Hallo.ich habe jetzt erfahren das meine Ex-Frau ca. 200 km weit zu ihrem neuem Freund ziehen will.Da ich das Umgangsrecht für unsere tochter habe habe ich sie normalerweise alle 2 Wochen bei mir.Wenn meine Ex wegzieht wie soll ich dann mein Kind noch sehen da ich mir die ständigen Zugfahrten nicht leisten kann.Kann mir jemand einen rat geben ob sie das darf oder was ich machen kann?
Hallo Sugarta, Du wirst nicht viel dagegen unternehmen könne, auch wenn ihr gemeinsames Sorgerecht habt. Vielleicht könnt Ihr Euch drauf einigen, dass Deine Tochter in den Ferien bei Dir ist. Dann kannst Du Dir viel Zeit für sie nehmen und ihr habt vielleicht mehr davon, als wenn Du sie nur kurz am Wochenende hast. Bei uns war das genauso, ab einer gewissen Entfernung ist alle 2 Wochen nicht mehr sinnvoll machbar, wenn man nicht die ganze Zeit nur im Verkehrsmittel sitzen möchte. Viel Glück und überstürze nichts - schaut dass es im Guten klappt Stef
meine Tochter wohnt mit EX 550 Km weg. Bist genau so machtlos wie ich. Sie soll dir die Tochter geben, wenn mehrere Tage frei sind, Feiertage, Ferien ect. Ausserdem hat die Bahn die Aktion Kids auf Achse. Da werden Leute beauftragt, die Kinder im Zug zu begleiten und zum nächsten größeren Bahnhof zu bringen. Der Fahrpreis beträgt die Hälfte.
Die Frage ist, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht für deine Tochter hat.
Das hat meine Ex-Frau aber sie reisst mich und meine Tochter damit ausseinander
Maultier am 3. März 2009 12:56 Normalerweise gibt es doch nur noch das geteilte Sorgerecht und somit ist auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht geteilt.
Liadan am 3. März 2009 12:56 Wieso nur geteiltes Sorgerecht? Gibt immernoch das einseitige, wo ein Elternteil nur Umgangsrecht hat.
Das geteilte Sorgerecht hat sie mir in 2 Instanzen weggenommen.Ich habe nur noch das Umgangsrecht.Sie will das Kind halt nur für sich alleine.
Maultier am 3. März 2009 13:09 @sugarta: Autsch, das weggenommene Sorgerecht tut weh.
@ Liadan: ich kenne es eigentlich nur so, das beide gemeinsames Sorgerecht und somt Aufenthaltsbestimmungsrecht haben.
Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren, da ich dachte, beides wäre untrennbar miteinander verknüpft.
LG Muli

was sagt deine tochter dazu und wie alt ist die
meine tochter ist 5Jahre alt

Du könntest Dich evtl. ans Jugendamt wenden und bei denen einfach mal nachfragen. Eine andere Idee habe ich dazu leider nicht.
Ich hoffe nur, das die ganze Sache für Dich und Deine Tochter gut ausgeht und drücke Dir die Daumen.
LG Muli
vielen Dank ich liebe meine Tochter wirklich sehr^^

In der Regel ist es wohl ein ja, sie kann. Dagegen vorgehen kann man sicherlich, ob es Erfolg hat.

leider nicht viel - stehe in so einem Fall auf der anderen Seite (als Mutter) und habe mich beim Jugendamt informiert. Da die Frau das Sorgerecht hat, liegt das Aufenthaltbestimmungsrecht auch bei ihr und theoretisch wärst du, als "Besucher" sogar verpflichtet hinzufahren, wenn du sie sehen willst - und nicht umgekehrt. Tut mir Leid für dich. Versucht feste Termine zu finden, wenn sie mal Wochenende zu dir kann oder so.

laß dich genauestens beraten, VAMV (Verband alleinerz. Mütter und Väter), entweder in der nächstgrößeren Stadt, sonst Landes- oder Bundesverband - die sind fit - viel Glück

ich denke mal, sie hat auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht - somit hast du keine Handhabe dagegen, aber vielleicht kannst mit ihr reden, ob ihr eine andere Lösung findet. z.B. statt alle 2 Wochen - einmal im Monat und dafür länger? oder wenn du Urlaub hast und das Kind später Ferien - gleich ne woche am stück?
Wenn ihr ein einigermassen gutes Verhältnis habt, dürfte das doch kein Prob sein?
Bei mir ist mein Ex weggezogen und wir haben das gemeinsame Sorgerecht und ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Da er weggezogen ist, muss er auch zusehen wie er unsere Tochter sehen kann also wie er die Zugfahrten bezahlen kann. Wenn ich damals mit meiner Tochter weggezogen wäre, dann hätte ich die Fahrtkosten zwar für seine Besuche nicht alleine tragen müssen, aber ich hätte, laut Jugendamt, was dazu tun müssen. Frag beim Jugendamt nach. Schließlich ist sie weggezogen mit Kind.
Vielen Dank das ist eine gute Lösung ich werde mal darüber nachdenken
DH, super Antwort. Muli