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Mein Vermieter hat die Größe der Wohnung mit ca. 76,52 qm angegeben, tatsächlich sind es aber nur 65

gefragt von Trogir am 10.12.2008 um 12:47 Uhr

Kann ich die zu viel gezahlte Miete in Höhe von etwa 1300 €uro mit Zinsen zurückfordern und Einsicht in den Bauplan der Wohnung verlangen

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Recht x 35.247 Miete x 3.309 zinsen-fuer-miete x 1 einsicht-in-bauplan x 1

1loth1
beantwortet von 1loth1 am 10. Dezember 2008 12:50
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Natürlich kann man das. Ich würde es aber über den Mieterbund machen, das hat mehr Gewicht, da die den rechtlichen Vorgang besser kennen.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 10. Dezember 2008 12:51

Richtig, würde ich auch vorschlagen.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 10. Dezember 2008 13:03
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Hast du die Wohnung mit einem Quadratmeterpreis x Grundfläche gemietet, oder war die Angabe der Größe nur ein zusätzlicher Hinweis.

Im ersteren Fall stehen deine Chancen gut, denn Quadratmeterangaben dürfen nur bis zu 10% vom tatsächlichen Wert abweichen.

Wenn du aber die Wohnung anders angemietet hast (Fall 2), dann musst du damit leben und könntest nur bei den Betriebskosten Geld einsparen.

Hast du den Balkon mitgerechnet?

www.mietrecht.unserforum.de

Kommentar von Trogir am 10. Dezember 2008 13:36

Im Mietvertrag heißt es : vermietet werden im Anwesen... zu Wohnzwecken 2 1/2 Zimmer-Wohnung, ca.76 qm 2. OG. links


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 10. Dezember 2008 12:49
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Du must das beanstanden und dann muss das von einem Ingenieur nachgemessen werden. War es absichtlich falsch angegeben, bekommst Du das Geld zurück, geh zum Mieterbund und lass Dich beraten.


zj1000
beantwortet von zj1000 am 10. Dezember 2008 12:54
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Du darfst dabei aber nicht vergessen dass Du die Wohnung vorher besichtigt hast und Du zu diesem Zeitpunkt mit der Größe im Verhältnis zum Mietpreis einverstanden warst. Wenn Du die Wohnung ohne Besichtigung - nur aufgrund von Plan- oder Flächenangaben mietest, hast Du auf jeden Fall Anspruch


anonym
beantwortet von ManfredP am 10. Dezember 2008 12:51
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Habe mal ein Urteil gelesen bei dem die Miete anteilig der zuviel berechneten qm zurückerstattet werden mußte.

Kommentar von ManfredP am 10. Dezember 2008 13:03

Ein Wohnungsmangel liegt vor, wenn die tatsächliche Wohnungsgröße mehr als zehn Prozent unter der im Mietvertrag angegebenen Fläche liegt. Die Mieter sind dann berechtigt, die vertraglich geschuldete Miete zu mindern und Rückzahlung der in der Vergangenheit zu viel gezahlten Miete zu fordern (BGH VIII ZR 295/03; VIII ZR 133/03 und VIII ZR 44/03).

Quelle: http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps/vertrag/ratgdmbdl0155.jsp


Berserker
beantwortet von Berserker am 10. Dezember 2008 12:50
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Genaue Vorgehensweise würde ich mit einem Anwalt absprechen.


kai71
beantwortet von kai71 am 10. Dezember 2008 12:49
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