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meine frau hat für Ihren Bruder Gerichtsvollzieher Forderung bezahlt ,aber nicht zurück bekommen

gefragt von djrescue2006 am 19.04.2009 um 13:26 Uhr

Hallo , meine Frau hat vor ca 2-3 Jahren als der Gerichtsvollzieher vor der Türe Stand Und meinen Schwager suchte (wohnt unter uns ) die Forderung an den Gerichtsvollzieher Leihweise von Ihrem Konto überwiesen (Ohne meines Wissens) mit der Hoffnung ,dass Sie das Geld bald wieder zurückbekommt ,bevor ich davon Wind bekomme , denn Sie musste Ihr Konto überziehen ,Sie hat das so Klug angestellt , dass Sie die Kontoauszüge hat verschwinden lassen .Nun sind wir mitlerweile verkracht ,meine Frau hat bisher noch keinen Cent gesehen ,und letzten hat Sir es mir gebeichtet.Wir haben leider weder Kontoauszüge noch was anderes schriftliches gegen Ihn in der Hand.Meine Überlegung ist beim Amtsgericht nachzufragen , welcher Gerichtsvollzieher Zuständig gewesen ist und eine Kopie dieser Zahlung anzufordern . Habe ich evtl . dann vor Gericht mit Rechtsbeistand eine Chance?


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lilith4870
beantwortet von lilith4870 am 19. April 2009 13:30
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Wenn ihr Bruder nicht zahlt, ist das Geld wohl futsch. Die beiden haben keinen Vertrag abgeschlossn, er hat sie nicht um das Geld gebeten sondern sie hat es von sich aus gezahlt. da nichts schriftliches erfolgt ist, kann man auf rechtlichem Weg nicht viel machen. Ihr könnt nur an seinem Gewissen appelieren.


anna74rg
beantwortet von anna74rg am 19. April 2009 13:30
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nein-no chance!Sie hätte es nicht zahlen müssen.


Engelchen46
beantwortet von Engelchen46 am 19. April 2009 13:31
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Ich sehe da keine allzu grossen Chancen für euch. Wäre schon eine reine Glückssache, wenn bei Gericht(nicht beim GV,der gibt alles ans Gericht zurück)noch Unterlagen zu finden sind.

Und ohne Beweise gegen deinen Schwager kannst du auch nicht gegen den Schuldner vorgehen. Habt ihr nicht doch noch, versteckt, die Durchschrift vom GV? Eine solche müsste deine Frau, als Beleg erhalten haben.


anonym
beantwortet von alphonso am 19. April 2009 13:31
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Ich glaube das Wort Krach hätte bei mir nicht ausgereicht.... Ich denke schon, dass ihr eine Chance habt, das Geld zurückzufordern. Schließlich bestehen die Forderungen gegenüber dem Schwager und nicht deiner Frau. Kommt natürlich drauf an, ob deine Frau "i.A." deines Schwagers gehandelt hat. Ohh, bei mir würde die Luft brennen....

Kommentar von Df4635c9c7e3bbcceda4b471af2ad9cbsmallEngelchen46 am 19. April 2009 13:35

Irrtum..die Forderungen bestehen eben nicht mehr..da seine Frau, heimlich, bezahlt hat.

Kommentar von djrescue2006 am 19. April 2009 13:43

die forderung besteht mir gegenüber sowieso nicht ,aber das war das Konto meiner Frau , und mit viel Glück könnte ich vielleicht auch die Kontoauszüge von der Bank anfordern ,ist natürlich auch mit Kosten verbunden ,bringt das auch nichts?

Kommentar von djrescue2006 am 19. April 2009 13:36

als erstes mal vielen Dank für die antworten und macht weiter so würde mich um so viele meinungen wie möglich freuen . Hätte ich noch die durchschrift vom GV ,würde das was bringen? Gruss an alle und Danke

Kommentar von alphonso am 19. April 2009 13:55

vielleicht rufst du einfach mal beim Amtsgericht an, machst Druck dass es eine Unverschämtheit sei, die Unwissenheit deiner (verwirrten, sorry) Frau auszunutzen und von ihr das Geld zu kassieren.


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