Hallo, ich muss meinem Versicherungsmakler eine Beschwerde zuschicken, jedoch ist dieser bereits woanders beschäftigt. Die alte Versicherungsgesellschaft teilt mir aber nicht mit, wo. Wie kann ich nun den Makler ausfindig machen?

Du hast einen vertrag mit der versicherung, nicht mit dem makler
Dafür gibts inzwischen einen "offiziellen" Weg.
Wende Dich an den Versicherungsombudsmann.
www.versicherungsombudsmann.de
bzw. per Email beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Per Mail den Vorgang schildern und ein kostenloses Verfahren einleiten. Allemal preiswerter als gleich zum Anwalt zu rennen - der würde im Zweifelsfall auch als erstes den Ombudsmann anrufen.
Im übrigen muß bei neuen Verträgen seit ca. 2 Jahren im Beratungsprotokoll ein Hinweis auf den Ombudsmann stehen.
Aus deiner Fragestellung ist zu entnehmen, dass du den Unterschied von Makler und Vertreter nicht kennst. Wenn er für eine Versicherung gearbeitet hat war es zwangsläufig kein Makler sondern ein Versicherungsvertreter. Wende dich an die zuständige IHK, die können dir vielleicht weiterhelfen. Oder unter www.vermittlerregister.info suchen.
Versicherungsvertragsgesetz § 59 Begriffsbestimmungen
(1) Versicherungsvermittler im Sinn dieses Gesetzes sind Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler.
(2) Versicherungsvertreter im Sinn dieses Gesetzes ist, wer von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.
(3) Versicherungsmakler im Sinn dieses Gesetzes ist, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Als Versicherungsmakler gilt, wer gegenüber dem Versicherungsnehmer den Anschein erweckt, er erbringe seine Leistungen als Versicherungsmakler nach Satz 1.
Das DIESE Antwort erst weit unten kommt, zeigt aber, dass auch andere die Unterschiede nicht kennen. Gute Antwort. DH !

schicke die beschwerde sofort zur versicherung, ist viel effektiver.
Das interessiert die herzlich wenig. Wenn der Kunde einen Maklervertrag hat, ist der Makler der Ansprechpartner und wenn der Zulagenantrag nicht rechtzeitig oder fehlerhaft da war, kann auch die Versicherung nichts mehr tun, weil die Zulagenstelle bürokratisch ist. Dort zählt nur, dass der Antrag pünktlich und richtig eingegangen ist. Warum nicht oder später interessiert die nicht. Wenns allerdings ein Vertreter und kein Makler war, dann geht das.

gar nicht, geh halt die gesellschaft an, die sind haftbar
Falsch. Hat der Kunde einen Maklervertrag ist der Makler der Zuständige. Reicht der den Antrag falsch oder zu spät ein, geht das die Gesellschaft nix an. Es sei denn es war ein Vertreter der Versicherung, dann haften die für die Fehler ihrer Leute.

Hast du keinen Namen des Maklers??Einfach mal bei Googel eingeben?... ansonsten haben jede seriöse Makler eine eige "Nummer",vielleicht kannst Du über die etwas raus bekommen,wüsste aber nicht wo man die erfährt (bei meinem steht Sie auf der Visitenkarte...)
Kyra700 am 12. September 2009 00:46 kann mir aber vorstellen, dass er nicht seriös ist und die Nummer geändert hat. Wer einfach so abtaucht... Drücken wir ihm die Daumen, dass er ihn finden möge.
das ist die Registrierungsnummer im Vermittlerregister und die hat jeder Makler, da er ohne nicht arbeiten darf. Die haben allerdings auch andere Vermittler. Die Nummer ist bei der IHK registriert und die ändert man mal nicht eben, weil man abtaucht.
Spiderschnegge am 12. September 2009 19:54 Ja,genau die meine ich.Die Makler müssen auch irgendwie 1x mal im Jahr einen "Test" machen,der als sicherer Nachweis für Ihre Arbeit ist,oder?
Klar, ob sie mittlerweile wissen, dass Versicherung vorne nicht mit "F" und hinten mit "K" geschrieben wird.
Wer hat Dir denn diesen Unfug erzählt?

wenn der Makler nicht mehr für die Versicherung arbeitet, musst du dich an die Versicherung bzw. an den entsprechenden Vertreter wenden, es sei denn, er hat freiberuflich für die Versicherung gearbeitet. Ist das so? Wenn es gar nicht anders geht, über die Polizei suchen lassen. Leider fehlen in deiner Frage die Umstände, warum du ihn direkt anschreiben möchtest.
Ja, der ist freiberuflich. Ich muss mir staatliche Zulagen einfordern, da er durch einen Antragsfehler diese verschlampt hat.
Kyra700 am 12. September 2009 00:45 dann ist er dir etwas schuldig. Du könntest ihn anzeigen. Wenn er noch mehreren Menschen geschädigt hat, ist er ein Betrüger und daran besteht öffentliches Interesse. Sollte er noch nicht "bekannt" sein, könntest du nur privat mit einem Anwalt weiter kommen. Wenn er freiberuflich arbeitet ist er auch irgendwo gemeldet, weil er Steuern abführen muss. Er benötigt auch einen Gewerbeschein, den er mal irgendwann beantragt haben muss. Also sollte man ihn finden können. Viel Glück und Erfolg wünsche ich dir!
Makler arbeiten nie für eine Versicherung, ein Makler arbeitet stets für seine Kunden. Und wenn es einen Auftrag für die Zulage gab, hat er ihn verschlampt, dann kann die Versicherung nix machen. Bei neueren Verträgen unterschreibt man doch gleich einen Dauerzulageantrag ????
Entweder verhandele direkt mit der Versicherung oder mit dem Nachfolger des Verschollenen.

erliche antwort ? hol dir nen anwalt und lass dich beraten

Gibt es bei Maklern nicht aus so was wie eine Innung?
Das ist ein selbstständiger Makler. Diese Versicherung ist mehr so eine organisatorische Einheit. Wenn er doch selbstständig handelt, ist er doch haftbar zu machen, oder?
hilft nix, vertrag ist vertrag.
egal, wie abgeschlossen
Hatte der Makler mit Dir einen Maklervertrag und hat den Antrag nachweislich zu spät oder falsch abgegeben, haftet der Makler ! Sicherlich hat man einen Vertrag mit der Versicherung, allerdings gilt der Makler als Vertreter des Kunden und muss für diesen handeln. Baut er Mist, haftet er !