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Meine Ex-Frau ist mit unserem Kind in eine andere Stadt gezogen dar sie das

gefragt von sugarta am 03.07.2009 um 16:08 Uhr

Hallo habe mal ne wichtige Frage.Meine Ex-Frau ist mit unserem gemeinsammen Kind in eine andere Stadt gezogen.Da ich immernoch das Umgangsrecht habe steht mir mein Kind alle zwei Wochen zu. Aber ich weis nicht wo sie hingezogen ist.Ich kenne die Adresse nicht und weis net wie es meinem Kind geht :Die Frage :Dar das meine frau einfach so oder sollt ich einen Rechtsanwalt einschalten?


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ziuwari
beantwortet von ziuwari am 3. Juli 2009 16:10
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frage ihre eltern


anonym
beantwortet von tergenna am 3. Juli 2009 16:10
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...das darf sie sicherlich nicht, wenn ihr noch das gemeinsame Sorgerecht hat. Falls du dir also nicht gravierendes zu Schulden kommen lassen hast, steht es dir weiterhin zu-insbesondere ist es ein WICHTIGES RECHT des Kindes. (Du mußt doch wissen, wo sich dein Kind aufhält, z.B. alleine schon, um "Schlimmes" zu vermeiden)

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 3. Juli 2009 16:12

Er hat das Umgangsrecht, nicht das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht!

Kommentar von tergenna am 3. Juli 2009 16:16

er will ja nicht BESTIMMEN, wo das Kind sich aufhält.


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 3. Juli 2009 16:11
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Natürlich darf sie das, Du hast ja nur das Umgangsrecht, nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die neue Anschrift bekommst Du doch ganz schnell über das Einwohnermeldeamt raus, kostet ganz wenig und dann schreib ihr einen höflichen Brief und bitte sie, dass Du Dein Kind sehen willst und wissen willst, wie es dem Kind geht. Niemand hier weiss, warum Deine Exfrau weg ist, sollte sie es auch "Gemeinheit" getan haben, würde ich einen Anwalt einschalten, wenn sie sich nicht meldet.


terraq
beantwortet von terraq am 3. Juli 2009 16:09
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klar darf sie das, jedoch soltle sie es dir auch mitteilen

die ksoten, wenn du zu dem neuen Wohnort fährst, sind von dir zu tragen


foxiads
beantwortet von foxiads am 3. Juli 2009 16:10
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sie darf das ... wenn du nicht weisst wie du sie erreichen kannst, dann über ihre familie und freunde versuchen, wenn das nichts bringt, dann kannst zum rechtsanwalt



anonym
beantwortet von resy1964 am 3. Juli 2009 16:11
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Sie hat zwar das Recht umzuziehen, muß dir aber weiter die Möglichkeit geben, deinen Sohn zu sehen. Und zwar mit Adresse etc. Wenn nicht gehe, zum RA.


anonym
beantwortet von Lissa am 3. Juli 2009 16:12
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Wende dich ans Jugendamt.

Dort können sie dir sicher weiterhelfen.


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 3. Juli 2009 16:10
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Du hast keine Entscheidungsbefugnisse darüber wohin Deine Ex-Frau zieht.

Kommentar von Lissa am 3. Juli 2009 16:11

Aber er sollte wissen, wo sie wohnt, damit er sein Kind sehen kann.

Kommentar von jumba am 4. Juli 2009 08:56

es geht ihn auch nix an wo seine ex wohnt, noch wo sein kind wohnt. es reicht in dem fall ein neutraler ort.

Kommentar von sugarta am 3. Juli 2009 16:12

Du hast die Frage wohl nicht verstanden schade


schwefelgruppe
beantwortet von schwefelgruppe am 3. Juli 2009 16:10
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klar darf sie, sie wird gründe dafür haben.

Kommentar von sugarta am 3. Juli 2009 16:13

du hast die Frage wohl auch nicht verstanden

Kommentar von Simple_avatar2smallschwefelgruppe am 3. Juli 2009 16:29

vielleicht solltest du sie neu formulieren? am besten ohne rechtschreibfehler?


liveDetihW
beantwortet von liveDetihW am 3. Juli 2009 16:13
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sicher kann sie umziehn ...jedoch würd ich auf jeden Fall das ganze beim Jugendamt ansprechen ,das du nicht weißt wohin sie gezogen ist usw da dir dein Kind ja schliesslich auch wichtig ist und sie ja auch in gewissem Maße das STück Papa braucht was sie die ganze Zeit auch hatte

Kommentar von jumba am 4. Juli 2009 08:57

das jugendamt darf die adresse des kindes aus datenschutzgründen auch nicht rausgeben. ein gutes einwohnermeldeamt gibt diese daten auch nicht raus. gerade nicht an männer. ist ja schon genügend vorgekommen.


anonym
beantwortet von TanteBertha am 4. Juli 2009 09:27
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Wenn Ihr beide das gemeinsame Sorgerecht habt und keine schwerwiegenden Gründe dafür (für das Verschweigen der neuen Adresse)sprechen, darf sie das nicht. Sie darf zwar umziehen, müsste Dich aber informieren wohin, so dass Du die Möglichkeit hast, Dein Kind zu sehen. Hol Dir Hilfe beim Jugendamt oder bei einem Rechtsanwalt.


Kolumna
beantwortet von Kolumna am 4. Juli 2009 19:03
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Das ist nicht so einfach zu beantworten. Hast Du nur das Umgangsrecht oder auch das Erziehungsrecht und wie sieht es aus mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sind diese Rechte alle eindeutig geklärt? Bitte teile mir das mit, dann könnte ich Dir sagen, wie Du Dich verhalten solltest. LG


anonym
beantwortet von fragenwichtig am 5. Juli 2009 01:49
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Hallo, das darf deine Frau nicht. Es sei denn, sie hätte das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Du solltest zumindestens wissen wo dein Kind lebt.


anonym
beantwortet von Yleonie1 am 30. Oktober 2009 00:22
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Bei gemeinsamen Sorgerecht, darf sie das nicht, fällt bedingt unter Kindesentzug, ich würde das Jugendamt benachrichtigen und einen Anwalt aufsuchen....


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