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Meine Bank....der Freund und Helfer????

gefragt von moenchen06 am 06.11.2009 um 2:03 Uhr

.....neue Bestimmungen.....ab 1.11.09.....wenn ich mich verschreibe in der Kontonummer, bin ich selbst für die Rückbuchung verantwortlich........sie machen nichts und ich muß schauen , wo mein Geld bleibt...keine Rückbuchung mehr......aber die Gebühren erhöhen im nächsten Jahr.....gehts noch???....preisen sich an mit dem Service, den sie haben......welche Dieste sind angemessen für welches Geld?


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diemeggie
beantwortet von diemeggie am 6. November 2009 02:06
2x
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also wir zahlen auch kontoführungsgebühren dafür, dass wir fast alles selber über onlinebanking machen.
ich bin unbezahlte mitarbeiterin der bank sozusagen :)
geh zur sparkasse und eröffne ein onlinekonto. da zahlt man fast nichts. außer man geht zum schalter...

Kommentar von moenchen06 am 6. November 2009 02:09

Bin bei der Sparkasse....:-)

Kommentar von Febfe7b7717cb3d046cd2ea3d2c17ff4smalldiemeggie am 6. November 2009 02:09

dann mache ein onlinekonto.

Kommentar von moenchen06 am 6. November 2009 02:11

Was zahlt ihr denn???...wenn ich indiskret fragen darf?

Kommentar von 72c883d04e36265281c5cedac20c03fasmallReinerUnsinn am 6. November 2009 02:17

3.00 für online Banking

Bei 1822direkt ist es kostenlos.

Kommentar von 464eff0155ee9084565ef8ef58eb57c1smallBlueDash am 6. November 2009 08:49

Eröffne ein Konto bei der DKB. Die sind kostenlos und Testsieger.


biggie55
beantwortet von biggie55 am 6. November 2009 02:06
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ich kenne keine bank,die den anspruch eines freundes oder helfers erhebt...die wollen nur profit.

Kommentar von Berny2 am 6. November 2009 02:10

richtig, die haben nichts zu verschenken, (legaler) Kapitalismus.


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 6. November 2009 02:08
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Das war doch schon immer so. Wenn Du zu dusselig bist, ne Nummer richtig zu schreiben, ist die Kohle weg.

Kommentar von moenchen06 am 6. November 2009 02:13

nein..eine Zahl verkehrt geschrieben und es wurde zurück gebucht....war bis jetzt so

Kommentar von 72c883d04e36265281c5cedac20c03fasmallReinerUnsinn am 6. November 2009 02:17

Nur, wenn es das Konto nicht gab.

Kommentar von moenchen06 am 6. November 2009 02:20

Und gibt es jetzt die Konten???...vorher auch nicht...und wo bleibt jetzt das Geld hängen????....die Bank macht nichts mehr, ich muß schauen, wo ich es her bekomme, was ich irrtürmlich versendet habe...

Kommentar von 72c883d04e36265281c5cedac20c03fasmallReinerUnsinn am 6. November 2009 02:42

Nun, anhand der BLZ weiß man ja, wo es hin ist.

Dann muß man dort mit den Bitten um Hilfe anfangen.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 6. November 2009 02:09
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Kennst Du das Zitat von Bertold Brecht: "Wenn Du Geld brauchst, gehe nicht zur Bank, sondern gründe eine Bank". Dieser Spruch ist heute noch mehr gültig als damals.


romeo27
beantwortet von romeo27 am 6. November 2009 02:05
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wechsle die bank und fertig !


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 6. November 2009 02:07
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von welcher bank reden wir ?

Kommentar von moenchen06 am 6. November 2009 02:07

Sparkasse...


Siam1
beantwortet von Siam1 am 6. November 2009 03:20
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>>Ist eine vom Kunden angegebene Kundenkennung für die Bank X erkennbar keinem Zahlungsempfänger ,keinem Zahlungskonto oder keinem Zahlungsdienstleister des Zahlungsemfpänger zuzuordnen, wird die Bank X dem hierüber unverzüglich den Überweisungsbetrag wiederhergeben.

Für die Unterrichtung über eine berechtigte Ablehnung berechnet die Sparkasse das im Preis-u.Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt.


Mit anderen Worten, wenn die Kto.daten nicht zuzuordnen sind, dann kann auch nichts überwiesen werden. Du wirst sehr wohl benachrichtigt, aber mit Kosten verbunden. Wenn Dein Geldbetrag aufgrund einer falschen Kontonummer, (Zahlendreher, falsch geschrieben) einen anderen Empfänger erreicht, dann kann das ja die Bank nicht wissen. Also solltest Du Sorge tragen und in Deinen Kontoauszügen nachschauen... Das war schon immer so gewesen.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 6. November 2009 05:07

Das ist richtig, aber es hat sich jetzt in sofern geändert, dass die "Wertstellung" zeitgleich erfolgt, d.h. das Geld wird sofort auf dem Empfängerkonto "gut" geschrieben.
Nach der alten Regelung hatte man zumindest noch am gleichen Tag die Möglichkeit, das Geld zurückzuholen.

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 6. November 2009 05:26

Betrifft die Wertzustellung. Diesr neue Regelung gibt es doch schon einige Jahre. Oder?


anonym
beantwortet von Banana23 am 6. November 2009 23:51
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Man kann durchaus noch versuchen, dass Geld zurückzuholen. Banken buchen ja nicht durchgehend, innerhalb einer halben Stunde hat man schon noch die Chance das Geld zurückzuholen.

Gute Banken kümmern sich auch um Überweisungsrückrufe oder wenn etwas mit der Kreditkarte passiert. Wenn ihr wüsstet, was das für eine Arbeit ist und das kostenlos.


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