Kann ich die zu viel gezahlte Miete in Höhe von etwa 1300 €uro mit Zinsen zurückfordern und Einsicht in den Bauplan der Wohnung verlangen

Natürlich kann man das. Ich würde es aber über den Mieterbund machen, das hat mehr Gewicht, da die den rechtlichen Vorgang besser kennen.
Hast du die Wohnung mit einem Quadratmeterpreis x Grundfläche gemietet, oder war die Angabe der Größe nur ein zusätzlicher Hinweis.
Im ersteren Fall stehen deine Chancen gut, denn Quadratmeterangaben dürfen nur bis zu 10% vom tatsächlichen Wert abweichen.
Wenn du aber die Wohnung anders angemietet hast (Fall 2), dann musst du damit leben und könntest nur bei den Betriebskosten Geld einsparen.
Hast du den Balkon mitgerechnet?
Im Mietvertrag heißt es : vermietet werden im Anwesen... zu Wohnzwecken 2 1/2 Zimmer-Wohnung, ca.76 qm 2. OG. links

Du must das beanstanden und dann muss das von einem Ingenieur nachgemessen werden. War es absichtlich falsch angegeben, bekommst Du das Geld zurück, geh zum Mieterbund und lass Dich beraten.

Du darfst dabei aber nicht vergessen dass Du die Wohnung vorher besichtigt hast und Du zu diesem Zeitpunkt mit der Größe im Verhältnis zum Mietpreis einverstanden warst. Wenn Du die Wohnung ohne Besichtigung - nur aufgrund von Plan- oder Flächenangaben mietest, hast Du auf jeden Fall Anspruch
Habe mal ein Urteil gelesen bei dem die Miete anteilig der zuviel berechneten qm zurückerstattet werden mußte.
Ein Wohnungsmangel liegt vor, wenn die tatsächliche Wohnungsgröße mehr als zehn Prozent unter der im Mietvertrag angegebenen Fläche liegt. Die Mieter sind dann berechtigt, die vertraglich geschuldete Miete zu mindern und Rückzahlung der in der Vergangenheit zu viel gezahlten Miete zu fordern (BGH VIII ZR 295/03; VIII ZR 133/03 und VIII ZR 44/03).
Quelle: http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps/vertrag/ratgdmbdl0155.jsp

Genaue Vorgehensweise würde ich mit einem Anwalt absprechen.
Richtig, würde ich auch vorschlagen.