Als ich ihn darauf ansprach, sagte er, es wird nicht vor dem 1.Oktober geheizt. Mir ist aber kalt. Was kann ich tun?

Diese Frage hatten wir vor ein paar Tagen.
Hier findest du die Antworten:
http://www.gutefrage.net/frage/was-tun-wenn-die-heizung-vom-vermieter-erst-zu-ei...

es gibt m.w. grenzwerte, wie tief die temperatur maximal sinken darf:
falls das nicht gegeben ist, darfst du die miete um den betrag senken, der erforderlich ist, die mindesttemperatur mittels elektrischer heizgeräte zu erreichen...
alles weitere wird der vermieter hoffentlich recht bald einsehen.
Quatsch, wie soll man das ausrechnen?
Yu Ly am 12. September 2007 21:04 kein quatsch - über verbrauchsmesser lässt sich der verbrauch zuverlässig ermitteln - oder auch über die schieren verbrauchsangaben der geräte - es geht ja schließlich erstmal darum, druck auszuüben.
Die einzige Möglichkeit ist für die kalten Tage eine Mietminderung vorzunehmen. Wie es gemacht wird und auch eine Tabelle findest du hier: http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm
Ist bei uns auch leider so. bin genauso ratlos... denke abwarten und heissen tee trinken!
Bin mir sicher vor einiger Zeit dazu einen Artikel gelesen zu haben. Wenn ich mich recht erinnere muß die Heizung bei bestimmten Aussentemperaturen auch früher angeschaltet werden,vor allem wenn mehrere Mieter sich einig sind. Das gleiche gilt auch für´s Frühjahr.Wenn´s dann noch kalt ist, darf die Heizung auch nicht einfach abgeschaltet werden.
Ich würde mir warme Gedanken in Richtung Mietminderung machen - so eine Frechheit!
Wenn man in der Mitte der Wohnung unter 20 Grad hat, hat man schon ein Recht darauf und nachts unter 18 Grad, habe ich beim Mieterbund mich bereits erkundigt gehabt...
Hatte ich nicht gesehen. Also er muss. Und was tun, damit er es tut? Er sagte ja, er will nicht :-(
Vielleicht mal beim Mieterbund fragen was zu machen ist.