterhaltsrecht. Als erstes lass die Kidnergeldzahlung ab nächsten Ersten auf DEIN Konto anweisen und geh zum Jugendamt, verlange Beistandschaft wegen Kindesunterhalt. Ist kostenlos für dich und geht schneller als der Anwalt, wird vom Gericht genauso anerkannt. Zahlt die Ex nicht (weil sie nicht will/kann), hast du ev. Anspruch auf Unterhaltsvorschußgeld, musst du eh beim Jugendamt beantragen.

Sorgerecht wird in D immer gemeinsam zugesprochen bei Scheidungen. Sprich, bei wichtigen sachen wie Schulwechsel, Beantragung von Ausweispapieren, Eröffnung von Taschengeldkonto für den Sohn, Lehrstelle vor Volljährigkeit, Zustimmung zu lebenswichtigen OPs wird immer auch die unterschrift der Ex nötig werden! Im Sorgerecht ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht enthalten. Wenn die Ex auch später vehement plädiert, dass sie den Sohn nicht will, kannst du mit Hilfe des Jugendamtes vorläufig versuchen das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen.

Versorgungsausgleich ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Rentenkonten werden für die Dauer der Ehezeit aneinander "angepasst", bei deiner Ex werden das die Erziehungszeiten sein, bei dir die Arbeitszeiten. Das kann nicht umgangen werden. Beantrage beim Amt den Rentenverlauf für dich und kläre die Rentenzeiten, falls da was offen sein sollte... das verkürzt das Verfahren erheblich.

Zugewinn. Die in der Ehe erworbenen Vermögenswertewerden hälftig geteilt. Dazu muss jeder eine Aufstellung machen, was er/sie an vermögenswerten ind ie Ehe eingebracht hat und es wird ein Status Quo zum Trennungtag erstellt. Da kommen die Schulden ins Spiel! Sind die zB zum Großteil für IHRE Kleidung und so, mindert das ihren Zugewinn erheblich! Sind sie für Möbel etc, geht es danach, wer was behält. Wenn du schlau bist, überlass ihr die schuldenbehafteten Gegenstände, sei vordergründig großzügig. Nach rechtskraft der Trennung und Fixierung des Zugewinns (Liste mit geteilten Besitztümern anlegen beim Anwalt!9 kannst du dann nämlich den Gläubigern sanft lächelnd mitteilen, dass sich die Gegenstände im Besitz der Ex befinden und die Schulden bitte bei ihr einzutreiben sind. Kommt aber auch drauf an, wer auf der Ursprungsrechnung stand.

Umgangsrecht: Die Frau hat das Recht, den Sohn alle 14 Tage zum WE zu sehen und die Hälfte der Ferien. WILL sie ihn sehen, muss er hin...oder er geht zum Jugendamt (allein) und macht dem Soziapädagogen sehr deutlich, dass er sich strikt weigert, hinzugehen. Das muss deinem Sohn klar sein, dass ER das entscheidet udn dass ER das allein beim JA erklären muss, damit die nicht denken, er wäre von einem Elternteil beeinflusst.

Mein Tipp: Auch beim Anwalt kann man Ratenzahlung vereinbaren. Privat als erstes die Bude ausräumen, ihr alles vor die Türe stellen, was ihrs ist, bei der Teilung des Mobiliars ihr die "schuldenbelasteten Teile" überlassen. Liste nicht vergessen, von ihr Empfang quittieren lassen! Überlege dir einen Umzug, mit nur 2 Leuten kommt man mit einer nicht zu kleinen 2-Zimmer-Wohnung blendend zurecht anfangs. Und kommt billiger, hilft beim Schuldenabbau. So kann man auch ausmisten und einen Neuanfang setzen... dann sieht die Wohnung nicht mehr aus "wie Hulle" und der Ex wird klar, dass du sie keinesfalls zurücknimmst.

Hallo Klano,wenn deine Frau die gemeinsame Wohnung aus freien Stücken verlassen hat und nicht wieder einziehen will gut.Da ihr beide im Mietvertrag steht,davon gehe ich aus,muss deine noch Ehefrau das Mietverhältnis beim Vermieter kündigen.Dann muss dein Vermieter einen neuen Vertrag aufsetzen in dem steht,dass du der alleinige Mieter bist.Das Sorgerecht behaltet ihr auch nach der Scheidung alle beide.Wenn euer Sohn bei dir bleibt bekommst du das Aufenthaltbestimmungsrecht.Alle wichtigen Entscheidungen was euren Sohn betreffen,z.B. eine OP oder wenn ihr wegziehen wollt, mußt du mit der Kindesmutter absprechen.Ist nur pro forma so vom Gesetzgeber vorgeschrieben.Wenn die Trennung jetzt schon aktuell ist kannst du für euren Sohn Unterhalt verlangen.Nach der Scheidung sowieso.Suche dir am besten einen guten Anwalt der dich berät und auch in Sachen Scheidung und Unterhalt vertritt.Was den Aufenthalt eures Sohnes betrifft,hat er ein gewisses Mitspracherecht bei welchem Elternteil er bleiben will.Aber ich glaube das ist in deinem Fall eindeutig.Du brauchst auch keine Angst zu haben,dass dein Sohn im nachhinein zu Ihr muss.Sie hat ja die gemeinsame Wohnung verlassen und hat ja auch sonst keinen richtigen Bezug zum eigenen Sohn,was ich sehr schade finde.Ich hoffe,dass ich dir etwas helfen und deine Angst etwas nehmen konnte.Gerne beantworte ich noch mehr Fragen wenn ich kann.Schreibe dir aus eigener Erfahrung.Bin selbst allein erziehender Vater einer schon 15 jährigen Tochter.Alles Gute J. Focke

Ich habe bei der "Anwalt" Antwort nur eine dumme Sache. Ich bin momentan total Blank und habe nur Kohle bis zum Monats ende. Auch sonst habe ich nicht viel Geld. Wir haben durch Ratenkäufe aus dem Internet sehr hohe Schulden. Bin dabei sie auszugleichen doch ich komme jeden Monat so grade hin und kann mir einen Anwalt eigentlich nicht leisten. Auf gut Deutsch gesagt: Es k... mich selber an.

setus  16.05.2010, 07:20

Wenn Du unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegst, bekommst Du vom Gericht einen Anwalt gestellt.

Frag mal auf dem Amtsgericht nach, was es da für Voraussetzungen gibt.

Auf jeden Fall Anwalt. Wenn Dein Sohn bei Dir bleiben will, ist das o.k. Sie muss Dir dann für Deinen Sohn Unterhalt bezahlen. Aber erst mal brauchst Du dringend einen Anwalt.

Raimund1  16.05.2010, 08:12

Unterhalt muss sie nur bezahlen, wenn sie entsprechendes Einkommen hat und wenn der Unterhalt eingefordert wird

Akka2323  16.05.2010, 09:47
@Raimund1

Unterhalt ist ein Recht des Kindes, auf das nicht verzichtet werden kann. Der Unterhaltspflichtige ist verpflichtet, dafür jede Arbeit anzunehmen. Das gilt für Väter und Mütter gleich. Mütter kommen aber öfter ihrer Unterhaltspflicht durch die Gewährung von Kost und Logis nach, d.h. das Kind wohnt bei ihnen. Wenn es umgekehrt ist, zahlt die Mutter.

Willst du die Scheidung?

Das dauert ab Auszug ein Jahr, du kannst die Scheidung aber schon vorher beantragen, geschieden wird erst nach einem Jahr.

Normalerweise heisst die Antwort : zum Anwalt gehen. Wenn du die ehe noch retten willst, wäre eine Paartherapie sinnvoll. Infos dazu am Besten über die kirchlichen Verbände, z.B. Caritas.

Verdient deine Frau Geld? Dann muss sie zum Unterhalt des Kindes beitragen. Auf jeden Fall sollte das Kindergeld auf dein Konto gehen.

Unabhängig davon würde ich mal zum Jugendamt gehen, evtl. auch zum Sozialamt und klären, was es an finanzieller Unterstützung gibt.

Ich sehe eine Gefahr:

Wenn du schreibst

alles habe ich genmacht

dann pass auf, dass du die anderen ( also in erster Linie deinen Sohn ) nicht hilflos und abhängig von dir machst. Deine Frau ist offenbar schon hilflos geworden.

Viel Glück