Menne am 07.10.2008 um 20:19 Uhr
meine Toiletten Spülung ist einfach abgebrochen (alter Spülkasten)
muss ich den selbst bezahlen oder muss das der vermieter bezahlen?
ok. dann geb ich dir mal nen korrekten rat.
eigendlich muß der vermieter für alles aufkommen. aber dieses recht lässt sich beugen. darum steht in fast allen mietverträgen eine klausel wie diese: "kleinere reparaturen an schlössern, klingelanlagen, wasserhähnen usw. trägt der mieter" die rechtsprechung hat nun diese in der summe begrenzt. einmal für den einzelfall und einmal für die summe pro jahr.
mein tip ist: geh in den baumarkt und hol einen neuen spülkasten. der dürfte für weniger als 50 euro zu haben sein. wenn du nicht 2 linke hände hast, kanst du ihn selbst anschließen, hast damit schnell die sache erledigt und liegst kostenmäßig unter 75 euro. ein noch besserer weg ist der vorschlag von ulf dunkel - wenn er funktioniert. der birgt aber die gefahr der selbstbeteiligung in o.g. grenzen und wiederholung wenn schlecht repariert statt ausgetauscht wird.
Also die sog.Kleinreparaturklausel gilt doch schon seit Jahren nicht mehr, wenn es zur Wohnung gehört, muss der Vermieter zahlen. LG
ich finde die letzte andwort schon unverschämt von Matrikel.Wozu zahlt man denn miete,wenn man den überalterten schund noch selber ersetzen soll.viele vermieter wollen nur die miete aber mal was in standzusetzen dafür haben sie kein geld.habe zum erstenmal in meinem leben auch einen privaten vermieter und kann nur sagen nieeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee wieder.

entscheidend ist doch, ob im mietvertrag eine wirksame kleinreparaturklausel vereinbart wurde (es müssen einzelbetrag und jahressumme drin stehn, wenn nicht, ist klausel trotzdem unwirksam). nun kommt es darauf an, wenn denn eine wirksame klausel da ist, welcher betrag für die einzelrep. vereinbart wurde (rechtens sind 75 bis max. 100 euro). wenn die rep. teurer ist, brauchst du nichts zahlen (auch wenn es nur 1 eurocent ist). wenn der spülkasten schon ewig drin ist und verschlissen, dann würde ich dafür plädieren, dass der verm. auf jeden fall bezahlen muss, denn er ist verpfllichtet, die mietsache in einem zum vertragsgemäßen gebrauch geeigneten zustand zu erhalten. also, je nach dem, wie die lage ist, kommt das eine oder das andre zum tragen.
Ich wage hier noch ein wenig zu widersprechen. Im Mietvertrag könnte z.B. ein Klausel vorhanden sein, dass Reparaturarbeiten bis zu einem bestimmten Betrag im Jahr vom Mieter selbst zu tragen sind. Ist eine solche Klausel nicht Gegenstand des Vertrages, oder übersteigt die Reparatur den Betrag, ist selbstverständlich der Vermieter hierfür zur Kasse zu bitten.
Einfach mal anrufen und fragen schadet sicher nicht.
Dafür ist der Vermieter verantwortlich.Morgen früh am besten den Vermieter darüber informieren.

Das ist natürlich ärgerlich, vor allem so spät abends.
Also: Morgen früh als erstes den Vermieter freundlich und höflich ansprechen, zuerst nen schönen guten Morgen wünschen und dann mitteilen, welches Malheur passiert ist und im Nebensatz fragen, bis wann er das beheben lassen kann.

Hallo, wenn Sie nachweisen können, dass dies normaler Verschleiß ist, muss es der Vermieter zahlen. MfG
Menne am 7. Oktober 2008 20:23 ich hab abgedrückt und dann ist das dicg abgebrochen.....was soll ich da beweisen?
BerlinSchorni am 7. Oktober 2008 21:29 Hallo, ich würde dem Vermieter dies sagen und warten, was er sagt. Wenn der Spülkasten schon sehr alt ist, zahlt es der Vermieter im Normalfall auch, viel Glück. MfG
Als Mieter hast keine Ahnung wieviel dieser Spülkasten kostet, um 50 Euro, wirst wohl keinen bekommen. Dies mit den Kleinreparaturen stimmt so auch wiederum nicht.
inge ruhn mal wieder. wenn du nicht so blöd wärst könnte ich dich ja mal zu mir nach hause einladen. dann hättest du eine ahnung davon, ob ich mieter bin. aber so???? übrigens haben wir letzte woche einen wc-topf samt spülkasten verbaut. für 69 euro im kombipack. und nicht in der von mir bewohnten wohnung