Hallo habe mal ne wichtige Frage.Meine Ex-Frau ist mit unserem gemeinsammen Kind in eine andere Stadt gezogen.Da ich immernoch das Umgangsrecht habe steht mir mein Kind alle zwei Wochen zu. Aber ich weis nicht wo sie hingezogen ist.Ich kenne die Adresse nicht und weis net wie es meinem Kind geht :Die Frage :Dar das meine frau einfach so oder sollt ich einen Rechtsanwalt einschalten?
...das darf sie sicherlich nicht, wenn ihr noch das gemeinsame Sorgerecht hat. Falls du dir also nicht gravierendes zu Schulden kommen lassen hast, steht es dir weiterhin zu-insbesondere ist es ein WICHTIGES RECHT des Kindes. (Du mußt doch wissen, wo sich dein Kind aufhält, z.B. alleine schon, um "Schlimmes" zu vermeiden)

Natürlich darf sie das, Du hast ja nur das Umgangsrecht, nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die neue Anschrift bekommst Du doch ganz schnell über das Einwohnermeldeamt raus, kostet ganz wenig und dann schreib ihr einen höflichen Brief und bitte sie, dass Du Dein Kind sehen willst und wissen willst, wie es dem Kind geht. Niemand hier weiss, warum Deine Exfrau weg ist, sollte sie es auch "Gemeinheit" getan haben, würde ich einen Anwalt einschalten, wenn sie sich nicht meldet.
klar darf sie das, jedoch soltle sie es dir auch mitteilen
die ksoten, wenn du zu dem neuen Wohnort fährst, sind von dir zu tragen

sie darf das ... wenn du nicht weisst wie du sie erreichen kannst, dann über ihre familie und freunde versuchen, wenn das nichts bringt, dann kannst zum rechtsanwalt
Sie hat zwar das Recht umzuziehen, muß dir aber weiter die Möglichkeit geben, deinen Sohn zu sehen. Und zwar mit Adresse etc. Wenn nicht gehe, zum RA.
Wende dich ans Jugendamt.
Dort können sie dir sicher weiterhelfen.

Du hast keine Entscheidungsbefugnisse darüber wohin Deine Ex-Frau zieht.
Aber er sollte wissen, wo sie wohnt, damit er sein Kind sehen kann.
es geht ihn auch nix an wo seine ex wohnt, noch wo sein kind wohnt. es reicht in dem fall ein neutraler ort.
Du hast die Frage wohl nicht verstanden schade
klar darf sie, sie wird gründe dafür haben.
du hast die Frage wohl auch nicht verstanden
vielleicht solltest du sie neu formulieren? am besten ohne rechtschreibfehler?

sicher kann sie umziehn ...jedoch würd ich auf jeden Fall das ganze beim Jugendamt ansprechen ,das du nicht weißt wohin sie gezogen ist usw da dir dein Kind ja schliesslich auch wichtig ist und sie ja auch in gewissem Maße das STück Papa braucht was sie die ganze Zeit auch hatte
das jugendamt darf die adresse des kindes aus datenschutzgründen auch nicht rausgeben. ein gutes einwohnermeldeamt gibt diese daten auch nicht raus. gerade nicht an männer. ist ja schon genügend vorgekommen.
Wenn Ihr beide das gemeinsame Sorgerecht habt und keine schwerwiegenden Gründe dafür (für das Verschweigen der neuen Adresse)sprechen, darf sie das nicht. Sie darf zwar umziehen, müsste Dich aber informieren wohin, so dass Du die Möglichkeit hast, Dein Kind zu sehen. Hol Dir Hilfe beim Jugendamt oder bei einem Rechtsanwalt.
Das ist nicht so einfach zu beantworten. Hast Du nur das Umgangsrecht oder auch das Erziehungsrecht und wie sieht es aus mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sind diese Rechte alle eindeutig geklärt? Bitte teile mir das mit, dann könnte ich Dir sagen, wie Du Dich verhalten solltest. LG
Hallo, das darf deine Frau nicht. Es sei denn, sie hätte das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Du solltest zumindestens wissen wo dein Kind lebt.
Bei gemeinsamen Sorgerecht, darf sie das nicht, fällt bedingt unter Kindesentzug, ich würde das Jugendamt benachrichtigen und einen Anwalt aufsuchen....