.....neue Bestimmungen.....ab 1.11.09.....wenn ich mich verschreibe in der Kontonummer, bin ich selbst für die Rückbuchung verantwortlich........sie machen nichts und ich muß schauen , wo mein Geld bleibt...keine Rückbuchung mehr......aber die Gebühren erhöhen im nächsten Jahr.....gehts noch???....preisen sich an mit dem Service, den sie haben......welche Dieste sind angemessen für welches Geld?

also wir zahlen auch kontoführungsgebühren dafür, dass wir fast alles selber über onlinebanking machen.
ich bin unbezahlte mitarbeiterin der bank sozusagen :)
geh zur sparkasse und eröffne ein onlinekonto. da zahlt man fast nichts. außer man geht zum schalter...

ich kenne keine bank,die den anspruch eines freundes oder helfers erhebt...die wollen nur profit.
richtig, die haben nichts zu verschenken, (legaler) Kapitalismus.

Das war doch schon immer so. Wenn Du zu dusselig bist, ne Nummer richtig zu schreiben, ist die Kohle weg.
nein..eine Zahl verkehrt geschrieben und es wurde zurück gebucht....war bis jetzt so
ReinerUnsinn am 6. November 2009 02:17 Nur, wenn es das Konto nicht gab.
Und gibt es jetzt die Konten???...vorher auch nicht...und wo bleibt jetzt das Geld hängen????....die Bank macht nichts mehr, ich muß schauen, wo ich es her bekomme, was ich irrtürmlich versendet habe...
ReinerUnsinn am 6. November 2009 02:42 Nun, anhand der BLZ weiß man ja, wo es hin ist.
Dann muß man dort mit den Bitten um Hilfe anfangen.

Kennst Du das Zitat von Bertold Brecht: "Wenn Du Geld brauchst, gehe nicht zur Bank, sondern gründe eine Bank". Dieser Spruch ist heute noch mehr gültig als damals.

von welcher bank reden wir ?
Sparkasse...

>>Ist eine vom Kunden angegebene Kundenkennung für die Bank X erkennbar keinem Zahlungsempfänger ,keinem Zahlungskonto oder keinem Zahlungsdienstleister des Zahlungsemfpänger zuzuordnen, wird die Bank X dem hierüber unverzüglich den Überweisungsbetrag wiederhergeben.
Für die Unterrichtung über eine berechtigte Ablehnung berechnet die Sparkasse das im Preis-u.Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt.
Mit anderen Worten, wenn die Kto.daten nicht zuzuordnen sind, dann kann auch nichts überwiesen werden. Du wirst sehr wohl benachrichtigt, aber mit Kosten verbunden. Wenn Dein Geldbetrag aufgrund einer falschen Kontonummer, (Zahlendreher, falsch geschrieben) einen anderen Empfänger erreicht, dann kann das ja die Bank nicht wissen. Also solltest Du Sorge tragen und in Deinen Kontoauszügen nachschauen... Das war schon immer so gewesen.
Malkia am 6. November 2009 05:07 Das ist richtig, aber es hat sich jetzt in sofern geändert, dass die "Wertstellung" zeitgleich erfolgt, d.h. das Geld wird sofort auf dem Empfängerkonto "gut" geschrieben.
Nach der alten Regelung hatte man zumindest noch am gleichen Tag die Möglichkeit, das Geld zurückzuholen.
Siam1 am 6. November 2009 05:26 Betrifft die Wertzustellung. Diesr neue Regelung gibt es doch schon einige Jahre. Oder?
Man kann durchaus noch versuchen, dass Geld zurückzuholen. Banken buchen ja nicht durchgehend, innerhalb einer halben Stunde hat man schon noch die Chance das Geld zurückzuholen.
Gute Banken kümmern sich auch um Überweisungsrückrufe oder wenn etwas mit der Kreditkarte passiert. Wenn ihr wüsstet, was das für eine Arbeit ist und das kostenlos.
Bin bei der Sparkasse....:-)
dann mache ein onlinekonto.
Was zahlt ihr denn???...wenn ich indiskret fragen darf?
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