Lyna87 am 11.06.2008 um 17:08 Uhr
ich hatte kürzlich einen Unfall privat, aber meine Versicherung hat mir eine ungenügende Summer - Entschädigungskosten für den Aufenthalt im KH bezahlt ( in Höhe von 66, 11 Euro) , ich bin aber der Meinung, dass ich viel zu wenig dafür erhalten habe, da mir das li. Armgelenk vollständig operiert und mit einem Metallplättchen zusammen"geschraubt" worden ist. Ich bin aber nun schon seit mehr als 10 Jahren in derselben Versicherung drin und bezahle für sie monatlich um die 30 Euro. Das wird jedes Jahr auch teuerer, weil sie die P-Zinsen immer höher ran treiben. Welches Recht habe ich und wie kann ich die Versicherung so ohne weiteres, sprich au0erordentlich kündige
Also alle von Dir genannten Versicherungen sind nicht im geringsten für Krankenhasusaufenthaltszahlungen zuständig womit Du keinen außerordentliches Kündigungsrecht haben dürftest. Dafür gibt es Krankenversicherung und Krankenhaustagegeldversicherungen. Was hast Du den für eine Versicherung? Für 30 Euro meinst du vielleicht private Pflegeversicherung?
Wie wäre es, wenn du in deine Vertragsunterlagen schaust? Das wäre jedenfalls am sinnvollsten. ;)
Kündigen kannst du nach jedem Schadensfall außerordentlich.
Woher weißt du denn, dass du zu wenig gezahlt bekommen hast? Die Unfallversicherung übernimmt nunmal nur die vereinbarten Kosten. Was hättest du denn übernommen haben wollen?
MfG!
Naja in der Unfallversicherung wird normalerweise das Krankenhaustagegeld mit vereinbart.
Aber du hast Recht, wenn dann hat die außerordentlich Kündigung nur Auswirkung auf die Unfallversicherung... mit Hausrat, Glas und HV hat das nichts zu tun...