Du kannst doch das Erbe im Namen Deiner Tochter ablehnen. Sollte sie einen Vormund haben muss der natürlich entscheiden.
hmmm...wieso habtIhr das Erbe denn nicht ausgeschlagen? Wenn du das machen möchtest hast du sechs Wochen Zeit und must entweder zum Notar oder zum Amtsgericht um dort das Erbe auszuschalgen soviel ich weiß.
6 Wochen ab dem Tod, 6 Monate, wenn er im Ausland gestorben ist. Lass Dich von einem Anwalt beraten, was zu tun ist, wenn die Frist schon verstrichen sein sollte.

Ausschlagungsfrist sechs Wochen ab dem Zeitpunkt der Kenntnis vom Erbfall; Ausschlagung gegenüber Amtsgericht erklären; Du brauchst aber Genehmigung des Familiengerichtes, da Tochter minderjährig und du nicht einfach so für sie ausschlagen kannst; Gang zum Jugendamt kannst Du Dir in diesem Fall sparen;
§ 1944 BGB
Ausschlagungsfrist
Die Ausschlagung kann nur binnen sechs Wochen erfolgen.
Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grunde der Berufung Kenntnis erlangt. Ist der Erbe durch Verfügung von Todes wegen berufen, so beginnt die Frist nicht vor der Verkündung der Verfügung. Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206, 210 entsprechende Anwendung.

Lass Dich notfalls vom Jugendamt unterstützen...LG
Wenn du das Erbe ausschlagen willst musst du zum Amtsgericht oder zu einem Notar. Bei Schulden würde ich das generell machen.

hallo, deine tochter ist minderjährig und somit nicht geschäftstüchtig, seh dich mal nach kostenlosen rechtsberatungen um,wenn du keinen guten anwalt hast..normalerweise gibst die in allen grösseren städten (bezirksamt und so) das gericht kann dir auch auskunft erteilen, sage dem gericht deine tochter ist 5 jahre, minderjährig ob das erbe wartet bis sie 18 ist dann sollte sie es sofort ausschlagen! ansonsten machst du das jetzt,es sei denn du willst deiner tochter die zukunft verbauen. viel glück
das erbe abtreten hatten auch schon so nen fall bekommst ne schrieb wo du aufs gericht musst und dort wirst du gefragt ob ihr das erbe annehmt wir haben es abgetreten
Normalerweise erhält man da ein Schreiben vom Amtsgericht.Das kann man ablehnen besonders bei Schulden.
Wenn du das Erbe ausschlägst kann gar nichts passieren!
DH!