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Mein Vermieter verlangt, dass ich meinen Briefkasten mit der Nachbarwohnung teile. Ist das erlaubt?

gefragt von Pumba86 am 10.11.2008 um 18:28 Uhr

Mein Vermieter verlangt, dass ich meinen Briefkasten mit der Nachbarwohnung teile. Ist das erlaubt?

Ich wohne seit 3 Monaten in einem Mietshaus mit 5 Parteien, nun ist in die Nebenwohnung jemand eingezogen und mein Vermieter verlangt, dass ich meinen Briefkasten mit der Mieterin der Nebenwohnung teile, womit wir aber beide nicht einverstanden sind, denn es können ja wichtige Dokumente, Checks, ectr in der Post sein, wo der Nachbar dann Zugriff drauf hätte. Das Verstößt meiner Ansicht nach doch eh gegen das Briefgeheimniss, oder liege ich da falsch? Das Kuriose ist, das sogar 5 Briefkästen Instaliert sind, der Vermieter, der in einer anderen Stadt wohnt, aber einen für sich in Anspruch nimmt.

Wie soll ich nun vorgehen? Im moment mache ich es so, dass Die Post der Nachbarin bei mir mit eingeworfen wird und ich Ihr diese aushändige, aber das ist doch keine Dauerlösung.


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Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 10. November 2008 18:30
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Nein, er muss für jeden Mieter einen eigenen Briefkasten istallieren.

Kommentar von 65a31f0a12d40d73f98041b273dce952smallPeterA am 10. November 2008 18:31

jau DH


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 10. November 2008 18:30
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Das sehe ich genau so! Der Vermieter hat einen weiteren Briefkasten für den neuen Mieter zu installieren!

Kommentar von 65a31f0a12d40d73f98041b273dce952smallPeterA am 10. November 2008 18:31

auch jau DH


anonym
beantwortet von burki am 10. November 2008 18:32
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guten abend

genau, ein korrektes verhalten ist das nicht von deinem vermieter. ein briefkasten gehört wohl zu einer wohnung dazu.

spreche also mit ihm darüber. möchte er eben selber einen briefkasten haben (nicht unlogisch, für den vermieter) muss er eben einen zusätzlichen installieren.

man kann wegen solcher kleinigkeiten natürlich schweres geschütz auffahren. aber meistens sollte sich das in einem gespräch regeln lassen.

tschüss burki


anonym
beantwortet von Lorelai am 10. November 2008 18:32
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Jedem Mieter steht ein eigener Briefkasten zu. Das würde ich, mit dem Nachbar zusammen, dem Vermieter schriftlich mitteilen und ihm sagen, dass er für Abhilfe sorgen muss. Wenn er das nicht macht, kannst Du, soweit ich weiß, sogar die Miete mindern. Informiere dich mal beim Mieterschutzbund.


anonym
beantwortet von peterefpunkt am 10. November 2008 18:35
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Zu einer eigenen abgeschlossenen Wohnung (und das hast du ja gemietet) gehört ein Briefkasten. Informationen, wie du mit deinem Vermieter umgehen musst, bekommst du beim Mieterschutzverein oder bei der Verbraucherberatung in deiner Stadt. Eine Verletzung des Post- oder Briefgeheimnisses liegt erst dann vor, wenn jemand deine Post aufmacht. Wenn du allerdings in einer Art Wohngemeinschaft lebst, d.h. eine Wohnung ist an mehrere Leute vermietet, die sich z.B. das Bad und die Küche teilen, dann habt ihr auch nur Anspruch auf einen gemeinsamen Briefkasten. Da kommen alle Namen der Mitbewohner drauf.


Kommentar von Pumba86 am 10. November 2008 18:45

ist ne Normale Wohnung, keine WG oder so


zaubermaus036
beantwortet von zaubermaus036 am 10. November 2008 18:31
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Dir steht ein eigener Briefkasten zu und genau aus den Gründen die du oben schon genannt hast.


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 10. November 2008 18:33
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Ich sehe das auch so, dass Du einen Anspruch auf einen eigenen Briefkasten hast. Um jedoch dem Ärger aus dem Weg zu gehen, würde ich mir einen kaufen, hinstellen/-hängen und gut.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 10. November 2008 18:33
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Lies hier mal zum Thema Briefkasten:

http://www.mieter-themen.de/article621.html


WEISTDUS
beantwortet von WEISTDUS am 10. November 2008 18:46
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Ich gehe mal davon aus, daß in Deinem Mietvertrag nicht drinsteht, daß Du keinen Anspruch auf einen eigenen Briefkasten hast und sich deshalb Deine Miete um einen "Nichtbriefkastenanspruch" um den Betrag X vermindert. Also: Er hat Dir einen Briefkasten zur Verfügung zu stellen, d.h., den, den er jetzt nutzt, für Dich freizumachen. Bleibt er stur, gibt es eine Menge Möglichkeiten, die Euch bald ins Fernsehen bringen. Diese Vermieterschrulle ist so abson- derlich, daß sie sogar Rechtsgeschichte schreiben könnte. Da eine solche "Kiste" sehr vielseitig ist, bitte ich Dich, falls Du an einer Lösung wirklich inte- ressiert bist, auf dem GF-Weg mit mir Kontakt aufzunehmen.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 10. November 2008 22:35
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das ist schon ein krasser fall. unbedingt auf dein recht auf briefkasten bestehen und keine schlüssel abgeben. der neue mieter kann eine mietminderung geltend machen. allerdings liegt die nur bei 1 % der miete, wäre der briefkasten zu klein oder ohne wetterschutz nur bei 0,5 %


albatros
beantwortet von albatros am 11. November 2008 18:52
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nun, du hast ja einen briefkasten, die nachbarmieterin hat keinen. du kannst deshalb deine miete weder mindern noch sonst was gegen den vermieter fordern. deine nachbarin ist am zug. sie kann für die gesamte zeit, in der sie keinen eigen bk hat, ihre miete (brutto) mindern (s. obelhicks). sie sollte den vermieter auffordern, umgehend mit fristsetzung eine woche, ihr einen eigenen briefkasten zur verfügung zu stellen. bei nichteinhaltung soll sie ihm (alles schriftlich) gleich mit ankündigen, dass sie selbst dann einen briefkasten kaufen würde und von einer firma anbringen ließe und dann alle diesbezüglichen kosten mit folgenden mietzahlungen verrechnen werde.


thebrain
beantwortet von thebrain am 10. November 2008 18:31
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da muss ein briefkasten her. so is das weder ein zustand noch erlaubt.


anna74rg
beantwortet von anna74rg am 10. November 2008 18:31
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Nein-das geht doch nicht.Er soll seinen Kasten räumen.Sag dem Postboten bescheid das seine Post zurückgeht-als unzustellbar-dann merkt er das er im Unrecht ist.


Berserker
beantwortet von Berserker am 10. November 2008 18:32
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Sollte nich zulässig sein (Postgeheimnis?)


anonym
beantwortet von Pumba86 am 10. November 2008 18:38
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gut, dann wird das hier ja schonmal so gesehen, wie ich und die Nachbarin das auch sehen. Werd nochmal versuchen mit dem Vermieter vernünftig darüber zu reden. Und hoffen, dass er einsichtig wird.



Igitta
beantwortet von Igitta am 10. November 2008 18:48
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Eher nein!!! Ich würde ein Vogelhäuschen mit grossem Namen und grossem Schlitz an der Haustüre montieren, damit der Beamte die Möglichkeit hat, meine eigene Post zu platzieren.


weltbummler
beantwortet von weltbummler am 19. Januar 2009 01:39
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