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Meine Exfrau hat auf meinen namen bei Neckerman für 1.998,58 euro bestellt

gefragt von Imilian am 06.04.2009 um 16:09 Uhr

Was soll ich machen ich bekam ein Brief von Universum Inkasso das ich schulden habe EURO 1.998,58 was ich zahlen soll. sie sagten mir die Anschrieft wo sie ware angekommen ist und das ist meine Exfrau ihre adresse.

Meine Exfrau hat 2008 auf meinen namen bei Neckermann für 1.998,58 sachen bestellt und ich wuste nichts davon.

was soll ich jetzt machen und was würde mir basieren?

Muss ich das zahlen?

ich brauche bitte eure hilfe.

lg

imi


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ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 6. April 2009 16:10
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Zeig Deine Exfrau an, sowas ist kein Scherz mehr.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 6. April 2009 16:11
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Da hilft nur ein guter Anwalt weiter. Das bringt ´ne Menge Ärger mit sich. Neben der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche gilt es auch ein Strafverfahren einzuleiten.


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 6. April 2009 16:11
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Wenn sie zu diesem Zeitpunkt schon Deine Exfrau war, teile Neckermann den Sachverhalt mit. Sie haftet dann allein.
Ansonsten besteht die Gefahr, dass ihr zwei gesamtschuldnerisch haftet.

Kommentar von Imilian am 6. April 2009 16:15

jA ICH BIN SCHON SEID "==% GESCHIEDEN UND SIE HAT DIE SACHEN 2008 bestellt

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 6. April 2009 16:16

Dann informiere Neckermann davon und gut ist. :-)

Kommentar von Ffcb28e9f0165cf4d03d78d8ee843b6asmalltommes85 am 6. April 2009 16:17

"==% -> 2005

Kommentar von Imilian am 6. April 2009 16:30

2005

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 6. April 2009 16:19

Hast Du denn die ganzen Mahnungen ignoriert? Wie sind die eigentlich auf Deine Adresse gekommen, wenn diese nicht bei der Bestellung angegeben war. War sie es dennoch, hättest Du doch Mahnungen erhalten müssen!


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 6. April 2009 16:10
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Ich würde sie erstmal anzeigen und das Versandhaus sofort davon in Kenntnis setzen. Und mich dann anwaltlich beraten lassen, wie das weitere Vorgehen aussieht.


Drachenbaum
beantwortet von Drachenbaum am 6. April 2009 16:11
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WEnn du schon geschieden bist, muß Diene Frau das zahlen, denn sie darf nciht Diene Adresse angeben. Wenn Du in Scheidung lebst - frag Deinen Anwalt. Wenn Du nciht geschieden bist und nicht offiziell in Scheidung lebst wirst Du zahlen müssen.....

Kommentar von Imilian am 7. April 2009 09:15

ich bin seid 2005 geschieden


Kithara1
beantwortet von Kithara1 am 6. April 2009 16:11
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Erkläre die Situation diesem Versandhaus, normalerweise ist die Zustelladresse nicht gleich der Rechnungsadresse. Lass das nochmals nachprüfen...


CutiePie87
beantwortet von CutiePie87 am 6. April 2009 16:16
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Erstmal ab zum Rechtsanwalt! Wart ihr zu der Zeit noch verheiratet? Dann könnte es schwierig werden, nicht zu zahlen und zwar ganz einfach deswegen, weil du automatisch für sie mithaftest. Gerade weil das Ganze über deinen Namen lief, kann die Klage eventuell problematisch werden! Aber wie gesagt: Geh am besten gleich zum Rechtsanwalt, zeig sie bei der Polizei an und gib Neckermann Bescheid, dass du die Sachen nicht bestellt hast (Wichtig: per Einschreiben!!).

Ich wünsch dir alles Gute!!

Lg,

CutiePie87

Kommentar von Imilian am 6. April 2009 16:19

nein wir sind seid 2005 geschieden


maspick
beantwortet von maspick am 6. April 2009 16:10
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Ganz schnell zum Rechtsanwalt, damit du keine Fristen versäumst !!

Kommentar von Imilian am 6. April 2009 16:22

ich kann mir kein Rechtanwalt leisten


maiki01
beantwortet von maiki01 am 6. April 2009 16:11
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Dann hat sie bestimmt auch Deine Unterschrift gefälscht. Zeige sie an


anonym
beantwortet von Lucialu am 6. April 2009 16:11
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Kommt drauf an ob Ihr noch verheiratet seit. Hast du eine Rechtsversicherung? Dann würde ich die nämlich anrufen. Die kann dir ne fachkraft zur verfügung stellen. Viel Glück


anonym
beantwortet von n1979b am 6. April 2009 16:12
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Neckermann anschreiben, daß du hier nichts bestellt hast. Die sollen sich an deine Frau unter der genannten Lieferadresse melden!


anonym
beantwortet von josephine1979 am 6. April 2009 16:12
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unbedingt beim versandthaus bescheid sagen und dein konto sperren lassen- dann ab zur polizei und eine anzeige- dann gleich ab zum rechtsanwalt-der kann dir sicher sagen was zu tun ist- auf gar keinen fall zahlen- das ist ja wirklich eine frechheit von deiner frau


FunkyWizard
beantwortet von FunkyWizard am 6. April 2009 16:13
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also der Frau sollte man am besten noch das doppelte vom Konto ziehen, sowas gehört sich nicht!


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 6. April 2009 16:22
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Lass zunächst deine Kunden-Nr. bei Neckermann sperren. Dann würde ich dort anrufen und den Sachverhalt versuchen zu klären und die Rechnung an die Lieferfanschrift schicken lassen.

Sollte das so nicht möglich sein, wirst du event. doch einen Anwalt beauftragen müssen.

Was ich nicht verstehe, dass du wartest bis sie für 2.000 Euro Waren bestellt hat. Die Rechnungen werden ja nicht erst nach einem halben Jahr angemahnt. Du hättest viel schneller reagieren können und müssen.

Kommentar von Imilian am 6. April 2009 16:26

ICH wuste nichts dafon mir hat auch niemant gesackt oder geschrieben das jemant bestellungen auf meinen namen macht.

Kommentar von Simple_avatar4smallLavendel53 am 6. April 2009 16:46

Und Rechnungen, bzw. Mahnungen sind auch nie angekommen?

Kommentar von Imilian am 7. April 2009 09:12

nein ich habe keine manungen bekommen und auch keine rechnungen.


papagena56
beantwortet von papagena56 am 11. April 2009 09:50
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sie hat wahrscheinlich online bestellt, dann braucht man nicht zu unterschreiben, man kann eine lieferadresse haben die von der rechnungsadresse abweicht...alles kein problem. ich würde sie anzeigen, aber zuerst mit dem versandhaus sprechen. die haben normalerweise verständnis. viel grlück!


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