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Mein Vertragshandy hat nen Schaden, muss ich ein Ersatzhandy nehmen?

gefragt von MasterDomiMasterDomi am 02.06.2009 um 14:45 Uhr

Hallo Zusammen, habe im Februar letzten Jahres bei O2 einen Vertrag mit dem Handy Sony Ericsson K850i abgeschlossen. Im Dezember ging das Handy ständig von alleine aus. Ich gab es ab und bekam 2 Wochen lang ein altes Ersatzhandy, obwohl ich immer noch 40€/Monat zahlte. Nunja jetzt funktionieren die Lautsprecher nicht. Es gibt keinen Ton mehr von sich. Kann ich darauf bestehen nun ein neues, gleichwertiges Handy zu erhalten. Ein gleichwertiges Ersatzhandy geben sie nicht. O2 gibt nur diese alten Handy als Ersatz. Ich sehe es nicht ein, schon wieder das Handy abzugeben und dennoch meinen monatlichen Beitrag zu zahlen! Was denkt ihr, oder habt ihr gleiche Erfahrungen gemacht? Auf was kann ich mich berufen bzw. was ist mein Recht?

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Recht x 35.336 Geld x 22.816 Handy x 21.651

anonym
beantwortet von Brigitte7 am 2. Juni 2009 15:08
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Das Problem kenn ich auch. Ich denke aber, dass es sich bei dem Leihen eines Ersatzhandys um Kollanz des Anbieters handelt, daher kann es ein minderwertiges sein. Mit dem Tarif ist das allerdings so eine Sache. Mittlerweile zahlt man ja z.T. auch höhere monatliche Beiträge, wenn man ein teureres Handy nimmt. Wenn das bei dir auch der Fall ist, würde ich mal in den nächsten Laden gehen und mich da erkundigen, denn wenn dir das Gerät nicht zu Verfügung steht, musst du ja auch nicht dafür zahlen. Ist auf jeden Fall meine persönlich Meinung. Versuch´s halt mal! Viel Erfolg dabei!


anonym
beantwortet von Ruedi am 2. Juni 2009 16:54
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Es kommt darauf an, was in Deinem Vertrag steht. Wenn Dir im Vetrag die Nutzung eines entsprechenden Handys zugesagt wurde, muss O2 auch grundsätzlich ein entsprechendes Handy zur Verfügung stellen.

Ich gehe aber davon aus, dass Du 40,- € pro Monat für den Handyvertrag zahlst und eine so genannte Subvention für Dein Handy erhalten hast. Da ist es Dein Pech, was mit dem Gerät nach der Übergabe geschieht. Wenn es nicht schon von Anfang an kaputt war, kannst Du vom Verkäufer nicht viel erwarten; es sei denn, Du kannst nachweisen, dass der Defekt schon angelegt war, als Du das Handy erhalten hast.

Solltest Du eine Garantie auf das Handy erhalten haben, musst Du diese - entsprechend der Garantiebedingungen - in Anspruch nehmen.


anonym
beantwortet von pennermif007 am 2. Juni 2009 14:49
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Ich denke du soltest mit den leuten persölich reden weil dan sind sie auch zu viel mehr bereit und hast es eigelich selber kaputt gemacht weil dan bekommsrte kein erzatz oder frag mal bei deiner versicherung fals du eine hast


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 2. Juni 2009 14:48
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Es ist alles korrekt, als Ersatz reicht ein minderwertigeres, aber funktionieren muss es. Die 40 Euro im Monat zahlst Du ja nicht für das Handy, sondern für die Gespräche usw. Das Handy ist in den zwei Jahren noch nicht Dein Eigentum. Dein Handy bekommst Du nach der Reparatur ja zurück.


anonym
beantwortet von Saarland1982 am 2. Juni 2009 14:48
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Mein handy ist zur zeit auch defekt. Fakt ist es müßen zwei reperaturen vorliegen(keine softwareupdates) und du hast anspruch auf ein neues handy. Allerdings nur wenn du noch garantie hast


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