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Meine Ex-Frau will mit meiner Tochter ca.200 Km weit weg ziehen was kann ich machen?

gefragt von sugarta am 03.03.2009 um 12:49 Uhr

Hallo.ich habe jetzt erfahren das meine Ex-Frau ca. 200 km weit zu ihrem neuem Freund ziehen will.Da ich das Umgangsrecht für unsere tochter habe habe ich sie normalerweise alle 2 Wochen bei mir.Wenn meine Ex wegzieht wie soll ich dann mein Kind noch sehen da ich mir die ständigen Zugfahrten nicht leisten kann.Kann mir jemand einen rat geben ob sie das darf oder was ich machen kann?


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Morpheus99
beantwortet von Morpheus99 am 3. März 2009 12:53
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Hallo Sugarta, Du wirst nicht viel dagegen unternehmen könne, auch wenn ihr gemeinsames Sorgerecht habt. Vielleicht könnt Ihr Euch drauf einigen, dass Deine Tochter in den Ferien bei Dir ist. Dann kannst Du Dir viel Zeit für sie nehmen und ihr habt vielleicht mehr davon, als wenn Du sie nur kurz am Wochenende hast. Bei uns war das genauso, ab einer gewissen Entfernung ist alle 2 Wochen nicht mehr sinnvoll machbar, wenn man nicht die ganze Zeit nur im Verkehrsmittel sitzen möchte. Viel Glück und überstürze nichts - schaut dass es im Guten klappt Stef

Kommentar von sugarta am 3. März 2009 12:57

Vielen Dank das ist eine gute Lösung ich werde mal darüber nachdenken

Kommentar von A5bb04f074709a110775ec4cdfead851smallMaultier am 3. März 2009 13:09

DH, super Antwort. Muli


anonym
beantwortet von newcomer am 3. März 2009 12:54
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meine Tochter wohnt mit EX 550 Km weg. Bist genau so machtlos wie ich. Sie soll dir die Tochter geben, wenn mehrere Tage frei sind, Feiertage, Ferien ect. Ausserdem hat die Bahn die Aktion Kids auf Achse. Da werden Leute beauftragt, die Kinder im Zug zu begleiten und zum nächsten größeren Bahnhof zu bringen. Der Fahrpreis beträgt die Hälfte.


anonym
beantwortet von ViennaCalling am 3. März 2009 12:50
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Die Frage ist, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht für deine Tochter hat.

Kommentar von sugarta am 3. März 2009 12:53

Das hat meine Ex-Frau aber sie reisst mich und meine Tochter damit ausseinander

Kommentar von A5bb04f074709a110775ec4cdfead851smallMaultier am 3. März 2009 12:56

Normalerweise gibt es doch nur noch das geteilte Sorgerecht und somit ist auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht geteilt.

Kommentar von 63a8d6ad3052f9db334a8ae67b22acdcsmallLiadan am 3. März 2009 12:56

Wieso nur geteiltes Sorgerecht? Gibt immernoch das einseitige, wo ein Elternteil nur Umgangsrecht hat.

Kommentar von sugarta am 3. März 2009 12:59

Das geteilte Sorgerecht hat sie mir in 2 Instanzen weggenommen.Ich habe nur noch das Umgangsrecht.Sie will das Kind halt nur für sich alleine.

Kommentar von A5bb04f074709a110775ec4cdfead851smallMaultier am 3. März 2009 13:09

@sugarta: Autsch, das weggenommene Sorgerecht tut weh.
@ Liadan: ich kenne es eigentlich nur so, das beide gemeinsames Sorgerecht und somt Aufenthaltsbestimmungsrecht haben.

Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren, da ich dachte, beides wäre untrennbar miteinander verknüpft.
LG Muli


kplayer
beantwortet von kplayer am 3. März 2009 12:50
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was sagt deine tochter dazu und wie alt ist die

Kommentar von sugarta am 3. März 2009 12:52

meine tochter ist 5Jahre alt


Maultier
beantwortet von Maultier am 3. März 2009 12:51
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Du könntest Dich evtl. ans Jugendamt wenden und bei denen einfach mal nachfragen. Eine andere Idee habe ich dazu leider nicht.
Ich hoffe nur, das die ganze Sache für Dich und Deine Tochter gut ausgeht und drücke Dir die Daumen.
LG Muli


Kommentar von sugarta am 3. März 2009 12:53

vielen Dank ich liebe meine Tochter wirklich sehr^^


Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 3. März 2009 12:52
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In der Regel ist es wohl ein ja, sie kann. Dagegen vorgehen kann man sicherlich, ob es Erfolg hat.


Liadan
beantwortet von Liadan am 3. März 2009 12:52
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leider nicht viel - stehe in so einem Fall auf der anderen Seite (als Mutter) und habe mich beim Jugendamt informiert. Da die Frau das Sorgerecht hat, liegt das Aufenthaltbestimmungsrecht auch bei ihr und theoretisch wärst du, als "Besucher" sogar verpflichtet hinzufahren, wenn du sie sehen willst - und nicht umgekehrt. Tut mir Leid für dich. Versucht feste Termine zu finden, wenn sie mal Wochenende zu dir kann oder so.


holsch
beantwortet von holsch am 3. März 2009 12:52
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ich denke, daß sie das darf


Taimanka
beantwortet von Taimanka am 3. März 2009 12:53
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laß dich genauestens beraten, VAMV (Verband alleinerz. Mütter und Väter), entweder in der nächstgrößeren Stadt, sonst Landes- oder Bundesverband - die sind fit - viel Glück


kplayer
beantwortet von kplayer am 3. März 2009 12:53
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gerich war auch so bei mir


BirgitAltmann
beantwortet von BirgitAltmann am 3. März 2009 13:03
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ich denke mal, sie hat auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht - somit hast du keine Handhabe dagegen, aber vielleicht kannst mit ihr reden, ob ihr eine andere Lösung findet. z.B. statt alle 2 Wochen - einmal im Monat und dafür länger? oder wenn du Urlaub hast und das Kind später Ferien - gleich ne woche am stück?

Wenn ihr ein einigermassen gutes Verhältnis habt, dürfte das doch kein Prob sein?


anonym
beantwortet von Ariella1979 am 4. März 2009 07:10
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Bei mir ist mein Ex weggezogen und wir haben das gemeinsame Sorgerecht und ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Da er weggezogen ist, muss er auch zusehen wie er unsere Tochter sehen kann also wie er die Zugfahrten bezahlen kann. Wenn ich damals mit meiner Tochter weggezogen wäre, dann hätte ich die Fahrtkosten zwar für seine Besuche nicht alleine tragen müssen, aber ich hätte, laut Jugendamt, was dazu tun müssen. Frag beim Jugendamt nach. Schließlich ist sie weggezogen mit Kind.


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