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Meine 5. jährige Tochter hat Schulden vom Vater geerbt, muß ich zum Amts-u.-Vormundschaftsgericht?

gefragt von Petratina am 01.02.2009 um 21:02 Uhr

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oleandra
beantwortet von oleandra am 1. Februar 2009 21:02
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schlagt das Erbe aus

Kommentar von 012f066dce36756de70021184cdaea71smallGrave1989 am 1. Februar 2009 21:03

DH!


anonym
beantwortet von tucan am 1. Februar 2009 21:03
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Du kannst doch das Erbe im Namen Deiner Tochter ablehnen. Sollte sie einen Vormund haben muss der natürlich entscheiden.


anonym
beantwortet von asary am 1. Februar 2009 21:03
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hmmm...wieso habtIhr das Erbe denn nicht ausgeschlagen? Wenn du das machen möchtest hast du sechs Wochen Zeit und must entweder zum Notar oder zum Amtsgericht um dort das Erbe auszuschalgen soviel ich weiß.

Kommentar von hypericum am 1. Februar 2009 21:05

6 Wochen ab dem Tod, 6 Monate, wenn er im Ausland gestorben ist. Lass Dich von einem Anwalt beraten, was zu tun ist, wenn die Frist schon verstrichen sein sollte.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 1. Februar 2009 21:13
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Ausschlagungsfrist sechs Wochen ab dem Zeitpunkt der Kenntnis vom Erbfall; Ausschlagung gegenüber Amtsgericht erklären; Du brauchst aber Genehmigung des Familiengerichtes, da Tochter minderjährig und du nicht einfach so für sie ausschlagen kannst; Gang zum Jugendamt kannst Du Dir in diesem Fall sparen;

§ 1944 BGB

Ausschlagungsfrist

Die Ausschlagung kann nur binnen sechs Wochen erfolgen.

Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grunde der Berufung Kenntnis erlangt. Ist der Erbe durch Verfügung von Todes wegen berufen, so beginnt die Frist nicht vor der Verkündung der Verfügung. Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206, 210 entsprechende Anwendung.


auchmama
beantwortet von auchmama am 1. Februar 2009 21:04
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Lass Dich notfalls vom Jugendamt unterstützen...LG


elkera
beantwortet von elkera am 1. Februar 2009 21:06
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Wenn du das Erbe ausschlagen willst musst du zum Amtsgericht oder zu einem Notar. Bei Schulden würde ich das generell machen.


klexerella
beantwortet von klexerella am 1. Februar 2009 21:07
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hallo, deine tochter ist minderjährig und somit nicht geschäftstüchtig, seh dich mal nach kostenlosen rechtsberatungen um,wenn du keinen guten anwalt hast..normalerweise gibst die in allen grösseren städten (bezirksamt und so) das gericht kann dir auch auskunft erteilen, sage dem gericht deine tochter ist 5 jahre, minderjährig ob das erbe wartet bis sie 18 ist dann sollte sie es sofort ausschlagen! ansonsten machst du das jetzt,es sei denn du willst deiner tochter die zukunft verbauen. viel glück


anonym
beantwortet von Mona1909 am 1. Februar 2009 21:08
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das erbe abtreten hatten auch schon so nen fall bekommst ne schrieb wo du aufs gericht musst und dort wirst du gefragt ob ihr das erbe annehmt wir haben es abgetreten


ikgbab
beantwortet von ikgbab am 4. März 2009 11:59
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Normalerweise erhält man da ein Schreiben vom Amtsgericht.Das kann man ablehnen besonders bei Schulden.


anonym
beantwortet von Bylove am 16. April 2009 16:30
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Wenn du das Erbe ausschlägst kann gar nichts passieren!


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