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meine ex verweigert mir den umgang mit meinen kind

gefragt von erdmann77 am 25.07.2009 um 9:43 Uhr

die mutter von meiner tochter möchte mir das umgangsrecht verbieten obwohl wir eine umgangsvereinbarung abgeschlossen haben beim jugendamt darin steht ich habe das recht und die pflicht mein kind in der elterlichen häuslichkeit zubesuchen,,,,,,nun verweigert sich aber meine ex freundin mir den zugang in der häuslichkeit ,,,,,, am liebsten würde ich die frau gleich verklagen aber ich möchte es nicht auf dem rücken des kindes austragen

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umgangsrecht x 274

ShaneMcCutcheon
beantwortet von ShaneMcCutcheon am 25. Juli 2009 09:45
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Geh zum Jugendamt und bitte dort um Hilfe. Die werden sie dann nochmal auf ihre Pflichten aufmerksam machen und dich zur Not sogar begleiten, um dir den Besuch zu ermöglichen.

Kommentar von Af43acc1670cac4f8ccea0985fab01dfsmallsarrex am 25. Juli 2009 09:46

jugendämter machen nix...nur wenn ein geteiltes sorgerecht vorliegt.....

Kommentar von 2b239edf2c06ca5d2ba2b5a61eac9ebdsmallShaneMcCutcheon am 25. Juli 2009 09:49

Wenn diese Vereinbarun steht und man vernünftig mit denen spricht, helfen sie auf jeden Fall. Wenn man allerdings wie ein Tobsüchtiger da reinplatzt und über die Ex herzieht und evtl. noch ausfallend wird, machen sie garantiert nichts.

Kommentar von Simple_avatar4smallcelliboy am 25. Juli 2009 09:50

Noch nicht mal dann... Wenn die ex sagt gibt es nicht hast du wirklich nur noch die chance übers gericht... Dann gibt es ein bussgeld was auch nicht immer hilft.. Hast dann aber noch die möglichkeit das bussgeld in zwangshaft umzuwandeln auf antrag bei gericht..

Kommentar von 2b239edf2c06ca5d2ba2b5a61eac9ebdsmallShaneMcCutcheon am 25. Juli 2009 09:53

Das ist nicht richtig. Das Jugendamt muss mit dafür sorge tragen, das Besuchsrechte eingehalten werden. Ebenso sorgen sie dafür, dass die Vaterpflichen auch eingehalten werden. Es kommt einzig daruaf an, wie man da auftritt und wie man sein Anliegen vortägt. Leider fallen besonders Männer häufig damit auf, dass sie so extrem werden, dass ein Umgang nicht sinnvoll erscheint. und dann helfen sie auch nicht.

Kommentar von Simple_avatar4smallcelliboy am 25. Juli 2009 09:55

Ach ja?? Dann FRage ich mich warum die ex meines Mannes so damit durch kommt? Mein Mann hat seine Kinder seit 2006 nicht mehr gesehen und er unzählige Termine mit dem JA. durch und nichts kam von denen..Ganz im gegenteil die bewegen sich kein bisschen..

Kommentar von Simple_avatar4smallcelliboy am 25. Juli 2009 09:57

Die nehmen es sogar in kauf das die kinder mittlerweile sagen papa hat uns nicht mehr lieb.. Was den kindern von der ex eingeredet wird...

Kommentar von 2b239edf2c06ca5d2ba2b5a61eac9ebdsmallShaneMcCutcheon am 25. Juli 2009 09:58

Ich kenne die Umstände nicht, welche Vereinbarungen getroffen wurden, ob es von einem Gericht evtl. sogar abgesegnet wurde, etc. und war nie dabei, wenn dein Mann bei ihnen vorstellig war. Darum kann ich dir leider nicht sagen, warum das Jugendamt da wohl meint, ein Umgang sei nicht sinnvoll. Sonst hätten sie eingegriffen.

Kommentar von Simple_avatar4smallcelliboy am 25. Juli 2009 09:59

Die ja nicht das musste das gericht machen..Das JA hatte einfach nur das Problem sich bei der Frau durchzu setzten..

Kommentar von 2b239edf2c06ca5d2ba2b5a61eac9ebdsmallShaneMcCutcheon am 25. Juli 2009 10:05

Wie auch immer, ich drück euch die Daumen, dass ihr das auch hinbekommt, dass er die Kinder in Zukunft regelmäßig sehen kann. :-)

Kommentar von Simple_avatar4smallcelliboy am 25. Juli 2009 10:07

Danke.. Vielleicht ist ja auch nicht jedes amt so...


DrKarmedar
beantwortet von DrKarmedar am 25. Juli 2009 09:47
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Mache zur Zeit gerade das Selbe durch! Meine TZocxhter ist 5.. Ich hole Sie dann bei Ihrer MUTTER AB UND WIR UNTERNEHMEN DANN WAS:: WENN SIE SICH WEIGERT SOFORT DAS Gericht & DAS JUGENDAMT EINSCHALTEN!!!!!

MEINE TEL IST 06032-970400


Masoud53
beantwortet von Masoud53 am 25. Juli 2009 10:00
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verklag sie,auch sie muss ihre Pflichten einhalten und im Sinne des Kindes-eine Sauerrei,ein Kind hat ein recht auf den Vater!!!


anonym
beantwortet von joke0163 am 25. Juli 2009 09:55
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Mache einen Termin beim Jugendamt wo sie auch dabei sein soll und kläre dieses sie kann dir den zugang zur wohnung verweigern aber sie darf das kind den umgang nicht unterbinden dann müßtest du termine im Jugendamt warnehmen und beantragen das du das kind alle zwei wochen am wochende hast,wenn nichts schwerwiegendes dagegen spricht .Ansonsten geht es nur über ein Gerichtsentscheidung

Kommentar von jumba am 25. Juli 2009 11:16

sorry aber ein viermonate altes baby bekommt er nicht u. beim jugendamt kannst du uvg beantragen oder einen negativbescheid, aber keinen umgang. das muss gerichtlich durchgesetzt werden. dafür ist das jugendamt nicht da, es darf beraten, aber mehr auch net.


Merelin
beantwortet von Merelin am 25. Juli 2009 09:51
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http://www.craniosuisse.ch/it/p37000004.html?action=detail&id=37000451&p... Leute wie sie können einerseits Deiner Frau erklären, wie wichtig beide Elternteile sind, und sie kann Deiner Frau, Deinem Kind und Dir helfen. Alles Gute!


bibi8888
beantwortet von bibi8888 am 25. Juli 2009 09:47
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wende dich umgehend an das Jugendamt. Deine Sorge um das Kind und deine Rücksicht sind wirklich anerkennenswert!Kämpfe um deine Rechte, es ist auch dein Kind und es wird es dir später danken.


celliboy
beantwortet von celliboy am 25. Juli 2009 09:46
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Ohne Anwalt hast du keine chance...


sarrex
beantwortet von sarrex am 25. Juli 2009 09:45
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verklagen bringt nix,ihr wart nicht verheiratet und deine rechte stehen nur aufm papier....wenn sie das nicht will hast du die A...karte


lespom
beantwortet von lespom am 25. Juli 2009 09:44
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Geh doch nochmal zum Jugendamt .. wie alt ist dein Kind ?

Kommentar von erdmann77 am 25. Juli 2009 09:45

meine tochter ist nun erst 4 monate

Kommentar von jumba am 25. Juli 2009 11:14

vier monate? was soll denn da bitte für ein umgang stattfinden? mehr als zwei bis drei stunden die woche bei mutti ist da net drin u. wenn die mutter momentan schlecht drauf oder gar krank ist würden diese termine ausfallen. sie wird dir das anlasten. wie sieht die umgangsvereinbarung denn aus.


stefvol
beantwortet von stefvol am 25. Juli 2009 10:40
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tja bei der Zicke wirst keine andere Chance haben als den Klageweg - oder aber den Verzicht auf den Umgang, wenn sie dafür auf Unterhalt verzichtet :-), das Jugendamt ist im übrigen dazu verpflichtet hier einzugreifen, sollten sich diese Dienstamseln weigern - Anwalt einschalten. Seine Rechte muss man heutzutage entweder radikal durchsetzen oder eben darauf verzichten.

Kommentar von jumba am 25. Juli 2009 11:17

das jugendamt kann hier garnicht einschreiten, es kann nur gespräche vorschlagen u. dort versuchen die mutter zu überzeugen, mehr nicht.

Kommentar von Missy83 am 25. Juli 2009 22:46

ich würde ebenfalls einen Anwalt einschalten! So ein rumgedüse kenne ich nur zu gut. Die ex von meinem Mann hat auch solche Sachen versucht! Vor Gericht stand sie dann ein bisschen doof da und durfte denn erstmal erklären... richtig blöd wenn sie denn noch dazu keine Gründe hat!:D Du brauchst dir garkeine Gedanken machen dass du irgendwas auf dem Rücken des Kindes austrägst, letztendlich stellt die Kindesmutter sich quer und nicht anders! aufs Jugendamt konnten wir uns nicht wirklich verlassen... Die stehen sehr oft auf der Seite der Mütter! Ich wünsche dir Glück & hoffe für dich das du dein Recht bekommst!


anja0510
beantwortet von anja0510 am 25. Juli 2009 10:05
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Weiß nicht, was zu dieser Situation geführt hat. Versuch nochmal ganz ruhig mit ihr die Situation zu klären,(zähl notfalls im Stillen bis 20, wenn Du merkst, gleich flippst Du aus, weil es Dich zu sehr aufregt). Laß ihr ein paar Tage Zeit. Wenn kein Erfolg, setz Dich mit dem Jugendamt in Verbindung. Wenn das nichts nützt, Anwalt einschalten.

Kommentar von erdmann77 am 25. Juli 2009 10:11

ja das ist eine sehr gute idee ich werde es mal versuchen


phaseeve
beantwortet von phaseeve am 25. Juli 2009 09:55
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hast du mal versucht ganz ruhig und unvoreingenommen ein gespräch mit ihr zu führen? euch hat ja auch mal etwas verbunden und eurem kind zu liebe sollte das doch möglich sein. sicher dazu gehören 2, mir ist immer wieder unbegreiflich zu was sich menschen, bzw. liebende eltern entwickeln... um die situation beurteilen zu können, müsste man eure situation kennen


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