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Meine Ex und Ihr Partner wollen unseren gemeinsamen Sohn adoptieren.Da ich ihn nie allein bek.frage ich wie l

gefragt von hudler am 11.06.2007 um 12:40 Uhr

hallo,bin vor fast 3 Jahren geschieden worden und habe aus dieser Ehe einen Sohn der bald fünf wird. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht.Da ich meinen kleinen nicht sehen durfte ging ich zum Jugendamt.Danach durfte ich ihn alle 2 Wochen mit Mutter und Ihrem neuem Partner sehen.Ich nahm natürlich meine Freundin und unsere 2jährige Tochter mit.Dann wollte ich ihn stundenweise allein aber meine ex ließ es nie zu.Sie hielt sich auch nicht immer an die vereinbarten Termine. Nun möchte sie das ich ihn zur Adoption für Ihren neuen Partner freigebe. Ich habe es satt nur zu zahlen und ihn nie zu sehen darum stimme ich eventuell zu.Wie lange muss ich für meine Ex


Reply


waterlilies
beantwortet von waterlilies am 11. Juni 2007 12:46
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Das ist doch keine Frage des Geldes! Wenn du deinen Sohn zur Adoption freigibst, ist es nicht mehr dein Sohn, sondern der Sohn des anderen Mannes und wenn er einmal alt genug ist um zu verstehen, was sein leiblicher Papa getan hat, dann möchte ich nicht in deiner Haut stecken. Den lästigen Unterhalt wärst du dann natürlich nicht mehr schuldig für das Kind. Ich bin eine Frau, aber wäre ich du, ich würde mein Kind nicht hergeben, sondern darum kämpfen weiter eine Rolle in seinem Leben spielen zu können.

Kommentar von A7ee77a58b6a4f516be279d53e83a9aesmallevistie am 11. Juni 2007 13:57

Man kann durchaus auch "aus Liebe" ein Kind zur Adoption freigeben, wenn das nämlich aus irgendwelchen Gründen für das Kind besser wäre. Aber davon ist ja beim Fragesteller keine Rede, sondern ihn interessiert offenkundig daran nur, wie er Geld sparen könnte, da die "Lieferung" der "Handelsware Kind" ohnehin nicht richtig klappt. grusel

Kommentar von hudler am 12. Juni 2007 08:32

Bin bis jetzt alle 2 Wochen zum Jugendamt gerannt und habe dem Sachbearbeiter auch erklärt das es nicht sein kann das meine Ex bei jedem treffen dabei sein muss,hallo,es ist meine ex mit der ich nicht mehr viel zu tun haben möchte.Die ersten male habe ich es ja noch eingesehen zur sogenannte eingewöhnphase aber mein Sohn ist ziemlich offen und einmal waren wir in einem Park und sie wollten um 16Uhr gehen aber mein Sohn wollte nicht.Wir haben Ihn dann um 18 Uhr nach Hause gebracht und es gab keine Probleme.Aber danach wollte ich ihn für ein paar Stunden holen und sie lässt es einfach nicht zu.Vielleicht hat sie Angst es gefällt ihm zu sehr.Aber man muss doch an das wohl des Kindes denken und nicht alles auf dem Rücken des Kindes austragen.Ich zahle immer Unterhalt und habe keinerlei Rechte.Das Jugendamt kümmert sich viel zu wenig meiner Meinung nach.Meine Ex kann einfach Termine nicht einhalten,geht in Urlaub und bringt meinen Sohn zur Oma,wie soll ich denn da eine feste Bindung aufbauen.Ach ja,wenn das Geld mal 2 Tage zu spät drauf ist wird angerufen,sonst wenn es um meinen Sohn geht hat man die Zeit nicht.Ich kann es wahrscheinlich auch bei Gericht einklagen aber was bringt mir das wenn sie dann immer neue Ausreden erfindet,wie : er ist krank ....

Kommentar von Simple_avatar2smallwilliams18 am 16. November 2007 11:14

das zeigt dass du deinen sohn nicht genug liebst wenn du nciht um den kämpfst


WildeFee
beantwortet von WildeFee am 11. Juni 2007 12:59
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Es wundert mich, dass Du mit dem gemeinsamen Sorgerecht nicht mehr Rechte durchzusetzen vermagst. Denn Du hast ja auch ohne gemeinsames Sorgerecht schon ein Umgangsrecht.

Warum kämpfst Du nicht mehr darum, Deinen Sohn zu sehen? Ich meine, Du kannst sogar eine Sorgerechtsklage anstrengen, zumal sie sich ja nicht mal an die Abmachungen hält und dem Sohn seinen Vater vorenthält. Der Kontakt zum Vater ist für den Sohn aber essentiell wichtig.

Natürlich ist unter solchen Bedingungen das Verhältnis zwischen Vater und Sohn nicht mehr so innig, wie es wäre, wenn Ihr Euch öfter sehen würdet. Aber ich würde meinen Sohn nicht hergeben, wenn Du ihn liebst. Bei der Vorstellung tut mir Dein Sohn wirklich leid. Aber auch bei dem gezeichneten Bild, wo er offenbar ein Spielball der Interessen Deiner Ex-Frau ist.

Nein, auf keinen Fall freigeben. Du hast nichts davon und Dein Sohn noch weniger. Und dann hast du gar keine Rechte mehr und wirst ihn gar nicht mehr sehen - ist das wirklich, was Du willst?


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 11. Juni 2007 14:25
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Deine miese Situation kann ich gut nachvollziehen und auch Deine Überlegungen zum Thema Adoption.

Wenn Du Deinen Sohn tatsächlich so gut wie nie sehen kannst, dann wäre eine Zustimmung zur Adoption möglicherweise für alle Beteiligten eine sinnvolle Lösung.

Die Unterhaltszahlungen für das Kind wärst Du damit in jedem Fall "los", da es nicht mehr Dein Kind wäre - mit allen Konsequenzen.

Letztlich gibt es für und gegen eine solche endgültige Entscheidung aber natürlich nicht nur rationale, sondern auch emotionale Argumente - da musst Du mit Dir selbst ins Reine kommen.

Auch wenn WildeFee sich hier wundert, dass Du Deine Rechte nicht besser durchsetzt - lass Dir hier kein schlechtes Gewissen machen!

Ich weiss aus Erfahrung, dass ein "feindlicher" Ex-Partner fast beliebig viele Möglichkeiten hat, den Kontakt zu verhindern und Besuchstermine kurzfristig zu kippen und dass Du dagegen auch gerichtlich kaum etwas ausrichten kannst - allen schönen Paragraphen zum Trotz.


bommel65
beantwortet von bommel65 am 11. Juni 2007 15:22
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Adoptieren kann der neue Partner ihn nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung, das ist richtig (anders als beim Namen, den kann der Sohn auch ohne deine Zustimmung von seinem Stiefvater annehmen).

Wichtig ist, mit deinem "OK" ** verlierst du alle Rechte** an deinem Sohn (du siehst ihn u. U. nie wieder), allerdings auch alle Verpflichtungen - du musst nie mehr zahlen.

Bequem, aber willst du das wirklich? Ist dir das Finanzielle wichtiger, weil du ihn sowieso nicht siehst - aber warum fragst du dann, wenn es doch klar ist?

Wie stehst du zu deinem Sohn, und wie sagst du es ihm, der mit 5 Jahren ja nicht blind, taub oder gefühllos ist?

Ich muss meinen Vorrednern Recht geben: Setz dich mal mehr durch und dokumentiere es! Dein Sohn wird später stolz auf dich sein, wenn er sieht, wie du um ihn gekämpft hast. Denn die Unterlagen kann er im Jugendamt nachlesen...


sevendayson
beantwortet von sevendayson am 11. Juni 2007 15:49
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Sorry, kann keinen link eingeben, such mal im net unter pappa.com, alleinerziehend.net oder vatersein.de.

Für mich klingt es als wolltest du in erster Linie dein Kind sehen und zwar auch alleine, da ist die Frage warum du das nicht darfst. Evt nur eine blöde Rechtssprechung, bei manchen Vätern vielleicht auch aus einem sinnvollen Grund. Über deine Rechte kannst du dich evt auf den oben genannten seiten informieren, denn wenn du das Kind sehen darfst scheinst du ja auch zahlen zu wollen und dann ist die Zustimmung zur Adoption wahrscheinlich von Tisch.

Ansonsten höre ich sehr viel Frust aus deiner Frage und ich denke auf diesen Seiten haben einige Väter das gleiche Los.





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