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mein untermieter (ohne vertrag) geht nicht aus meiner wohnung

gefragt von roscoepauline am 12.09.2008 um 19:00 Uhr

Habe letztes jahr im dezember einem freund von einem freund (immer diese geschichten...) meine kleine wohnung (27 qm) zur untermiete gelassen. leider ohne vertrag und ohne zustimmung meines vermieters. und er hat auch noch den einzigen schlüssel. die wohnung war leer und er nutzt sie als atelier. d.h. er wohnt nicht dort. er hat mir genau den betrag der miete auf mein konto überwiesen und hat auch den vertrag mit dem stromanbieter gemacht. ich habe den vertrag mit der gasag. ich habe ihm mündlich ein jahr garantiert und will jetzt (also im dezember) wieder meine wohnung haben. er will nicht raus. und droht mir mit rechtlichen schritten. was kann ich tun?

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schlüssel x 288 untermiete x 109

Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 12. September 2008 19:02
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Rausschmeiisen und zwar achtkantig. Sowas dreistes, auch noch mit rechtlichen Schritten zu drohen!

Hast du Zeugen wegen der Absprache?

Ansonsten er hat keinen Mietvertrag! Lass das Schloss austauschen, sprich mit dem Vermieter und dann - - -

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 12. September 2008 19:17

''Ansonsten er hat keinen Mietvertrag!''

Wieso? Weil er keinen schriftlichen Vertrag hat? http://wohnen.kiwoo.de/2005/11/mietvertrag.html

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 13. September 2008 03:28

Danke für den Hinweis. Ich habe mich da evtl. unklar ausgedrückt, denn der "Untermieter" hat keinen Mietvertrag. Das war damit gemeint.

Problem dabei ist, dass in so einem Fall eigentlich der Untermietvertrag unbefristet ist. Von daher wären Zeugen wichtig, die bestätigen können, dass der Vertrag befristet war.

Theoretisch könnte der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen, was dann auch für den Untermieter gilt.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 13. September 2008 17:12

Befristete [Miet-]verträge müssen s.i.w. schriftlich sein.

Als was ist eigentlich ein Atelier zu sehen? Das ist doch keine Nutzung als Wohnraum? Oder seh ich das falsch? Was wohl der Vermieter macht, wenn ers erfährt? Denn Gewerberäume sind ja in der Miete in der Regel teurer. Das wird dem nicht gefallen. Ich sehe das so wie dipling. Man sollte da sehr vorsichtig operieren, sonst zahlt man am Ende noch als [Haupt-]Mieter die Differenz zur Gewerbemiete an den Vermieter.


dipling
beantwortet von dipling am 12. September 2008 19:37
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Rechtlich existiert ein Mietvertrag. Gleich ob mündlich oder schriftlich. Dein Untermieter hat den vereinbarten Mietzins überwiesen, also ist das ein ordentlicher Mietvertrag. (Die Überweisung ist der Beweis) Wenn allerdings die Untervermietung nur bis Ende des Jahres vereinbart war müsste er ausziehen. Da jedoch nichts schriftliches festgehalten wurde, bist Du, ob Dir das gefällt oder nicht, in der Beweisnot. Solltest Du kein gutes Verhältnis zu Deinem Vermieter haben, kann dieser Dir, wegen unerlaubter Untervermietung fristlos kündigen. Davon ist natürlich auch Dein Untermieter betroffen. Wenn Du Pech hast, verklagt dieser Dich auf Beschaffung von Wohnraum und das bei voller Kostenübernahme deinerseits. Er kann behaupten, dass Du ihm die Wohnung unter Vortäuschung falscher Tatsachen vermietet hast. D. h. evt. Hotelkosten. Und sollte das ein ganz schlimmer Finger sein, schwärzt er Dich auch noch beim Finanzamt wegen unversteuerte Einkommen an. Auch wenn das nicht zutrifft, da Du hoffentlich nur den Betrag gefordert hast, den Du Deinem Vermieter schuldest. Mein guter Rat, nimm das nicht auf die leichte Schulter. Versuch das Problem diplomatisch zu lösen. Hier könnte Dir das Lehrgeld teuer zu stehen kommen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 12. September 2008 21:25

DH!


dispo1
beantwortet von dispo1 am 12. September 2008 19:12
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Kannst du ihm den strom abdrehen?


bgd24
beantwortet von bgd24 am 12. September 2008 19:04
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Diese Miet-Normaden sind ganz groß in kommen, bekommst zwar vom Gericht recht. Aber dann klagt er gegen das Urteil, und das kann dauern.

Kommentar von Simple_avatar8smalltigrib am 12. September 2008 19:14

schenkst Du mir Dein r?

Kommentar von Simple_avatar10smallbgd24 am 12. September 2008 19:46

hier "r"


anonym
beantwortet von roscoepauline am 12. September 2008 19:50
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hier ist nochmals roscoepauline. vielen dank für alle antworten. es gibt noch etwas, was ich erst jetzt gesehen habe Ich habe meine konten angeschaut und er hat mir immer das geld mit der begründung "miete atelier" überwiesen. also hab ich den beweis, daß er die wohnung nicht als wohnraum, sondern nur zur künstlerischen arbeit benutzt hat. kann ich ihm in diesem fall einfach mit 6monatiger frist, wie das halt bei gewerneraum üblich ist, kündigen? er hat mir genau denselben mietbetrag bezahlt, sogar 41 cents weniger. und könnte ich das schloß austauschen, ihn davon benachrichtigen und ihm auch eine kopie geben? nur, damit ich auch einen schlüssel habe

Kommentar von Simple_avatar4smalldipling am 12. September 2008 20:00

Lies mal was ich Dir geschrieben habe. Du hast keinen Beweis!!! oder hast Du zu irgend einem Zeitpunkt den Verwendungszweck reklamiert???? Wenn er auch noch behauptet, dass Du die Wohnung als Gewerberaum untervermietet hast, wirds ganz grob. Vor allem, wenn es sozialer Wohnungsbau ist.

Mach keinen Fehler und geh nicht mit der Brechstange heran.


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